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SLV | Unterabschnitt 5 Militärfachlicher Dienst
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV Unterabschnitt 5 Militärfachlicher Dienst
SLV | § 5 Einstellung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 5 Einstellung (1) 1Einstellung ist die Begründung eines Wehrdienstverhältnisses. 2Eingestellt werden darf nur, wer das 17. Lebensjahr...
SLV | § 46 Beförderung der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 46 Beförderung der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes (1) 1Die Beförderung zum Hauptmann ist nach einer Diens...
SLV | § 18 Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 18 Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter (1) 1Die Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter...
SLV | § 26 Beförderung der Offizierinnen und Offiziere
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 26 Beförderung der Offizierinnen und Offiziere (1) Die Beförderung der Offizierinnen und Offiziere ist nach folgenden Dienstzeiten se...
SLV | § 31 Beförderung der Sanitätsoffizierinnen und Sanitätsoffiziere
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 31 Beförderung der Sanitätsoffizierinnen und Sanitätsoffiziere (1) Beförderungen sind nach folgenden Dienstzeiten seit der Ernennung ...
SLV | § 19 Einstellung mit einem höheren Dienstgrad
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 19 Einstellung mit einem höheren Dienstgrad (1) In das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann als...
SLV | § 24 Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 10.12.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 24 Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter (1) 1Die Laufbahnausbildung zur Offizierin oder zum Offizier dauert min...
SLV | Unterabschnitt 2 Sanitätsdienst
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV Unterabschnitt 2 Sanitätsdienst
SLV | § 3 Beurteilungsverfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2023 (Änderung vom 20.12.2023)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 3 Beurteilungsverfahren (1) 1Die dienstliche Beurteilung wird von der oder dem nächsten Disziplinarvorgesetzten als Erstbeurteilerin ...
SLV | § 38 Einstellung als Geoinformationsoffizieranwärterin oder Geoinformationsoffizieranwärter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 38 Einstellung als Geoinformationsoffizieranwärterin oder Geoinformationsoffizieranwärter (1) Als Anwärterin oder Anwärter für die La...
SLV | Kapitel 1 Allgemeines
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV Kapitel 1 Allgemeines
SLV | § 35 Einstellung als Militärmusikoffizierin oder Militärmusikoffizier
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 35 Einstellung als Militärmusikoffizierin oder Militärmusikoffizier (1) In die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Militärmu...
SLV | § 6 Zusicherung der Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 6 Zusicherung der Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten (1) Mit der Berufung in das Dienstv...
SLV | § 25 Offizierinnen und Offiziere mit Hochschulausbildung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 25 Offizierinnen und Offiziere mit Hochschulausbildung (1) Für militärfachliche Verwendungen, die eine Hochschulausbildung erfordern,...
SLV | § 11 Beförderung der Mannschaften
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 10.12.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 11 Beförderung der Mannschaften Die Beförderung der Mannschaften ist nach folgenden Dienstzeiten zulässig: 1. zum Gefreiten nach drei...
SLV | Unterabschnitt 1 Truppendienst
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV Unterabschnitt 1 Truppendienst
SLV | Abschnitt 2 Sonstige Soldatinnen und sonstige Soldaten (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 7)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV Abschnitt 2 Sonstige Soldatinnen und sonstige Soldaten (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 7)
SLV | Unterabschnitt 3 Militärmusikdienst
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV Unterabschnitt 3 Militärmusikdienst
SLV | § 45 Einstellung als Offizierin oder Offizier des militärfachlichen Dienstes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 45 Einstellung als Offizierin oder Offizier des militärfachlichen Dienstes (1) In die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des mi...
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Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(Soldatenlaufbahnverordnung - SLV)
vom
28.
Mai
2021
(
BGBl.
I
S. 1228
, ber.
S. 5240
)
*1
, letzte Änderung vom
20.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 392
)
*1
Artikel 1 der Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten. Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 dieser Verordnung tritt die Soldatenlaufbahnverordnung am 5. Juni 2021 in Kraft.
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Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
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