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Erster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften (57)
1. Allgemeines (8)
§ 1 Begriffsbestimmungen (1)
§ 2 Dauer des Wehrdienstverhältnisses; Dienstzeitberechnung (1)
§ 3 Ernennungs- und Verwendungsgrundsätze (1)
§ 3 a Intensivierte erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (1)
§ 4 Ernennung, Dienstgradbezeichnungen, Uniform (1)
§ 4 a (weggefallen) (1)
§ 5 Gnadenrecht (1)
2. Pflichten und Rechte der Soldaten (48)
Zweiter Abschnitt Rechtsstellung der Berufssoldaten und der Soldaten auf Zeit (30)
Dritter Abschnitt Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz; Reservewehrdienstverhältnis; freiwilliger Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement (13)
Vierter Abschnitt Dienstleistungspflicht (31)
Fünfter Abschnitt Dienstliche Veranstaltungen (2)
Sechster Abschnitt Rechtsschutz (7)
Siebter Abschnitt Bußgeldvorschriften; Übergangs- und Schlussvorschriften (16)
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1. Allgemeines
SG | § 1 Begriffsbestimmungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.8.2019 (Änderung vom 4.8.2019)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 1 Begriffsbestimmungen (1) 1Soldat ist, wer auf Grund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung in einem Wehrdienstverhältnis steht. 2Staat und ...
SG | 1. Allgemeines
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG 1. Allgemeines
SG | § 3 Ernennungs- und Verwendungsgrundsätze
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 13.12.2011 (Änderung vom 5.12.2011)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 3 Ernennungs- und Verwendungsgrundsätze (1) Der Soldat ist nach Eignung, Befähigung und Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, sexuelle Identität, Ab...
SG | § 4 Ernennung, Dienstgradbezeichnungen, Uniform
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 7.7.2021 (Änderung vom 28.6.2021)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 4 Ernennung, Dienstgradbezeichnungen, Uniform (1) Einer Ernennung bedarf es 1. zur Begründung des Dienstverhältnisses eines Berufssoldaten oder eines...
SG | § 4 a (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 26.7.2012 (Änderung vom 21.7.2012)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG §4 a (weggefallen)
SG | § 3 a Intensivierte erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.10.2022 (Änderung vom 20.8.2021)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 3 a Intensivierte erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (1) 1Ein Soldat, der in einer Verwendung mit besonders hohen Sicherhei...
SG | § 2 Dauer des Wehrdienstverhältnisses; Dienstzeitberechnung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2011 (Änderung vom 28.4.2011)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 2 Dauer des Wehrdienstverhältnisses; Dienstzeitberechnung (1) Das Wehrdienstverhältnis beginnt 1. bei einem Soldaten, der nach dem Vierten Abschnitt...
SG | § 5 Gnadenrecht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.2.2009 (Änderung vom 5.2.2009)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 5 Gnadenrecht (1) 1Dem Bundespräsidenten steht hinsichtlich des Verlustes der Soldatenrechte und der Rechte aus einem früheren Soldatenverhältnis das ...
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Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(Soldatengesetz - SG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
30.
Mai
2005
(
BGBl.
I
S. 1482
)
, letzte Änderung vom
22.
Januar
2024
(
BGBl.
I
Nr. 17
)
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