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VIERTER ABSCHNITT Sicherung der außenstehenden Aktionäre bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen
AktG | § 304 Angemessener Ausgleich
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2003 (Änderung vom 12.6.2003)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 304 Angemessener Ausgleich (1) 1Ein Gewinnabführungsvertrag muß einen angemessenen Ausgleich für die außenstehenden Aktionäre durch eine auf die Anteile am Grundkapital bezogene w...
AktG | § 307 Vertragsbeendigung zur Sicherung außenstehender Aktionäre
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 307 Vertragsbeendigung zur Sicherung außenstehender Aktionäre Hat die Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlußfassung ihrer Hauptversammlung über einen Beherrschungs- oder Gewinnabfü...
AktG | § 306 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2003 (Änderung vom 12.6.2003)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG §306 (weggefallen)
AktG | VIERTER ABSCHNITT Sicherung der außenstehenden Aktionäre bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG VIERTER ABSCHNITT Sicherung der außenstehenden Aktionäre bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen
AktG | § 305 Abfindung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.4.2012 (Änderung vom 22.12.2011)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 305 Abfindung (1) Außer der Verpflichtung zum Ausgleich nach § 304 muß ein Beherrschungs- oder ein Gewinnabführungsvertrag die Verpflichtung des anderen Vertragsteils enthalten, a...
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Aktiengesetz
vom
6.
September
1965
(
BGBl.
I
S. 1089
)
, letzte Änderung vom
11.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 354
)
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