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§ 2 Verbot der Benachteiligung (1)
§ 3 Wirkung der Beschwerde (1)
§ 4 Vermittlung und Aussprache (1)
§ 5 Einlegung der Beschwerde (1)
§ 6 Frist und Form der Beschwerde (1)
§ 7 Fristversäumnis (1)
§ 8 Zurücknahme der Beschwerde (1)
§ 9 Zuständigkeit für den Beschwerdebescheid (1)
§ 10 Vorbereitung der Entscheidung (1)
§ 11 Beschwerden bei abgesetzten Truppenteilen (1)
§ 12 Beschwerdebescheid (1)
§ 13 Inhalt des Beschwerdebescheides (1)
§ 14 Umfang der Untersuchung (1)
§ 15 Verfahren bei Beendigung des Dienstverhältnisses (1)
§ 16 Weitere Beschwerde (1)
§ 16 a Notwendige Aufwendungen und Kosten im vorgerichtlichen Verfahren (1)
§ 17 Antrag auf Entscheidung des Truppendienstgerichts (1)
§ 18 Verfahren des Truppendienstgerichts (1)
§ 19 Inhalt der Entscheidung (1)
§ 20 Notwendige Aufwendungen und Kosten im Verfahren vor dem Truppendienstgericht (1)
§ 21 Entscheidungen des Bundesministers der Verteidigung (1)
§ 22 Entscheidungen des Generalinspekteurs der Bundeswehr (1)
§ 22 a Rechtsbeschwerde (1)
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Wehrbeschwerdeordnung
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Wehrbeschwerdeordnung | § 14 Umfang der Untersuchung
Wehrbeschwerdeordnung
Wehrbeschwerdeordnung § 14 Umfang der Untersuchung Die Untersuchung der Beschwerde ist stets darauf zu erstrecken, ob mangelnde Dienstaufsicht oder sonstige Mängel im dienstlichen Bereich vorliegen. ...
Wehrbeschwerdeordnung | § 12 Beschwerdebescheid
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.2.2009 (Änderung vom 22.1.2009)
Wehrbeschwerdeordnung
Wehrbeschwerdeordnung § 12 Beschwerdebescheid (1) 1Über die Beschwerde wird schriftlich entschieden. 2Der Bescheid ist zu begründen. 3Er ist dem Beschwerdeführer nach den Vorschriften der Wehrdiszipl...
Wehrbeschwerdeordnung | § 3 Wirkung der Beschwerde
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.2.2009 (Änderung vom 31.7.2008)
Wehrbeschwerdeordnung
Wehrbeschwerdeordnung § 3 Wirkung der Beschwerde (1) 1Die Beschwerde in truppendienstlichen Angelegenheiten hat keine aufschiebende Wirkung. 2Die Einlegung der Beschwerde befreit insbesondere nicht d...
Wehrbeschwerdeordnung | § 23 Verwaltungsgerichtliches Vorverfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.2.2009 (Änderung vom 22.1.2009)
Wehrbeschwerdeordnung
Wehrbeschwerdeordnung § 23 Verwaltungsgerichtliches Vorverfahren (1) Ist für eine Klage aus dem Wehrdienstverhältnis der Verwaltungsrechtsweg gegeben, tritt das Beschwerdeverfahren an die Stelle des ...
Wehrbeschwerdeordnung | § 22 a Rechtsbeschwerde
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Wehrbeschwerdeordnung
Wehrbeschwerdeordnung § 22 a Rechtsbeschwerde (1) Gegen den Beschluss des Truppendienstgerichts steht dem Beschwerdeführer und dem Bundesministerium der Verteidigung die Rechtsbeschwerde an das Bunde...
Wehrbeschwerdeordnung | § 15 Verfahren bei Beendigung des Dienstverhältnisses
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.2.2009 (Änderung vom 22.1.2009)
Wehrbeschwerdeordnung
Wehrbeschwerdeordnung § 15 Verfahren bei Beendigung des Dienstverhältnisses Die Fortführung des Verfahrens wird nicht dadurch berührt, dass nach Einlegung der Beschwerde das Dienstverhältnis des Besch...
Wehrbeschwerdeordnung | § 23 a Ergänzende Vorschriften
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 3.12.2011 (Änderung vom 24.11.2011)
Wehrbeschwerdeordnung
Wehrbeschwerdeordnung § 23 a Ergänzende Vorschriften (1) Zur Ergänzung der Vorschriften dieses Gesetzes gelten die Vorschriften der Wehrdisziplinarordnung, insbesondere über Akteneinsicht, Befangenhe...
Wehrbeschwerdeordnung | § 13 Inhalt des Beschwerdebescheides
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.2.2009 (Änderung vom 22.1.2009)
Wehrbeschwerdeordnung
Wehrbeschwerdeordnung § 13 Inhalt des Beschwerdebescheides (1) 1Soweit die Beschwerde sich als begründet erweist, ist ihr stattzugeben und für Abhilfe zu sorgen. 2Dabei sind unzulässige oder unsachge...
Wehrbeschwerdeordnung | § 6 Frist und Form der Beschwerde
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.2.2009 (Änderung vom 22.1.2009)
Wehrbeschwerdeordnung
Wehrbeschwerdeordnung § 6 Frist und Form der Beschwerde (1) Die Beschwerde darf frühestens nach Ablauf einer Nacht und muss innerhalb eines Monats eingelegt werden, nachdem der Beschwerdeführer von d...
Wehrbeschwerdeordnung | § 4 Vermittlung und Aussprache
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.2.2009 (Änderung vom 22.1.2009)
Wehrbeschwerdeordnung
Wehrbeschwerdeordnung § 4 Vermittlung und Aussprache (1) Der Beschwerdeführer kann vor Einlegung der Beschwerde einen Vermittler anrufen, wenn er sich persönlich gekränkt fühlt und ihm ein gütlicher ...
Wehrbeschwerdeordnung | § 2 Verbot der Benachteiligung
Wehrbeschwerdeordnung
Wehrbeschwerdeordnung § 2 Verbot der Benachteiligung Niemand darf dienstlich gemaßregelt oder benachteiligt werden, weil seine Beschwerde nicht auf dem vorgeschriebenen Weg oder nicht fristgerecht ein...
Wehrbeschwerdeordnung | § 16 Weitere Beschwerde
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.2.2009 (Änderung vom 31.7.2008)
Wehrbeschwerdeordnung
Wehrbeschwerdeordnung § 16 Weitere Beschwerde (1) Ist die Beschwerde in truppendienstlichen Angelegenheiten erfolglos geblieben, kann der Beschwerdeführer innerhalb eines Monats nach Zustellung des B...
Wehrbeschwerdeordnung | § 21 Entscheidungen des Bundesministers der Verteidigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.2.2009 (Änderung vom 22.1.2009)
Wehrbeschwerdeordnung
Wehrbeschwerdeordnung § 21 Entscheidungen des Bundesministers der Verteidigung (1) 1Gegen Entscheidungen oder Maßnahmen des Bundesministers der Verteidigung einschließlich der Entscheidungen über Bes...
Wehrbeschwerdeordnung | § 8 Zurücknahme der Beschwerde
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.2.2009 (Änderung vom 22.1.2009)
Wehrbeschwerdeordnung
Wehrbeschwerdeordnung § 8 Zurücknahme der Beschwerde (1) 1Die Beschwerde kann jederzeit durch schriftliche oder mündliche Erklärung zurückgenommen werden. 2§ 6 Absatz 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend...
Wehrbeschwerdeordnung | § 10 Vorbereitung der Entscheidung
Wehrbeschwerdeordnung
Wehrbeschwerdeordnung § 10 Vorbereitung der Entscheidung (1) 1Der entscheidende Vorgesetzte hat den Sachverhalt durch mündliche oder schriftliche Verhandlungen zu klären. 2Er kann die Aufklärung des ...
Wehrbeschwerdeordnung | § 1 Beschwerderecht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.2.2009 (Änderung vom 22.1.2009)
Wehrbeschwerdeordnung
Wehrbeschwerdeordnung § 1 Beschwerderecht (1) 1Der Soldat kann sich beschweren, wenn er glaubt, von Vorgesetzten oder von Dienststellen der Bundeswehr unrichtig behandelt oder durch pflichtwidriges V...
Wehrbeschwerdeordnung | § 18 Verfahren des Truppendienstgerichts
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.2.2009 (Änderung vom 22.1.2009)
Wehrbeschwerdeordnung
Wehrbeschwerdeordnung § 18 Verfahren des Truppendienstgerichts (1) Für die Besetzung des Truppendienstgerichts ist der Dienstgrad des Beschwerdeführers maßgebend. (2) 1Das Truppendienstgericht hat ...
Wehrbeschwerdeordnung | § 9 Zuständigkeit für den Beschwerdebescheid
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.2.2009 (Änderung vom 22.1.2009)
Wehrbeschwerdeordnung
Wehrbeschwerdeordnung § 9 Zuständigkeit für den Beschwerdebescheid (1) 1Über die Beschwerde entscheidet der Disziplinarvorgesetzte, der den Gegenstand der Beschwerde zu beurteilen hat. 2Über Beschwe...
Wehrbeschwerdeordnung | § 11 Beschwerden bei abgesetzten Truppenteilen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.2.2009 (Änderung vom 22.1.2009)
Wehrbeschwerdeordnung
Wehrbeschwerdeordnung § 11 Beschwerden bei abgesetzten Truppenteilen Ist der für die Entscheidung zuständige Disziplinarvorgesetzte bei abgesetzten Truppenteilen, an Bord von Schiffen oder in ähnliche...
Wehrbeschwerdeordnung | § 20 Notwendige Aufwendungen und Kosten im Verfahren vor dem Truppendienstgericht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.2.2009 (Änderung vom 22.1.2009)
Wehrbeschwerdeordnung
Wehrbeschwerdeordnung § 20 Notwendige Aufwendungen und Kosten im Verfahren vor dem Truppendienstgericht (1) 1Soweit dem Antrag auf Entscheidung des Truppendienstgerichts stattgegeben wird, sind die d...
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Wehrbeschwerdeordnung
in der Fassung der Bekanntmachung vom
22.
Januar
2009
(
BGBl.
I
S. 81
)
, letzte Änderung vom
25.
Juni
2021
(
BGBl.
I
S. 2154
)
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