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§ 8 Minendemonteure (1)
§ 9 Versuchspersonal für die Erprobung von Minen und ähnlichen Kampfmitteln (1)
§ 10 Munitionsuntersuchungspersonal (1)
§ 11 Besonders gefährlicher Einsatz mit tauchfähigen Landfahrzeugen oder schwimmfähigen gepanzerten Landfahrzeugen (1)
§ 12 U-Boot-Besatzungen (1)
§ 13 Helm- und Schwimmtaucher (1)
§ 14 Einsatz beim Ein- oder Aushängen von Außenlasten bei einem Drehflügelflugzeug (1)
§ 15 Angehörige des Kommandos Spezialkräfte (1)
§ 16 Andere Angehörige des öffentlichen Dienstes im Bereich der Bundeswehr (1)
§ 17 Inkrafttreten (1)
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VO UnfallEntschädigung nach § SoldVersG
VO UnfallEntschädigung nach § SoldVersG | § 14 Einsatz beim Ein- oder Aushängen von Außenlasten bei einem Drehflügelflugzeug
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes § 14 Einsatz beim Ein- oder Aushängen von Außenlasten bei einem Drehflügelflugzeug (1) 1Soldaten, die unte...
VO UnfallEntschädigung nach § SoldVersG | § 9 Versuchspersonal für die Erprobung von Minen und ähnlichen Kampfmitteln
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes § 9 Versuchspersonal für die Erprobung von Minen und ähnlichen Kampfmitteln (1) 1Soldaten, die zur Erprobu...
VO UnfallEntschädigung nach § SoldVersG | § 1 Flugdienst
Aktuelle Fassung: in Kraft bis 31.12.2024
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes § 1 Flugdienst (1) Flugdienst im Sinne des § 63 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Soldatenversorgungsgesetzes ist jed...
VO UnfallEntschädigung nach § SoldVersG | § 10 Munitionsuntersuchungspersonal
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes § 10 Munitionsuntersuchungspersonal (1) Soldaten, die zur Untersuchung von Munition eingesetzt, und Soldat...
VO UnfallEntschädigung nach § SoldVersG | § 7 Kampfschwimmer und Minentaucher
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes § 7 Kampfschwimmer und Minentaucher (1) Soldaten, die als Einzelkämpfer für besondere Aufgaben gegen Schif...
VO UnfallEntschädigung nach § SoldVersG | § 2 Fliegendes Personal
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes § 2 Fliegendes Personal (1) Soldaten, die zur Besatzung eines einsitzigen oder zweisitzigen strahlgetriebe...
VO UnfallEntschädigung nach § SoldVersG | § 12 U-Boot-Besatzungen
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes § 12 U-Boot-Besatzungen (1) 1Soldaten, die sich auf Grund eines Befehls oder aus sonstigen dienstlichen Gr...
VO UnfallEntschädigung nach § SoldVersG | § 17 Inkrafttreten
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes § 17 Inkrafttreten
VO UnfallEntschädigung nach § SoldVersG | § 5 Sprungdienst
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes § 5 Sprungdienst Sprungdienst ist 1. die Übung an der Landefallgrube, an der Pendelvorrichtung oder am Spr...
VO UnfallEntschädigung nach § SoldVersG | Vorspann
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes Auf Grund des Artikels 2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die einmalige Unfallentsch...
VO UnfallEntschädigung nach § SoldVersG | § 8 Minendemonteure
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes § 8 Minendemonteure (1) Minentaucher, die zu Dienstverrichtungen nach Absatz 2 ausgebildet, in Übung gehal...
VO UnfallEntschädigung nach § SoldVersG | § 15 Angehörige des Kommandos Spezialkräfte
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes § 15 Angehörige des Kommandos Spezialkräfte (1) 1Soldaten, die im Rahmen des Kommandos Spezialkräfte in be...
VO UnfallEntschädigung nach § SoldVersG | § 13 Helm- und Schwimmtaucher
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes § 13 Helm- und Schwimmtaucher (1) 1Soldaten, die zu Unterwasserarbeiten mit einem Helmtauchgerät ausgebild...
VO UnfallEntschädigung nach § SoldVersG | § 3 Besonders gefährlicher Auftrag, Flug- oder Betriebzustand
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes § 3 Besonders gefährlicher Auftrag, Flug- oder Betriebzustand (1) Ein besonders gefährlicher Auftrag (§ 2 ...
VO UnfallEntschädigung nach § SoldVersG | § 6 Soldaten im Bergrettungsdienst
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes § 6 Soldaten im Bergrettungsdienst (1) Soldaten, die 1. Heeresbergführer oder Angehörige der Heeresbergfü...
VO UnfallEntschädigung nach § SoldVersG | Inhaltsübersicht
Aktuelle Fassung: Änderung vom 20.8.2021
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes Vorspann § 1 Flugdienst § 2 Fliegendes Personal § 3 Besonders gefährlicher Auftrag, Flug- oder ...
VO UnfallEntschädigung nach § SoldVersG | § 11 Besonders gefährlicher Einsatz mit tauchfähigen Landfahrzeugen oder schwimmfähigen gepanzerten Landfahrzeugen
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes § 11 Besonders gefährlicher Einsatz mit tauchfähigen Landfahrzeugen oder schwimmfähigen gepanzerten Landfah...
VO UnfallEntschädigung nach § SoldVersG | § 4 Springendes Personal der Luftlandetruppen
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes § 4 Springendes Personal der Luftlandetruppen Soldaten, die 1. einer springenden Einheit der Bundeswehr an...
VO UnfallEntschädigung nach § SoldVersG | § 16 Andere Angehörige des öffentlichen Dienstes im Bereich der Bundeswehr
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes § 16 Andere Angehörige des öffentlichen Dienstes im Bereich der Bundeswehr Für Beamte, Angestellte und Arbe...
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Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß §
63
des Soldatenversorgungsgesetzes
in der Fassung der Bekanntmachung vom
29.
Juni
1977
(
BGBl.
I
S. 1178
)
, letzte Änderung vom
20.
August
2021
(
BGBl.
I
S. 3932
)
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