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Kapitel 3 Laufbahngruppe der Unteroffizierinnen und Unteroffiziere
SLV | § 18 Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 18 Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter (1) 1Die Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter...
SLV | § 19 Einstellung mit einem höheren Dienstgrad
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 19 Einstellung mit einem höheren Dienstgrad (1) In das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann als...
SLV | Abschnitt 2 Sonstige Soldatinnen und sonstige Soldaten (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 7)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV Abschnitt 2 Sonstige Soldatinnen und sonstige Soldaten (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 7)
SLV | § 20 Beförderung der Feldwebel
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 20 Beförderung der Feldwebel (1) 1Die Beförderung zum Hauptfeldwebel ist nach einer Dienstzeit von mindestens acht Jahren zulässig. 2...
SLV | § 22 Einstellung, Beförderung, Aufstieg und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 22 Einstellung, Beförderung, Aufstieg und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten (1) Die in ...
SLV | Unterabschnitt 2 Feldwebel
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV Unterabschnitt 2 Feldwebel
SLV | Kapitel 3 Laufbahngruppe der Unteroffizierinnen und Unteroffiziere
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV Kapitel 3 Laufbahngruppe der Unteroffizierinnen und Unteroffiziere
SLV | § 17 Einstellung als Feldwebelanwärterin oder Feldwebelanwärter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 17 Einstellung als Feldwebelanwärterin oder Feldwebelanwärter (1) 1Als Anwärterin oder Anwärter für eine Laufbahn der Feldwebel des T...
SLV | § 15 Einstellung mit einem höheren Dienstgrad
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 15 Einstellung mit einem höheren Dienstgrad (1) In das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann ein...
SLV | Unterabschnitt 1 Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV Unterabschnitt 1 Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere
SLV | § 13 Einstellung als Unteroffizieranwärterin oder Unteroffizieranwärter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 13 Einstellung als Unteroffizieranwärterin oder Unteroffizieranwärter (1) 1Als Anwärterin oder Anwärter für eine Laufbahn der Fachunt...
SLV | § 14 Beförderung der Unteroffizieranwärterinnen und Unteroffizieranwärter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 14 Beförderung der Unteroffizieranwärterinnen und Unteroffizieranwärter (1) 1Die Beförderung der Unteroffizieranwärterinnen und Unter...
SLV | § 16 Aufstieg in eine Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 16 Aufstieg in eine Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere (1) 1Mannschaften aller Laufbahnen können in eine Lauf...
SLV | § 21 Aufstieg in eine Laufbahn der Feldwebel
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 21 Aufstieg in eine Laufbahn der Feldwebel (1) 1Wenn die Voraussetzungen des § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und für die Laufbahn der F...
SLV | Abschnitt 1 Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV Abschnitt 1 Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
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Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(Soldatenlaufbahnverordnung - SLV)
vom
28.
Mai
2021
(
BGBl.
I
S. 1228
, ber.
S. 5240
)
*1
, letzte Änderung vom
20.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 392
)
*1
Artikel 1 der Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten. Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 dieser Verordnung tritt die Soldatenlaufbahnverordnung am 5. Juni 2021 in Kraft.
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Kapitel 3 Laufbahngruppe der Unteroffizierinnen und Unteroffiziere
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