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Abschnitt 2 Bestellung von Erbbaurechten (37)
Abschnitt 3 Gesetzliches Ankaufsrecht (31)
Abschnitt 4 Verfahrensvorschriften (28)
Abschnitt 5 Nutzungstausch (2)
Abschnitt 6 Nutzungsrechte für ausländische Staaten (2)
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Kapitel 2 Nutzung fremder Grundstücke durch den Bau oder den Erwerb von Gebäuden
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SachenRBerG | § 83 Ende des Besitzrechts, Härteklausel
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
(SachenRBerG)
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet SachenRBerG § 83 Ende des Besitzrechts, Härteklausel (1) 1Der Nutzer gilt gegenüber dem Grundstückseigentümer bis zum Ablauf eines Jahres nach de...
SachenRBerG | § 96 Verfahren bei Säumnis eines Beteiligten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2009 (Änderung vom 17.12.2008)
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
(SachenRBerG)
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet SachenRBerG § 96 Verfahren bei Säumnis eines Beteiligten (1) Erscheint ein Beteiligter (Grundstückseigentümer oder Nutzer) nicht, hat der Notar a...
SachenRBerG | Abschnitt 6 Nutzungsrechte für ausländische Staaten
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
(SachenRBerG)
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet SachenRBerG Abschnitt 6 Nutzungsrechte für ausländische Staaten
SachenRBerG | § 77 Kosten
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
(SachenRBerG)
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet SachenRBerG § 77 Kosten Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung sind zwischen den Vertragsparteien zu teilen.
SachenRBerG | § 36 Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld, Reallast
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
(SachenRBerG)
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet SachenRBerG § 36 Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld, Reallast (1) 1Soweit selbständiges Gebäudeeigentum nicht besteht, können die Inhaber solche...
SachenRBerG | § l9 Grundsätze
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
(SachenRBerG)
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet SachenRBerG § l9 Grundsätze (1) Erbbauzins und Ankaufspreis sind nach dem Bodenwert in dem Zeitpunkt zu bestimmen, in dem ein Angebot zum Vertrag...
SachenRBerG | § 49 Zustimmungsvorbehalt
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.11.2007 (Änderung vom 23.11.2007)
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
(SachenRBerG)
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet SachenRBerG § 49 Zustimmungsvorbehalt 1Der Grundstückseigentümer kann verlangen, daß die Veräußerung nach § 5 Abs. 1 des Erbbaurechtsgesetzes sein...
SachenRBerG | § 69 Preisanhebung bei kurzer Restnutzungsdauer des Gebäudes
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
(SachenRBerG)
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet SachenRBerG § 69 Preisanhebung bei kurzer Restnutzungsdauer des Gebäudes (1) Der nach § 68 zu bestimmende Kaufpreis ist auf Verlangen des Grundst...
SachenRBerG | Unterabschnitt 5 Leistungsstörungen
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
(SachenRBerG)
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet SachenRBerG Unterabschnitt 5 Leistungsstörungen
SachenRBerG | § 106 Entscheidung
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
(SachenRBerG)
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet SachenRBerG § 106 Entscheidung (1) 1Das Gericht kann bei einer Entscheidung über eine Klage nach § 104 im Urteil auch vom Klageantrag abweichende...
SachenRBerG | § 55 Nutzungsbefugnis des Erbbauberechtigten, Grundstücksteilung
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
(SachenRBerG)
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet SachenRBerG § 55 Nutzungsbefugnis des Erbbauberechtigten, Grundstücksteilung (1) 1Die Befugnis des Erbbauberechtigten, über die Grundfläche des G...
SachenRBerG | § 41 Bestimmung des Bauwerks
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
(SachenRBerG)
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet SachenRBerG § 41 Bestimmung des Bauwerks Ein Erbbaurechtsvertrag nach diesem Kapitel kann mit dem Inhalt abgeschlossen werden, daß der Erbbauberec...
SachenRBerG | Unterabschnitt 3 Gerichtliches Verfahren
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
(SachenRBerG)
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet SachenRBerG Unterabschnitt 3 Gerichtliches Verfahren
SachenRBerG | § 104 Verfahrensvoraussetzungen
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
(SachenRBerG)
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet SachenRBerG § 104 Verfahrensvoraussetzungen 1Der Kläger hat für eine Klage auf Feststellung über den Inhalt eines Erbbaurechts oder eines Ankaufsr...
SachenRBerG | § 73 Preisbemessung im Wohnungsbau
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.7.2005 (Änderung vom 22.5.2005)
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
(SachenRBerG)
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet SachenRBerG § 73 Preisbemessung im Wohnungsbau (1) 1Für die im staatlichen oder genossenschaftlichen Wohnungsbau verwendeten Grundstücke ist der ...
SachenRBerG | § 8 Zeitliche Begrenzung
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
(SachenRBerG)
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet SachenRBerG § 8 Zeitliche Begrenzung Die Bestimmungen dieses Kapitels sind nur anzuwenden, wenn der Bau oder Erwerb des Gebäudes oder der bauliche...
SachenRBerG | § 26 Übergroße Flächen für den Eigenheimbau
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
(SachenRBerG)
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet SachenRBerG § 26 Übergroße Flächen für den Eigenheimbau (1) 1Ist dem Nutzer ein Nutzungsrecht verliehen oder zugewiesen worden, das die für den E...
SachenRBerG | § 92 Ladung zum Termin
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
(SachenRBerG)
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet SachenRBerG § 92 Ladung zum Termin (1) 1Der Notar hat den Nutzer und den Grundstückseigentümer unter Mitteilung des Antrages für den anderen Teil...
SachenRBerG | § 80 Ansprüche wegen Pflichtverletzung
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
(SachenRBerG)
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet SachenRBerG § 80 Ansprüche wegen Pflichtverletzung 1Dem Grundstückseigentümer stehen nach fruchtlosem Ablauf einer zur Leistung gesetzten Frist st...
SachenRBerG | § 60 Anwendbarkeit des Erbbaurechtsgesetzes, Kosten und Gewährleistung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.11.2007 (Änderung vom 23.11.2007)
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
(SachenRBerG)
Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet SachenRBerG § 60 Anwendbarkeit des Erbbaurechtsgesetzes, Kosten und Gewährleistung (1) Auf die nach den Bestimmungen dieses Kapitels bestellten E...
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Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
(Sachenrechtsbereinigungsgesetz - SachenRBerG)
vom
21.
September
1994
(
BGBl.
I
S. 2457
)
*1
, letzte Änderung vom
4.
Mai
2021
(
BGBl.
I
S. 882
)
*1
Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung sachenrechtlicher Bestimmungen. Gemäß Artikel 3 dieses Gesetzes ist das SachenRBerG am 1. Oktober 1994 in Kraft getreten.
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Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
Kapitel 2 Nutzung fremder Grundstücke durch den Bau oder den Erwerb von Gebäuden
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