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§ 1 Verfassungsrechtliche Stellung; Aufgaben (1)
§ 2 Berichtspflichten (1)
§ 3 Amtsbefugnisse (1)
§ 4 Amtshilfe (1)
§ 5 Allgemeine Richtlinien; Weisungsfreiheit (1)
§ 6 Anwesenheitspflicht (1)
§ 7 Eingaberecht des Soldaten (1)
§ 8 Anonyme Eingaben (1)
§ 9 Vertraulichkeit der Eingaben (1)
§ 10 Verschwiegenheitspflicht (1)
§ 11 (weggefallen) (1)
§ 12 Unterrichtungspflichten durch Bundes- und Länderbehörden (1)
§ 13 Wahl des Wehrbeauftragten (1)
§ 14 Wählbarkeit; Amtsdauer; Verbot einer anderen Berufsausübung; Eid; Befreiung vom Wehrdienst (1)
§ 15 Rechtsstellung des Wehrbeauftragten; Beginn und Beendigung des Amtsverhältnisses (1)
§ 16 Sitz des Wehrbeauftragten; Leitender Beamter; Beschäftigte; Haushalt (1)
§ 17 Vertretung des Wehrbeauftragten (1)
§ 18 Amtsbezüge; Versorgung (1)
§ 19 (weggefallen) (1)
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WBeauftrG
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WBeauftrG | Inhaltsübersicht
Aktuelle Fassung: Änderung vom 29.12.2023
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
(WBeauftrG)
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages § 1 Verfassungsrechtliche Stellung; Aufgaben § 2 Berichtspflichten § 3 Amtsbefugnisse § 4 Amtshilfe § 5 Allgemeine Richtlinien...
WBeauftrG | § 14 Wählbarkeit; Amtsdauer; Verbot einer anderen Berufsausübung; Eid; Befreiung vom Wehrdienst
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
(WBeauftrG)
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages WBeauftrG § 14 Wählbarkeit; Amtsdauer; Verbot einer anderen Berufsausübung; Eid; Befreiung vom Wehrdienst (1) Zum Wehrbeauftragten ist jeder...
WBeauftrG | § 6 Anwesenheitspflicht
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
(WBeauftrG)
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages WBeauftrG § 6 Anwesenheitspflicht Der Bundestag und der Verteidigungsausschuß können jederzeit die Anwesenheit des Wehrbeauftragten verlangen...
WBeauftrG | § 16 Sitz des Wehrbeauftragten; Leitender Beamter; Beschäftigte; Haushalt
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
(WBeauftrG)
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages WBeauftrG § 16 Sitz des Wehrbeauftragten; Leitender Beamter; Beschäftigte; Haushalt (1) Der Wehrbeauftragte hat seinen Sitz beim Bundestag. ...
WBeauftrG | § 15 Rechtsstellung des Wehrbeauftragten; Beginn und Beendigung des Amtsverhältnisses
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
(WBeauftrG)
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages WBeauftrG § 15 Rechtsstellung des Wehrbeauftragten; Beginn und Beendigung des Amtsverhältnisses (1) 1Der Wehrbeauftragte steht nach Maßgabe ...
WBeauftrG | § 7 Eingaberecht des Soldaten
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
(WBeauftrG)
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages WBeauftrG § 7 Eingaberecht des Soldaten 1Jeder Soldat hat das Recht, sich einzeln ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an den Wehrbeau...
WBeauftrG | § 1 Verfassungsrechtliche Stellung; Aufgaben
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
(WBeauftrG)
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages WBeauftrG § 1 Verfassungsrechtliche Stellung; Aufgaben (1) Der Wehrbeauftragte nimmt seine Aufgaben als Hilfsorgan des Bundestages bei der A...
WBeauftrG | § 12 Unterrichtungspflichten durch Bundes- und Länderbehörden
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
(WBeauftrG)
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages WBeauftrG § 12 Unterrichtungspflichten durch Bundes- und Länderbehörden Die Justiz- und Verwaltungsbehörden des Bundes und der Länder sind ve...
WBeauftrG | § 8 Anonyme Eingaben
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
(WBeauftrG)
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages WBeauftrG § 8 Anonyme Eingaben Anonyme Eingaben werden nicht bearbeitet.
WBeauftrG | § 13 Wahl des Wehrbeauftragten
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
(WBeauftrG)
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages WBeauftrG § 13 Wahl des Wehrbeauftragten 1Der Bundestag wählt in geheimer Wahl mit der Mehrheit seiner Mitglieder den Wehrbeauftragten. 2Vors...
WBeauftrG | § 9 Vertraulichkeit der Eingaben
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
(WBeauftrG)
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages WBeauftrG § 9 Vertraulichkeit der Eingaben 1Wird der Wehrbeauftragte auf Grund einer Eingabe tätig, so steht es in seinem Ermessen, die Tatsa...
WBeauftrG | § 18 Amtsbezüge; Versorgung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.6.2023 (Änderung vom 22.12.2023)
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
(WBeauftrG)
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages WBeauftrG § 18 Amtsbezüge; Versorgung (1) 1Der Wehrbeauftragte erhält vom Beginn des Kalendermonats an, in dem das Amtsverhältnis beginnt, b...
WBeauftrG | § 4 Amtshilfe
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
(WBeauftrG)
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages WBeauftrG § 4 Amtshilfe Gerichte und Verwaltungsbehörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden sind verpflichtet, dem Wehrbeauftragten bei...
WBeauftrG | § 10 Verschwiegenheitspflicht
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
(WBeauftrG)
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages WBeauftrG § 10 Verschwiegenheitspflicht (1) 1Der Wehrbeauftragte ist auch nach Beendigung seines Amtsverhältnisses verpflichtet, über die ih...
WBeauftrG | § 20 (Inkrafttreten)
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
(WBeauftrG)
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages WBeauftrG §20 (Inkrafttreten)
WBeauftrG | § 17 Vertretung des Wehrbeauftragten
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
(WBeauftrG)
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages WBeauftrG § 17 Vertretung des Wehrbeauftragten (1) 1Der Leitende Beamte nimmt die Rechte des Wehrbeauftragten mit Ausnahme des Rechts nach §...
WBeauftrG | § 2 Berichtspflichten
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
(WBeauftrG)
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages WBeauftrG § 2 Berichtspflichten (1) Der Wehrbeauftragte erstattet für das Kalenderjahr dem Bundestag einen schriftlichen Gesamtbericht (Jahr...
WBeauftrG | § 19 (weggefallen)
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
(WBeauftrG)
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages WBeauftrG §19 (weggefallen)
WBeauftrG | § 11 (weggefallen)
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
(WBeauftrG)
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages WBeauftrG §11 (weggefallen)
WBeauftrG | § 5 Allgemeine Richtlinien; Weisungsfreiheit
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
(WBeauftrG)
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages WBeauftrG § 5 Allgemeine Richtlinien; Weisungsfreiheit (1) Der Bundestag und der Verteidigungsausschuß können allgemeine Richtlinien für die...
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Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
(Gesetz zu Artikel
45 b
des Grundgesetzes - WBeauftrG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
16.
Juni
1982
(
BGBl.
I
S. 677
)
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 414
)
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Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
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