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ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften (4)
ZWEITER TEIL Zu erfüllende Ansprüche (27)
§ 4 Ansprüche aus der Nachkriegszeit (1)
§ 5 Versorgungs- und Schadensersatzansprüche (1)
§ 6 Wohnsitzvoraussetzungen (1)
§ 7 Ansprüche aus gegenseitigen Verträgen (1)
§ 8 Auflösung von Verträgen (1)
§ 9 Ansprüche aus Grundstücksübereignungen (1)
§ 10 Ansprüche aus Grundpfandrechten (1)
§ 11 Ansprüche auf Nutzungsentschädigung (1)
§ 12 Ansprüche aus Verwahrungen (1)
§ 13 Ansprüche auf Abgabe von Erklärungen (1)
§ 14 Ansprüche aus Urteilen und Schiedssprüchen (1)
§ 15 Ausgleichsansprüche (1)
§ 16 Gesetzeskonkurrenz (1)
§ 17 Zulässigkeit von Aufrechnungen (1)
§ 18 Umstellung von Reichsmarkansprüchen (1)
§ 19 Ansprüche aus dinglichen Rechten und aus der Beeinträchtigung dieser Rechte (1)
§ 20 Verweigerung der Herausgabe von Grundstücken (1)
§ 21 Beweisregel (1)
§ 22 Enteignungsrecht (1)
§ 23 Erwerbspflicht der öffentlichen Hand bei Grundstücksbesitz (1)
§ 24 Erwerbspflicht der öffentlichen Hand bei Grundstücksbeeinträchtigungen (1)
§ 25 Anspruchsschuldner (1)
§ 26 Anmeldung (1)
§ 27 Anmeldestellen (1)
§ 28 Anmeldefrist, Nachsichtgewährung (1)
§ 29 Klagefrist (1)
DRITTER TEIL Ablösung von Kapitalanlagen (5)
VIERTER TEIL (2)
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ZWEITER TEIL Zu erfüllende Ansprüche
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Allgemeines Kriegsfolgengesetz | § 18 Umstellung von Reichsmarkansprüchen
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden
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Allgemeines Kriegsfolgengesetz | § 4 Ansprüche aus der Nachkriegszeit
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden § 4 Ansprüche aus der Nachkriegszeit (1) Zu erfüllen sind 1. Ansprüche (§ 1), die na...
Allgemeines Kriegsfolgengesetz | ZWEITER TEIL Zu erfüllende Ansprüche
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden ZWEITER TEIL Zu erfüllende Ansprüche
Allgemeines Kriegsfolgengesetz | § 23 Erwerbspflicht der öffentlichen Hand bei Grundstücksbesitz
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden § 23 Erwerbspflicht der öffentlichen Hand bei Grundstücksbesitz 1Hat ein in § 1 Abs. 1 ...
Allgemeines Kriegsfolgengesetz | § 10 Ansprüche aus Grundpfandrechten
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden § 10 Ansprüche aus Grundpfandrechten Zu erfüllen sind Ansprüche (§ 1) aus Hypotheken, G...
Allgemeines Kriegsfolgengesetz | § 17 Zulässigkeit von Aufrechnungen
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden § 17 Zulässigkeit von Aufrechnungen 1Die Vorschriften dieses Gesetzes stehen der Aufrec...
Allgemeines Kriegsfolgengesetz | § 19 Ansprüche aus dinglichen Rechten und aus der Beeinträchtigung dieser Rechte
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden § 19 Ansprüche aus dinglichen Rechten und aus der Beeinträchtigung dieser Rechte (1) 1...
Allgemeines Kriegsfolgengesetz | § 12 Ansprüche aus Verwahrungen
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden § 12 Ansprüche aus Verwahrungen Zu erfüllen sind 1. Ansprüche (§ 1) auf Herausgabe vo...
Allgemeines Kriegsfolgengesetz | § 29 Klagefrist
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden § 29 Klagefrist 1Lehnt eine Anmeldestelle (§ 27) die Erfüllung eines nach § 26 angemeld...
Allgemeines Kriegsfolgengesetz | § 8 Auflösung von Verträgen
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden § 8 Auflösung von Verträgen (1) 1Ist bei einem Vertrag der in § 7 Abs. 1 bezeichneten ...
Allgemeines Kriegsfolgengesetz | § 11 Ansprüche auf Nutzungsentschädigung
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden § 11 Ansprüche auf Nutzungsentschädigung 1Ansprüche (§ 1) auf Nutzungsentschädigung, di...
Allgemeines Kriegsfolgengesetz | § 21 Beweisregel
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden § 21 Beweisregel 1Ist streitig, ob ein Anspruch (§ 1) erfüllt ist, und sind die Beweism...
Allgemeines Kriegsfolgengesetz | § 16 Gesetzeskonkurrenz
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden § 16 Gesetzeskonkurrenz Ist ein Anspruch (§ 1) nach einer Vorschrift dieses Teils zu er...
Allgemeines Kriegsfolgengesetz | § 25 Anspruchsschuldner
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden § 25 Anspruchsschuldner (1) In den Fällen der §§ 4 bis 24 ist Anspruchsschuldner der B...
Allgemeines Kriegsfolgengesetz | § 14 Ansprüche aus Urteilen und Schiedssprüchen
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden § 14 Ansprüche aus Urteilen und Schiedssprüchen Zu erfüllen sind Ansprüche (§ 1), sowei...
Allgemeines Kriegsfolgengesetz | § 27 Anmeldestellen
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden § 27 Anmeldestellen (1) Anmeldestellen für die nach diesem Gesetz vom Bund zu erfüllen...
Allgemeines Kriegsfolgengesetz | § 5 Versorgungs- und Schadensersatzansprüche
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden § 5 Versorgungs- und Schadensersatzansprüche (1) Zu erfüllen sind 1. Ansprüche (§ 1)...
Allgemeines Kriegsfolgengesetz | § 9 Ansprüche aus Grundstücksübereignungen
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden § 9 Ansprüche aus Grundstücksübereignungen (1) 1Zu erfüllen sind Ansprüche (§ 1) auf L...
Allgemeines Kriegsfolgengesetz | § 24 Erwerbspflicht der öffentlichen Hand bei Grundstücksbeeinträchtigungen
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden § 24 Erwerbspflicht der öffentlichen Hand bei Grundstücksbeeinträchtigungen Ist ein Ans...
Allgemeines Kriegsfolgengesetz | § 22 Enteignungsrecht
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden § 22 Enteignungsrecht (1) Soweit ein Grundstück, das ein in § 1 Abs. 1 genannter Recht...
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(Allgemeines Kriegsfolgengesetz)
vom
5.
November
1957
(
BGBl. I
S. 1747
)
, letzte Änderung vom
19.
Juni
2020
(
BGBl.
I
S. 1328
)
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