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Dritter Abschnitt Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz; Reservewehrdienstverhältnis; freiwilliger Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement (13)
Vierter Abschnitt Dienstleistungspflicht (31)
1. Umfang und Arten der Dienstleistungen (8)
2. Dienstleistungsausnahmen (6)
3. Heranziehungsverfahren (6)
4. Beendigung der Dienstleistungen und Verlust des Dienstgrades (4)
5. Überwachung und Durchsetzung der Dienstleistungspflicht (4)
6. Verhältnis zur Wehrpflicht (2)
Fünfter Abschnitt Dienstliche Veranstaltungen (2)
Sechster Abschnitt Rechtsschutz (7)
Siebter Abschnitt Bußgeldvorschriften; Übergangs- und Schlussvorschriften (16)
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Vierter Abschnitt Dienstleistungspflicht
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SG | § 76 Ausschluss von Dienstleistungen und Verlust des Dienstgrades
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2023 (Änderung vom 20.12.2023)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 76 Ausschluss von Dienstleistungen und Verlust des Dienstgrades (1) 1Ein Soldat ist von Dienstleistungen ausgeschlossen, wenn gegen ihn durch ein deut...
SG | 1. Umfang und Arten der Dienstleistungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.4.2005 (Änderung vom 22.4.2005)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG 1. Umfang und Arten der Dienstleistungen
SG | 3. Heranziehungsverfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.4.2005 (Änderung vom 22.4.2005)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG 3. Heranziehungsverfahren
SG | § 78 Aufenthaltsfeststellungsverfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 26.11.2019 (Änderung vom 20.11.2019)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 78 Aufenthaltsfeststellungsverfahren (1) 1Kann die für die Dienstleistungsüberwachung zuständige Wehrersatzbehörde (ausschreibende Behörde) den ständi...
SG | 6. Verhältnis zur Wehrpflicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.4.2005 (Änderung vom 22.4.2005)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG 6. Verhältnis zur Wehrpflicht
SG | 5. Überwachung und Durchsetzung der Dienstleistungspflicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.4.2005 (Änderung vom 22.4.2005)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG 5. Überwachung und Durchsetzung der Dienstleistungspflicht
SG | § 72 Heranziehung von ungedienten Dienstleistungspflichtigen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2023 (Änderung vom 20.12.2023)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 72 Heranziehung von ungedienten Dienstleistungspflichtigen (1) 1Ungediente Dienstleistungspflichtige (§ 59 Abs. 3 Satz 1), die nach § 71 verfügbar sin...
SG | § 68 Unabkömmlichstellung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.8.2008 (Änderung vom 31.7.2008)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 68 Unabkömmlichstellung (1) Zum Ausgleich des personellen Kräftebedarfs für die Aufgaben der Bundeswehr und andere Aufgaben kann ein Dienstleistungspf...
SG | § 60 Arten der Dienstleistungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.8.2019 (Änderung vom 4.8.2019)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 60 Arten der Dienstleistungen Dienstleistungen sind 1. Übungen (§ 61), 2. besondere Auslandsverwendungen (§ 62), 3. Hilfeleistungen im Innern (§ 6...
SG | § 63 a Hilfeleistungen im Ausland
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.8.2008 (Änderung vom 31.7.2008)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 63 a Hilfeleistungen im Ausland (1) Hilfeleistungen im Ausland sind Verwendungen der Streitkräfte im Rahmen von humanitären Hilfeleistungen. (2) 1...
SG | § 63 Hilfeleistungen im Innern
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.8.2008 (Änderung vom 31.7.2008)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 63 Hilfeleistungen im Innern (1) Hilfeleistungen im Innern sind Verwendungen der Streitkräfte im Rahmen der Amtshilfe oder bei einer Naturkatastrophe ...
SG | § 67 Zurückstellung von Dienstleistungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.8.2019 (Änderung vom 4.8.2019)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 67 Zurückstellung von Dienstleistungen (1) Von Dienstleistungen wird zurückgestellt, 1. wer vorübergehend nicht dienstfähig ist oder 2. wer, abges...
SG | 4. Beendigung der Dienstleistungen und Verlust des Dienstgrades
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.4.2005 (Änderung vom 22.4.2005)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG 4. Beendigung der Dienstleistungen und Verlust des Dienstgrades
SG | § 75 Entlassung aus den Dienstleistungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2023 (Änderung vom 20.12.2023)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 75 Entlassung aus den Dienstleistungen (1) 1Der Soldat ist entlassen mit Ablauf des Monats, in dem er das für ihn nach § 59 Abs. 1, 2 oder 3 festgeset...
SG | § 70 Verfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.8.2008 (Änderung vom 31.7.2008)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 70 Verfahren (1) 1Das Verfahren nach diesem Abschnitt ist kostenfrei. 2Notwendige Auslagen sind zu erstatten. 3Zu den notwendigen Auslagen gehören auc...
SG | § 71 Ärztliche Untersuchung, Anhörung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2023 (Änderung vom 20.12.2023)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 71 Ärztliche Untersuchung, Anhörung 1Ungediente Personen, die sich gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 freiwillig zu Dienstleistungen verpflichten wollen, sind vo...
SG | § 64 Dienstunfähigkeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.8.2008 (Änderung vom 31.7.2008)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 64 Dienstunfähigkeit Zu Dienstleistungen wird nicht herangezogen, wer dienstunfähig ist.
SG | § 74 Beendigung der Dienstleistungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.4.2005 (Änderung vom 22.4.2005)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 74 Beendigung der Dienstleistungen Die Dienstleistungen enden 1. durch Entlassung (§ 75), 2. durch Ablauf der für den Wehrdienst festgesetzten Zeit...
SG | § 73 Heranziehung von gedienten Dienstleistungspflichtigen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2023 (Änderung vom 20.12.2023)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 73 Heranziehung von gedienten Dienstleistungspflichtigen 1Dienstleistungspflichtige, die bereits in der Bundeswehr gedient haben, werden nach Feststell...
SG | Vierter Abschnitt Dienstleistungspflicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.4.2005 (Änderung vom 22.4.2005)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG Vierter Abschnitt Dienstleistungspflicht
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Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(Soldatengesetz - SG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
30.
Mai
2005
(
BGBl.
I
S. 1482
)
, letzte Änderung vom
22.
Januar
2024
(
BGBl.
I
Nr. 17
)
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Vierter Abschnitt Dienstleistungspflicht
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