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Erster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
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SG | § 8 Eintreten für die demokratische Grundordnung
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 8 Eintreten für die demokratische Grundordnung Der Soldat muss die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anerkennen und d...
SG | § 6 Staatsbürgerliche Rechte des Soldaten
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 6 Staatsbürgerliche Rechte des Soldaten 1Der Soldat hat die gleichen staatsbürgerlichen Rechte wie jeder andere Staatsbürger. 2Seine Rechte werden im R...
SG | § 21 Vormundschaft und Ehrenämter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.5.2015 (Änderung vom 13.5.2015)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 21 Vormundschaft und Ehrenämter 1Der Soldat bedarf zur Übernahme einer Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft sowie zur Übernahme des Amtes eines Te...
SG | § 15 Politische Betätigung
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 15 Politische Betätigung (1) 1Im Dienst darf sich der Soldat nicht zu Gunsten oder zu Ungunsten einer bestimmten politischen Richtung betätigen. 2Das ...
SG | § 27 a Dienstliche Beurteilung; Verordnungsermächtigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2023 (Änderung vom 20.12.2023)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 27 a Dienstliche Beurteilung; Verordnungsermächtigung (1) Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Soldaten sind zu beurteilen 1. in regelmäßig...
SG | § 12 Kameradschaft
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 12 Kameradschaft 1Der Zusammenhalt der Bundeswehr beruht wesentlich auf Kameradschaft. 2Sie verpflichtet alle Soldaten, die Würde, die Ehre und die Rec...
SG | § 29 b Gesundheitsakte
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.8.2019 (Änderung vom 4.8.2019)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 29 b Gesundheitsakte (1) 1Für jeden Soldaten ist eine Gesundheitsakte zu führen. 2Die Gesundheitsakte besteht aus der Gesundheitsgrundakte und aus fal...
SG | § 24 Haftung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.2.2009 (Änderung vom 5.2.2009)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 24 Haftung (1) 1Verletzt ein Soldat vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegenden Pflichten, so hat er dem Dienstherrn, dessen Aufgaben er wahr...
SG | § 31 Fürsorge
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.1.2024 (Änderung vom 22.1.2024)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 31 Fürsorge (1) 1Der Bund hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl des Berufssoldaten und des Soldaten auf Zeit sowie ihrer Famil...
SG | § 1 Begriffsbestimmungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.8.2019 (Änderung vom 4.8.2019)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 1 Begriffsbestimmungen (1) 1Soldat ist, wer auf Grund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung in einem Wehrdienstverhältnis steht. 2Staat und ...
SG | § 27 Laufbahnvorschriften
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 27.6.2020 (Änderung vom 19.6.2020)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 27 Laufbahnvorschriften (1) Vorschriften über die Laufbahnen der Soldaten werden nach den Grundsätzen der Absätze 2 bis 6 durch Rechtsverordnung erlas...
SG | § 17 a Gesunderhaltungspflicht und Patientenrechte
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.8.2019 (Änderung vom 4.8.2019)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 17 a Gesunderhaltungspflicht und Patientenrechte (1) 1Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wie...
SG | § 34 Beschwerde
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 34 Beschwerde 1Der Soldat hat das Recht, sich zu beschweren. 2Das Nähere regelt die Wehrbeschwerdeordnung.
SG | § 33 Staatsbürgerlicher und völkerrechtlicher Unterricht
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 33 Staatsbürgerlicher und völkerrechtlicher Unterricht (1) 1Die Soldaten erhalten staatsbürgerlichen und völkerrechtlichen Unterricht. 2Der für den Un...
SG | 1. Allgemeines
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG 1. Allgemeines
SG | § 23 Dienstvergehen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.8.2008 (Änderung vom 31.7.2008)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 23 Dienstvergehen (1) Der Soldat begeht ein Dienstvergehen, wenn er schuldhaft seine Pflichten verletzt. (2) Es gilt als Dienstvergehen, 1. wenn e...
SG | § 29 c Personalaktenführende Stelle
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.8.2019 (Änderung vom 4.8.2019)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 29 c Personalaktenführende Stelle (1) 1Die Personalakte wird geführt 1. für nach der Bundesbesoldungsordnung B besoldete oder entsprechend verwendete...
SG | § 3 Ernennungs- und Verwendungsgrundsätze
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 13.12.2011 (Änderung vom 5.12.2011)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 3 Ernennungs- und Verwendungsgrundsätze (1) Der Soldat ist nach Eignung, Befähigung und Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, sexuelle Identität, Ab...
SG | § 35 a Beteiligung an der Gestaltung des Dienstrechts
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.2.2009 (Änderung vom 5.2.2009)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 35 a Beteiligung an der Gestaltung des Dienstrechts Für die Beteiligung bei der Gestaltung des Dienstrechts der Soldaten gilt § 118 des Bundesbeamtenge...
SG | § 30 Geld- und Sachbezüge, Versorgung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2021 (Änderung vom 20.8.2021)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(SG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten SG § 30 Geld- und Sachbezüge, Versorgung (1) 1Der Soldat hat Anspruch auf Geld- und Sachbezüge, Versorgung, Reise- und Umzugskostenvergütung nach Maßgabe b...
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Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
(Soldatengesetz - SG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
30.
Mai
2005
(
BGBl.
I
S. 1482
)
, letzte Änderung vom
22.
Januar
2024
(
BGBl.
I
Nr. 17
)
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