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Erster Teil Der Patentanwalt (6)
Zweiter Teil Zulassung und allgemeine Vorschriften (41)
Erster Abschnitt Zulassung zur Patentanwaltschaft (30)
Erster Unterabschnitt Allgemeine Voraussetzungen (10)
Zweiter Unterabschnitt Zulassung zur Patentanwaltschaft und Erlöschen der Zulassung (13)
§ 13 Antrag auf Zulassung zur Patentanwaltschaft (1)
§ 14 Versagung der Zulassung (1)
§ 15 (weggefallen) (1)
§ 16 (weggefallen) (1)
§ 17 Aussetzung des Zulassungsverfahrens (1)
§ 18 Zulassung (1)
§ 19 Vereidigung (1)
§ 20 Erlöschen der Zulassung (1)
§ 21 Rücknahme und Widerruf der Zulassung (1)
§ 22 Ärztliches Gutachten bei Versagung und Widerruf der Zulassung (1)
§ 23 (weggefallen) (1)
§ 24 Erlöschen der Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung (1)
Dritter Unterabschnitt Kanzlei und Patentanwaltsverzeichnis (6)
Zweiter Abschnitt Verwaltungsverfahren (10)
Dritter Teil Rechte und Pflichten des Patentanwalts und berufliche Zusammenarbeit der Patentanwälte (44)
Vierter Teil Die Patentanwaltskammer (40)
Fünfter Teil Gerichte in Patentanwaltssachen und gerichtliches Verfahren in verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssachen (21)
Sechster Teil Berufsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen (8)
Siebenter Teil Berufsgerichtliches Verfahren (61)
Achter Teil Kosten in Patentanwaltssachen (15)
Neunter Teil Beratungs- und Vertretungsbefugnis des Patentassessors in ständigem Dienstverhältnis (4)
Zehnter Teil Ausländische Patentanwaltsberufe und Berufsausübungsgesellschaften (4)
Elfter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften (4)
Anlage 1 zu § 52 a Absatz 4 Satz 1 (1)
Anlage 2 zu § 146 Satz 1 und § 148 Satz 1 (1)
EuPAG (35)
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Zweiter Unterabschnitt Zulassung zur Patentanwaltschaft und Erlöschen der Zulassung
PAO | § 13 Antrag auf Zulassung zur Patentanwaltschaft
Patentanwaltsordnung
(PAO)
Patentanwaltsordnung PAO § 13 Antrag auf Zulassung zur Patentanwaltschaft (1) Die Zulassung zur Patentanwaltschaft wird auf Antrag erteilt. (2) Ein Antrag darf nur aus den in diesem Gesetz bezeichn...
PAO | § 14 Versagung der Zulassung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2022 (Änderung vom 7.7.2021)
Patentanwaltsordnung
(PAO)
Patentanwaltsordnung PAO § 14 Versagung der Zulassung 1Die Zulassung zur Patentanwaltschaft ist zu versagen, 1. wenn die antragstellende Person nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein...
PAO | § 16 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2009 (Änderung vom 14.8.2009)
Patentanwaltsordnung
(PAO)
Patentanwaltsordnung PAO §16 (weggefallen)
PAO | § 20 Erlöschen der Zulassung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2009 (Änderung vom 14.8.2009)
Patentanwaltsordnung
(PAO)
Patentanwaltsordnung PAO § 20 Erlöschen der Zulassung Die Zulassung zur Patentanwaltschaft erlischt, wenn durch ein rechtskräftiges Urteil auf Ausschließung aus der Patentanwaltschaft erkannt ist oder...
PAO | § 19 Vereidigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Patentanwaltsordnung
(PAO)
Patentanwaltsordnung PAO § 19 Vereidigung (1) 1Der Bewerber hat folgenden Eid vor der Patentanwaltskammer zu leisten: „Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Or...
PAO | § 22 Ärztliches Gutachten bei Versagung und Widerruf der Zulassung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Patentanwaltsordnung
(PAO)
Patentanwaltsordnung PAO § 22 Ärztliches Gutachten bei Versagung und Widerruf der Zulassung (1) 1Wenn dies zur Entscheidung über den Versagungsgrund des § 14 Satz 1 Nummer 7 oder über den Widerrufsgr...
PAO | § 24 Erlöschen der Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Patentanwaltsordnung
(PAO)
Patentanwaltsordnung PAO § 24 Erlöschen der Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung (1) 1Mit dem Erlöschen der Zulassung zur Patentanwaltschaft (§ 20) endet die Befugnis, die Berufsbezeichnung „Pa...
PAO | § 21 Rücknahme und Widerruf der Zulassung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Patentanwaltsordnung
(PAO)
Patentanwaltsordnung PAO § 21 Rücknahme und Widerruf der Zulassung (1) 1Die Zulassung zur Patentanwaltschaft ist mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen, wenn Tatsachen nachträglich bekannt werden...
PAO | § 23 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2009 (Änderung vom 14.8.2009)
Patentanwaltsordnung
(PAO)
Patentanwaltsordnung PAO §23 (weggefallen)
PAO | § 18 Zulassung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Patentanwaltsordnung
(PAO)
Patentanwaltsordnung PAO § 18 Zulassung (1) Die Zulassung zur Patentanwaltschaft wird wirksam mit der Aushändigung einer von der Patentanwaltskammer ausgestellten Urkunde. (2) Die Urkunde darf erst...
PAO | § 17 Aussetzung des Zulassungsverfahrens
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Patentanwaltsordnung
(PAO)
Patentanwaltsordnung PAO § 17 Aussetzung des Zulassungsverfahrens Die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung zur Patentanwaltschaft kann ausgesetzt werden, wenn gegen die antragstellende Person ei...
PAO | § 15 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2009 (Änderung vom 14.8.2009)
Patentanwaltsordnung
(PAO)
Patentanwaltsordnung PAO §15 (weggefallen)
PAO | Zweiter Unterabschnitt Zulassung zur Patentanwaltschaft und Erlöschen der Zulassung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.5.2017 (Änderung vom 12.5.2017)
Patentanwaltsordnung
(PAO)
Patentanwaltsordnung PAO Zweiter Unterabschnitt Zulassung zur Patentanwaltschaft und Erlöschen der Zulassung
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Patentanwaltsordnung
(PAO)
vom
7.
September
1966
(
BGBl.
I
S. 557
)
, letzte Änderung vom
17.
Januar
2024
(
BGBl.
I
Nr. 12
)
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Zweiter Unterabschnitt Zulassung zur Patentanwaltschaft und Erlöschen der Zulassung
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