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DRITTES BUCH Verbundene Unternehmen
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AktG | § 318 Verantwortlichkeit der Verwaltungsmitglieder der Gesellschaft
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 318 Verantwortlichkeit der Verwaltungsmitglieder der Gesellschaft (1) 1Die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft haften neben den nach § 317 Ersatzpflichtigen als Gesamtschuld...
AktG | § 296 Aufhebung
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 296 Aufhebung (1) 1Ein Unternehmensvertrag kann nur zum Ende des Geschäftsjahrs oder des sonst vertraglich bestimmten Abrechnungszeitraums aufgehoben werden. 2Eine rückwirkende Au...
AktG | § 304 Angemessener Ausgleich
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2003 (Änderung vom 12.6.2003)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 304 Angemessener Ausgleich (1) 1Ein Gewinnabführungsvertrag muß einen angemessenen Ausgleich für die außenstehenden Aktionäre durch eine auf die Anteile am Grundkapital bezogene w...
AktG | § 307 Vertragsbeendigung zur Sicherung außenstehender Aktionäre
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 307 Vertragsbeendigung zur Sicherung außenstehender Aktionäre Hat die Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlußfassung ihrer Hauptversammlung über einen Beherrschungs- oder Gewinnabfü...
AktG | ZWEITER TEIL Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG ZWEITER TEIL Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen
AktG | § 327 c Vorbereitung der Hauptversammlung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2009 (Änderung vom 30.7.2009)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 327 c Vorbereitung der Hauptversammlung (1) Die Bekanntmachung der Übertragung als Gegenstand der Tagesordnung hat folgende Angaben zu enthalten: 1. Firma und Sitz des Hauptakti...
AktG | § 316 Kein Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen bei Gewinnabführungsvertrag
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 316 Kein Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen bei Gewinnabführungsvertrag §§ 312 bis 315 gelten nicht, wenn zwischen der abhängigen Gesellschaft und dem herrschenden...
AktG | ZWEITER ABSCHNITT Abschluß, Änderung und Beendigung von Unternehmensverträgen
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG ZWEITER ABSCHNITT Abschluß, Änderung und Beendigung von Unternehmensverträgen
AktG | ERSTER ABSCHNITT Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Bestehen eines Beherrschungsvertrags
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG ERSTER ABSCHNITT Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Bestehen eines Beherrschungsvertrags
AktG | § 320 b Abfindung der ausgeschiedenen Aktionäre
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2009 (Änderung vom 30.7.2009)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 320 b Abfindung der ausgeschiedenen Aktionäre (1) 1Die ausgeschiedenen Aktionäre der eingegliederten Gesellschaft haben Anspruch auf angemessene Abfindung. 2Als Abfindung sind ihn...
AktG | § 337 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 26.7.2002 (Änderung vom 19.7.2002)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG §337 (weggefallen)
AktG | VIERTER TEIL Ausschluss von Minderheitsaktionären
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG VIERTER TEIL Ausschluss von Minderheitsaktionären
AktG | § 293 b Prüfung des Unternehmensvertrags
Aktuelle Fassung: Änderung vom 27.4.1998
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 293 b Prüfung des Unternehmensvertrags (1) Der Unternehmensvertrag ist für jede vertragschließende Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien durch einen oder mehrer...
AktG | § 294 Eintragung. Wirksamwerden
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.12.2001 (Änderung vom 10.12.2001)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 294 Eintragung. Wirksamwerden (1) 1Der Vorstand der Gesellschaft hat das Bestehen und die Art des Unternehmensvertrages sowie den Namen des anderen Vertragsteils zur Eintragung in...
AktG | § 297 Kündigung
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 297 Kündigung (1) 1Ein Unternehmensvertrag kann aus wichtigem Grunde ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. 2Ein wichtiger Grund liegt namentlich vor, wenn der an...
AktG | § 327 b Barabfindung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2009 (Änderung vom 30.7.2009)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 327 b Barabfindung (1) 1Der Hauptaktionär legt die Höhe der Barabfindung fest; sie muss die Verhältnisse der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung ihrer Hauptversammlung ...
AktG | § 313 Prüfung durch den Abschlußprüfer
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.3.2000 (Änderung vom 24.2.2000)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 313 Prüfung durch den Abschlußprüfer (1) 1Ist der Jahresabschluß durch einen Abschlußprüfer zu prüfen, so ist gleichzeitig mit dem Jahresabschluß und dem Lagebericht auch der Beri...
AktG | § 327 Ende der Eingliederung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2007 (Änderung vom 10.11.2006)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 327 Ende der Eingliederung (1) Die Eingliederung endet 1. durch Beschluß der Hauptversammlung der eingegliederten Gesellschaft, 2. wenn die Hauptgesellschaft nicht mehr eine A...
AktG | § 323 Leitungsmacht der Hauptgesellschaft und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG § 323 Leitungsmacht der Hauptgesellschaft und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (1) 1Die Hauptgesellschaft ist berechtigt, dem Vorstand der eingegliederten Gesellschaft hin...
AktG | §§ 329 bis 393 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 26.7.2002 (Änderung vom 19.7.2002)
Aktiengesetz
(AktG)
Aktiengesetz AktG §§329 bis 393 (weggefallen)
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Aktiengesetz
vom
6.
September
1965
(
BGBl.
I
S. 1089
)
, letzte Änderung vom
11.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 354
)
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