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SVG | § 13 c Berücksichtigung von Beurlaubung ohne Dienstbezüge und Teilzeitbeschäftigung bei Dienstzeiten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.10.2021 (Änderung vom 20.8.2021)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
(SVG)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen SVG § 13 c Berücksichtigung von Beurlaubung ohne Dienstbezüge und Teilzeitbeschäftigung bei Dienstzeiten (1...
SVG | § 63 d Unfallruhegehalt
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.8.2019 (Änderung vom 4.8.2019)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
(SVG)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen SVG § 63 d Unfallruhegehalt Einem Berufssoldaten, der einen Einsatzunfall im Sinne von § 63 c Absatz 2 erle...
SVG | § 59 Erlöschen und Wiederaufleben der Versorgungsbezüge für Hinterbliebene
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2023 (Änderung vom 20.12.2023)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
(SVG)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen SVG § 59 Erlöschen und Wiederaufleben der Versorgungsbezüge für Hinterbliebene (1) 1Der Anspruch der Witwe...
SVG | § 54 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld, Witwenaltersgeld oder Waisenaltersgeld
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.8.2019 (Änderung vom 4.8.2019)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
(SVG)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen SVG § 54 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld, Witwenaltersgeld oder Waisenaltersgeld 1Bez...
SVG | § 96 a Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Berufssoldaten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.8.2019 (Änderung vom 4.8.2019)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
(SVG)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen SVG § 96 a Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Janua...
SVG | § 34 Berechnung bei Ruhen des Ruhegehalts
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.8.2019 (Änderung vom 4.8.2019)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
(SVG)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen SVG § 34 Berechnung bei Ruhen des Ruhegehalts (1) 1Ruht das Ruhegehalt ganz oder zum Teil, weil der Empfän...
SVG | § 81 d Versorgung bei Schädigungen während Verschleppungen oder Gefangenschaft
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.8.2019 (Änderung vom 4.8.2019)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
(SVG)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen SVG § 81 d Versorgung bei Schädigungen während Verschleppungen oder Gefangenschaft Einem Soldaten wird Vers...
SVG | § 70 Kindererziehungszuschlag
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2020 (Änderung vom 9.12.2019)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
(SVG)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen SVG § 70 Kindererziehungszuschlag (1) 1Das Ruhegehalt erhöht sich für jeden Monat einer dem Berufssoldaten...
SVG | § 107 b Übergangsregelung aus Anlass der Einführung von Stellenzulagen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2024 (Änderung vom 22.12.2023)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
(SVG)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen SVG § 107 b Übergangsregelung aus Anlass der Einführung von Stellenzulagen (1) 1Die Stellenzulagen nach An...
SVG | § 27 Unfallruhegehalt
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2021 (Änderung vom 28.6.2021)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
(SVG)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen SVG § 27 Unfallruhegehalt (1) 1Auf einen Berufssoldaten, der wegen Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstu...
SVG | § 108 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2024 (Änderung vom 22.12.2023)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
(SVG)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen SVG § 108 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (1) Sow...
SVG | § 48 Pfändung, Abtretung und Verpfändung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.8.2019 (Änderung vom 4.8.2019)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
(SVG)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen SVG § 48 Pfändung, Abtretung und Verpfändung (1) Ansprüche auf Versorgungsbezüge können, wenn bundesgesetz...
SVG | § 38 Ausgleich bei Altersgrenzen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 22.1.2024)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
(SVG)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen SVG § 38 Ausgleich bei Altersgrenzen (1) 1Ein Berufssoldat, der vor Vollendung des 67. Lebensjahres nach §...
SVG | Abschnitt 5 Umzugskostenvergütung, Unfallentschädigung, Schadensausgleich in besonderen Fällen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.8.2019 (Änderung vom 4.8.2019)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
(SVG)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen SVG Abschnitt 5 Umzugskostenvergütung, Unfallentschädigung, Schadensausgleich in besonderen Fällen
SVG | Teil 4 Fürsorgeleistungen in besonderen Fällen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2023 (Änderung vom 20.12.2023)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
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Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen SVG Teil 4 Fürsorgeleistungen in besonderen Fällen
SVG | § 107 Übergangsregelung aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2020 (Änderung vom 22.1.2024)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
(SVG)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen SVG § 107 Übergangsregelung aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (1) 1§ 20 a findet ...
SVG | § 72 Kinderzuschlag zum Witwen- und Witwergeld
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.8.2019 (Änderung vom 4.8.2019)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
(SVG)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen SVG § 72 Kinderzuschlag zum Witwen- und Witwergeld (1) 1Das Witwengeld nach § 43 dieses Gesetzes in Verbin...
SVG | Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.8.2019 (Änderung vom 4.8.2019)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
(SVG)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen SVG Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
SVG | § 55 b Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus zwischenstaatlicher oder überstaatlicher Verwendung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2020 (Änderung vom 9.12.2019)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
(SVG)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen SVG § 55 b Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus zwischen...
SVG | § 7 Eingliederungsmaßnahmen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.10.2021 (Änderung vom 20.8.2021)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
(SVG)
Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen SVG § 7 Eingliederungsmaßnahmen (1) 1Soldaten auf Zeit und freiwilligen Wehrdienst nach § 58 b des Soldate...
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Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen
(Soldatenversorgungsgesetz - SVG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
16.
September
2009
(
BGBl.
I
S. 3054
)
, letzte Änderung vom
22.
Januar
2024
(
BGBl.
I
Nr. 17
)
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