-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
zurück zum Seitenanfang
Gesamter Inhalt (134221)
Vorschriften (134221)
Internationale Übereinkünfte (3378)
Europarecht (12842)
Staats- und Verfassungsrecht (4706)
Verwaltung (29759)
Rechtspflege (13521)
Zivil- und Strafrecht (13999)
Bürgerliches Recht und Nebengesetze (5961)
Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze (3850)
Nebengesetze zum Allgemeinen Teil (212)
Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse (581)
Nebengesetze zum Sachenrecht (815)
WEG (62)
AVA (13)
ZertVerwV (13)
VermG (66)
InVorG (39)
SchiffsrechteG (94)
ErbbauRG (65)
KlerklHypGsRsbrG (16)
LuftfahrzRechteG (127)
Erster Teil Vorschriften für Luftfahrzeuge, die in die Luftfahrzeugrolle eingetragen sind (111)
Zweiter Teil Vorschriften für ausländische Luftfahrzeuge (5)
Dritter Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen (10)
LuftRegV (27)
BoSoG (28)
SPV (23)
HofV (5)
SachenRBerG (163)
ErholNutzG (9)
AnpflEigentG (8)
MeAnlG (25)
VerkFlBerG (15)
FundV (14)
Vollzug des Fundrechts (3)
Nebengesetze zum Familienrecht (503)
Nebengesetze zum Erbrecht (0)
Handelsrecht (4533)
Gewerblicher Rechtsschutz (1167)
Unlauterer Wettbewerb (37)
Urheberrecht (766)
Strafrecht und Nebengesetze, Ordnungswidrigkeiten (1535)
Verteidigung (1808)
Finanzwesen (11633)
Wirtschaftsrecht (17643)
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (18362)
Post- und Fernmeldewesen, Verkehrswesen, Wasserstraßen (6570)
Vorgang läuft - bitte warten Sie, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
Vorschriften
→
Zivil- und Strafrecht
→
Bürgerliches Recht und Nebengesetze
→
Nebengesetze zum Sachenrecht
→
LuftfahrzRechteG
1
–
20
von
127
LuftfahrzRechteG | § 82 (Widerspruch gegen die Richtigkeit)
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen § 82 (Widerspruch gegen die Richtigkeit) (1) 1Wird das Luftfahrzeug auf Grund der Anmeldung einer Person eingetragen, die auf Grund eines vollstreckbaren Titels e...
LuftfahrzRechteG | § 96 (Regelung durch Verordnungen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 8.9.2015 (Änderung vom 31.8.2015)
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen § 96 (Regelung durch Verordnungen) (1) 1Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bund...
LuftfahrzRechteG | § 11 (Eintragung der Vormerkung)
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen § 11 (Eintragung der Vormerkung) (1) 1Die Vormerkung wird auf Grund einer einstweiligen Verfügung oder auf Grund der Bewilligung dessen eingetragen, dessen Luftfa...
LuftfahrzRechteG | Inhaltsübersicht
Aktuelle Fassung: Änderung vom 4.5.2021
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen Erster Teil Vorschriften für Luftfahrzeuge, die in die Luftfahrzeugrolle eingetragen sind Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften über das Registerpfandrecht...
LuftfahrzRechteG | § 14 (Verwirklichung des gesicherten Anspruchs)
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen § 14 (Verwirklichung des gesicherten Anspruchs) (1) Soweit der Erwerb eines Registerpfandrechts oder des Rechts an einem solchen dem gegenüber, zu dessen Gunsten ...
LuftfahrzRechteG | § 65 (Erlöschen bei fehlerhafter Eintragung im Register)
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen § 65 (Erlöschen bei fehlerhafter Eintragung im Register) (1) Ist ein Registerpfandrecht im Register zu Unrecht gelöscht, so erlischt es, wenn der Anspruch des Glä...
LuftfahrzRechteG | § 16 (Öffentlicher Glaube des Registers)
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen § 16 (Öffentlicher Glaube des Registers) (1) 1Zugunsten dessen, der ein Registerpfandrecht oder ein Recht an einem solchen durch Rechtsgeschäft erwirbt, gilt der ...
LuftfahrzRechteG | § 98 (Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 4.5.2021)
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen § 98 (Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs) (1) 1Für Luftfahrzeuge, die in der Luftfahrzeugrolle oder im Register für Pfandrechte an Luftfahrze...
LuftfahrzRechteG | § 30 (Unverzinsliche Forderung)
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen § 30 (Unverzinsliche Forderung) (1) Ist die Forderung unverzinslich oder ist der Zinssatz niedriger als fünf vom Hundert, so kann das Registerpfandrecht ohne die ...
LuftfahrzRechteG | § 3 (Bestimmung des Höchstbetrags)
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen § 3 (Bestimmung des Höchstbetrags) 1Ein Registerpfandrecht kann auch in der Weise bestellt werden, daß nur der Höchstbetrag, bis zu dem das Luftfahrzeug haften sol...
LuftfahrzRechteG | § 66 (Aufgebot)
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen § 66 (Aufgebot) (1) 1Ist der Gläubiger unbekannt, so kann er im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden, wenn seit der letzten sich au...
LuftfahrzRechteG | Sechster Abschnitt Rechte aus Bergungs- und Erhaltungsmaßnahmen
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen Sechster Abschnitt Rechte aus Bergungs- und Erhaltungsmaßnahmen
LuftfahrzRechteG | § 112 (Änderungsvorschriften)
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen §112 (Änderungsvorschriften)
LuftfahrzRechteG | § 99 (Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung)
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen § 99 (Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung) (1) 1Die Vorschriften in §§ 58, 266, 325 Abs. 4, §§ 592, 720 a, 787, 794 Abs. 1 Nr. 5, §§ 800 a, 830 a, ...
LuftfahrzRechteG | § 53 (Nebenleistungen)
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen § 53 (Nebenleistungen) (1) Soweit die Forderung auf Rückstände von Zinsen oder anderen Nebenleistungen oder auf Erstattung von Kosten der Kündigung und Rechtsverf...
LuftfahrzRechteG | § 54 (Einigung und Eintragung der Änderung)
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen § 54 (Einigung und Eintragung der Änderung) (1) Zur Änderung des Inhalts des Registerpfandrechts ist die Einigung des Eigentümers und des Gläubigers über den Eint...
LuftfahrzRechteG | § 92 (Erneute Eintragung in die Luftfahrzeugrolle)
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen § 92 (Erneute Eintragung in die Luftfahrzeugrolle) 1Wird ein im Register eingetragenes Luftfahrzeug, das in der Luftfahrzeugrolle gelöscht ist, erneut in die Luftf...
LuftfahrzRechteG | § 15 (Vermutung des Rechts)
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen § 15 (Vermutung des Rechts) (1) Ist im Register für jemanden ein Registerpfandrecht oder ein Recht an einem solchen eingetragen, so wird vermutet, daß ihm das Rec...
LuftfahrzRechteG | Fünfter Abschnitt Die Erweiterung des Registerpfandrechts auf Ersatzteile von Luftfahrzeugen
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen Fünfter Abschnitt Die Erweiterung des Registerpfandrechts auf Ersatzteile von Luftfahrzeugen
LuftfahrzRechteG | § 85 (Öffentlichkeit des Registers)
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen § 85 (Öffentlichkeit des Registers) (1) 1Das Register ist öffentlich; die Einsicht in das Register ist jedem gestattet. 2Auf Verlangen ist eine Abschrift der Eint...
1
–
20
von
127
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
vom
26.
Februar
1959
(
BGBl.
I
S. 57
, ber.
S. 223
)
, letzte Änderung vom
4.
Mai
2021
(
BGBl.
I
S. 882
)
Mehr...
Schließen
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
Inhaltsübersicht
×
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
×