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UNKorruptionÜbk
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UNKorruptionÜbk | Artikel 23 Waschen der Erträge aus Straftaten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 23 Waschen der Erträge aus Straftaten (1) Jeder Vertragsstaat trifft in Übereinstimmung mit den wesentlichen Grundsätzen seines innerstaa...
UNKorruptionÜbk | Artikel 62 Sonstige Maßnahmen: Anwendung des Übereinkommens durch wirtschaftliche Entwicklung und technische Hilfe
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 62 Sonstige Maßnahmen: Anwendung des Übereinkommens durch wirtschaftliche Entwicklung und technische Hilfe (1) Die Vertragsstaaten treffe...
UNKorruptionÜbk | Artikel 16 Bestechung und Bestechlichkeit von ausländischen Amtsträgern und Amtsträgern internationaler Organisationen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 16 Bestechung und Bestechlichkeit von ausländischen Amtsträgern und Amtsträgern internationaler Organisationen (1) Jeder Vertragsstaat tr...
UNKorruptionÜbk | Artikel 36 Spezialisierte Behörden
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 36 Spezialisierte Behörden 1Jeder Vertragsstaat stellt in Übereinstimmung mit den wesentlichen Grundsätzen seiner Rechtsordnung sicher, da...
UNKorruptionÜbk | Artikel 19 Missbräuchliche Wahrnehmung von Aufgaben
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 19 Missbräuchliche Wahrnehmung von Aufgaben Jeder Vertragsstaat zieht in Erwägung, die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßn...
UNKorruptionÜbk | Artikel 60 Ausbildung und technische Hilfe
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 60 Ausbildung und technische Hilfe (1) 1Jeder Vertragsstaat entwickelt oder verbessert, soweit erforderlich, besondere Ausbildungsprogram...
UNKorruptionÜbk | Artikel 70 Kündigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 70 Kündigung (1) 1Ein Vertragsstaat kann dieses Übereinkommen durch eine an den Generalsekretär der Vereinten Nationen gerichtete schrift...
UNKorruptionÜbk | Artikel 35 Schadensersatz
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 35 Schadensersatz Jeder Vertragsstaat trifft in Übereinstimmung mit den Grundsätzen seines innerstaatlichen Rechts die erforderlichen Maßn...
UNKorruptionÜbk | Artikel 27 Beteiligung und Versuch
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 27 Beteiligung und Versuch (1) Jeder Vertragsstaat trifft die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen, um die Beteiligun...
UNKorruptionÜbk | Artikel 32 Zeugen-, Sachverständigen- und Opferschutz
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 32 Zeugen-, Sachverständigen- und Opferschutz (1) Jeder Vertragsstaat trifft in Übereinstimmung mit seiner innerstaatlichen Rechtsordnung...
UNKorruptionÜbk | Artikel 59 Zwei- und mehrseitige Übereinkünfte
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 59 Zwei- und mehrseitige Übereinkünfte Die Vertragsstaaten erwägen, zwei- oder mehrseitige Übereinkünfte zu schließen, um die Wirksamkeit ...
UNKorruptionÜbk | Artikel 12 Privater Sektor
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 12 Privater Sektor (1) Jeder Vertragsstaat trifft in Übereinstimmung mit den wesentlichen Grundsätzen seines innerstaatlichen Rechts Maßn...
UNKorruptionÜbk | Artikel 29 Verjährung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 29 Verjährung Jeder Vertragsstaat bestimmt, wenn er dies für angemessen hält, in seinem innerstaatlichen Recht eine lange Verjährungsfrist...
UNKorruptionÜbk | Kapitel VI Technische Hilfe und Informationsaustausch
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Kapitel VI Technische Hilfe und Informationsaustausch
UNKorruptionÜbk | Artikel 13 Beteiligung der Gesellschaft
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 13 Beteiligung der Gesellschaft (1) 1Jeder Vertragsstaat trifft im Rahmen seiner Möglichkeiten und in Übereinstimmung mit den wesentliche...
UNKorruptionÜbk | Artikel 71 Verwahrer und Sprachen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 71 Verwahrer und Sprachen (1) Der Generalsekretär der Vereinten Nationen wird zum Verwahrer dieses Übereinkommens bestimmt. (2) Die Urs...
UNKorruptionÜbk | Artikel 20 Unerlaubte Bereicherung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 20 Unerlaubte Bereicherung Vorbehaltlich seiner Verfassung und der wesentlichen Grundsätze seiner Rechtsordnung zieht jeder Vertragsstaat ...
UNKorruptionÜbk | Artikel 50 Besondere Ermittlungsmethoden
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 50 Besondere Ermittlungsmethoden (1) Zur wirksamen Korruptionsbekämpfung trifft jeder Vertragsstaat, soweit es die wesentlichen Grundsätz...
UNKorruptionÜbk | Kapitel VII Mechanismen zur Anwendung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Kapitel VII Mechanismen zur Anwendung
UNKorruptionÜbk | Artikel 1 Zweck
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 1 Zweck Die Zwecke dieses Übereinkommens sind a) die Förderung und Verstärkung von Maßnahmen zur effizienteren und wirksameren Verhütung ...
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Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
vom
31.
Oktober
2003
(
BGBl. 2014
II
S. 763
)
, letzte Änderung vom
8.
Januar
2015
(
BGBl.
II
S. 140
)
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Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
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