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BörsZulV
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BörsZulV | § 2 Mindestbetrag der Wertpapiere
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.12.2023 (Änderung vom 11.12.2023)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse
(BörsZulV)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse BörsZulV § 2 Mindestbetrag der Wertpapiere (1) 1Der voraussichtliche Kurswert der zuzulassenden Aktien od...
BörsZulV | § 45 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2005 (Änderung vom 22.6.2005)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse
(BörsZulV)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse BörsZulV §45 (weggefallen)
BörsZulV | § 35 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2005 (Änderung vom 22.6.2005)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse
(BörsZulV)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse BörsZulV §35 (weggefallen)
BörsZulV | § 22 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2005 (Änderung vom 22.6.2005)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse
(BörsZulV)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse BörsZulV §22 (weggefallen)
BörsZulV | § 12 Zulassung von Zertifikaten, die Aktien vertreten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2007 (Änderung vom 16.7.2007)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse
(BörsZulV)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse BörsZulV § 12 Zulassung von Zertifikaten, die Aktien vertreten (1) Zertifikate, die Aktien vertreten, kön...
BörsZulV | §§ 53 bis 62 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.1.2007 (Änderung vom 5.1.2007)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse
(BörsZulV)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse BörsZulV §§53 bis 62 (weggefallen)
BörsZulV | § 41 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2005 (Änderung vom 22.6.2005)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse
(BörsZulV)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse BörsZulV §41 (weggefallen)
BörsZulV | Zweiter Unterabschnitt (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.1.2007 (Änderung vom 5.1.2007)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse
(BörsZulV)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse BörsZulV Zweiter Unterabschnitt (weggefallen)
BörsZulV | Dritter Unterabschnitt (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2005 (Änderung vom 22.6.2005)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse
(BörsZulV)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse BörsZulV Dritter Unterabschnitt (weggefallen)
BörsZulV | § 36 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2005 (Änderung vom 22.6.2005)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse
(BörsZulV)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse BörsZulV §36 (weggefallen)
BörsZulV | Drittes Kapitel Schlussvorschriften
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.1.2007 (Änderung vom 5.1.2007)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse
(BörsZulV)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse BörsZulV Drittes Kapitel Schlussvorschriften
BörsZulV | § 45 a (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2005 (Änderung vom 22.6.2005)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse
(BörsZulV)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse BörsZulV §45 a (weggefallen)
BörsZulV | § 29 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2005 (Änderung vom 22.6.2005)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse
(BörsZulV)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse BörsZulV §29 (weggefallen)
BörsZulV | Erster Unterabschnitt (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2005 (Änderung vom 22.6.2005)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse
(BörsZulV)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse BörsZulV Erster Unterabschnitt (weggefallen)
BörsZulV | § 17 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2005 (Änderung vom 22.6.2005)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse
(BörsZulV)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse BörsZulV §17 (weggefallen)
BörsZulV | § 49 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2007 (Änderung vom 16.7.2007)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse
(BörsZulV)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse BörsZulV §49 (weggefallen)
BörsZulV | § 32 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2005 (Änderung vom 22.6.2005)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse
(BörsZulV)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse BörsZulV §32 (weggefallen)
BörsZulV | Vorspann
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse
(BörsZulV)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse BörsZulV Auf Grund des Artikels 6 b des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Einlagensicherungsrichtlinie und der...
BörsZulV | § 3 Dauer des Bestehens des Emittenten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2007 (Änderung vom 16.7.2007)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse
(BörsZulV)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse BörsZulV § 3 Dauer des Bestehens des Emittenten (1) Der Emittent zuzulassender Aktien muß mindestens drei...
BörsZulV | § 18 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2005 (Änderung vom 22.6.2005)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse
(BörsZulV)
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse BörsZulV §18 (weggefallen)
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Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an einer Wertpapierbörse
(Börsenzulassungs-Verordnung - BörsZulV)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
9.
September
1998
(
BGBl.
I
S. 2832
)
, letzte Änderung vom
11.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 354
)
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