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Teil 1 Einleitende Vorschriften (4)
Teil 2 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung (129)
Abschnitt 1 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit, Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst Leistenden (27)
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften (6)
Unterabschnitt 2 Eingliederung in das spätere Berufsleben (8)
§ 7 Eingliederungsmaßnahmen (1)
§ 7 a Förderung zur Teilhabe am zivilberuflichen Erwerbsleben (1)
§ 8 Anrechnung der Zeit der Förderung der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit bei anschließenden Beschäftigungsverhältnissen (1)
§ 8 a Anrechnung der Zeit der Förderung der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes bei nachfolgenden Dienstverhältnissen (1)
§ 9 Eingliederungs- und Zulassungsschein (1)
§ 10 Stellenvorbehalt (1)
§ 10 a Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen (1)
Unterabschnitt 3 Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit (5)
Unterabschnitt 4 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit in besonderen Fällen (7)
Abschnitt 2 Dienstzeitversorgung der Berufssoldaten (40)
Abschnitt 3 Versorgung der Hinterbliebenen von Soldaten (7)
Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften für Soldaten und ihre Hinterbliebenen (25)
Abschnitt 5 Umzugskostenvergütung, Unfallentschädigung, Schadensausgleich in besonderen Fällen (5)
Abschnitt 6 Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen (6)
Abschnitt 7 Anrechnung sonstiger Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit (7)
Abschnitt 8 Besondere Leistungen entsprechend den Regelungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (11)
Teil 3 Beschädigtenversorgung (18)
Teil 4 Fürsorgeleistungen in besonderen Fällen (3)
Teil 5 Organisation, Verfahren, Rechtsweg (4)
Teil 6 Schlussvorschriften (37)
VO UnfallEntschädigung nach § SoldVersG (19)
StVorV (22)
Eignungsübungsgesetz (14)
Verordnung zum Eignungsübungsgesetz (11)
WSG (25)
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Unterabschnitt 2 Eingliederung in das spätere Berufsleben
SVG | § 7 Eingliederungsmaßnahmen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.10.2021 (Änderung vom 20.8.2021)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
(SVG)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen SVG § 7 Eingliederungsmaßnahmen (1) 1Soldaten auf Zeit und freiwilligen Wehrdienst nach § 58 b des Soldate...
SVG | § 10 a Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2020 (Änderung vom 9.12.2019)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
(SVG)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen SVG § 10 a Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen (1) Das Nähere zur Durchführung der Förderung na...
SVG | § 8 a Anrechnung der Zeit der Förderung der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes bei nachfolgenden Dienstverhältnissen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.10.2021 (Änderung vom 20.8.2021)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
(SVG)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen SVG § 8 a Anrechnung der Zeit der Förderung der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes bei nachfolgenden ...
SVG | § 8 Anrechnung der Zeit der Förderung der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit bei anschließenden Beschäftigungsverhältnissen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.10.2021 (Änderung vom 20.8.2021)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
(SVG)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen SVG § 8 Anrechnung der Zeit der Förderung der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes auf die Berufs- und ...
SVG | § 7 a Förderung zur Teilhabe am zivilberuflichen Erwerbsleben
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.8.2019 (Änderung vom 4.8.2019)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
(SVG)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen SVG § 7 a Förderung zur Teilhabe am zivilberuflichen Erwerbsleben (1) 1Soldaten, die 1. infolge eines wäh...
SVG | § 10 Stellenvorbehalt
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.10.2021 (Änderung vom 20.8.2021)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
(SVG)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen SVG § 10 Stellenvorbehalt (1) 1Den Inhabern eines Eingliederungsscheins oder Zulassungsscheins sind vorzub...
SVG | § 9 Eingliederungs- und Zulassungsschein
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.10.2021 (Änderung vom 20.8.2021)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
(SVG)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen SVG § 9 Eingliederungs- und Zulassungsschein (1) Soldaten auf Zeit, die im unmittelbaren Anschluss an ihr ...
SVG | Unterabschnitt 2 Eingliederung in das spätere Berufsleben
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.8.2019 (Änderung vom 4.8.2019)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
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Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen SVG Unterabschnitt 2 Eingliederung in das spätere Berufsleben
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Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
(Soldatenversorgungsgesetz - SVG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
16.
September
2009
(
BGBl.
I
S. 3054
)
, letzte Änderung vom
22.
Januar
2024
(
BGBl.
I
Nr. 17
)
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Unterabschnitt 2 Eingliederung in das spätere Berufsleben
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