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ZertVerwV | § 5 Bewertung der Prüfung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.12.2021 (Änderung vom 2.12.2021)
Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz
(ZertVerwV)
Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz ZertVerwV § 5 Bewertung der Prüfung (1) 1Nach der Prüfung berät der Prüfungsausschuss über das Prüfungsergebn...
ZertVerwV | § 6 Wiederholung der Prüfung und Prüfungsbescheinigung, weitere Einzelheiten des Prüfungsverfahrens
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.12.2021 (Änderung vom 2.12.2021)
Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz
(ZertVerwV)
Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz ZertVerwV § 6 Wiederholung der Prüfung und Prüfungsbescheinigung, weitere Einzelheiten des Prüfungsverfahrens ...
ZertVerwV | § 2 Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.12.2021 (Änderung vom 2.12.2021)
Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz
(ZertVerwV)
Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz ZertVerwV § 2 Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss (1) Die Prüfung kann vor jeder Industrie- und Handelska...
ZertVerwV | § 7 Befreiung von der Prüfungspflicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.12.2021 (Änderung vom 2.12.2021)
Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz
(ZertVerwV)
Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz ZertVerwV § 7 Befreiung von der Prüfungspflicht 1Einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt ist, wer 1. di...
ZertVerwV | § 9 Inkrafttreten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.12.2021 (Änderung vom 2.12.2021)
Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz
(ZertVerwV)
Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz ZertVerwV § 9 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.*1 *1 Die Verkündu...
ZertVerwV | Anlage 1 zu § 1 Satz 1
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.12.2021 (Änderung vom 2.12.2021)
Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz
(ZertVerwV)
Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz ZertVerwV Anlage 1 zu § 1 Satz 1 Prüfungsgegenstände 1. Grundlagen der Immobilienwirtschaft 1.1 Gebäudeplä...
ZertVerwV | § 1 Gegenstand der Prüfung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.12.2021 (Änderung vom 2.12.2021)
Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz
(ZertVerwV)
Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz ZertVerwV § 1 Gegenstand der Prüfung 1Gegenstand der Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach § 26 a Absatz 1...
ZertVerwV | § 8 Juristische Personen und Personengesellschaften als zertifizierte Verwalter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.12.2021 (Änderung vom 2.12.2021)
Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz
(ZertVerwV)
Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz ZertVerwV § 8 Juristische Personen und Personengesellschaften als zertifizierte Verwalter Juristische Personen...
ZertVerwV | § 3 Durchführung der Prüfung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.12.2021 (Änderung vom 2.12.2021)
Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz
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Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz ZertVerwV § 3 Durchführung der Prüfung (1) 1Die Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlich...
ZertVerwV | § 4 Nichtöffentlichkeit der Prüfung
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Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz
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Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz ZertVerwV § 4 Nichtöffentlichkeit der Prüfung (1) Die Prüfung ist nicht öffentlich. (2) 1Bei der Prüfung dü...
ZertVerwV | Anlage 2 zu § 6 Absatz 2 Satz 1
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Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz
(ZertVerwV)
Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz ZertVerwV Anlage 2 zu § 6 Absatz 2 Satz 1 Zertifikat über die erfolgreiche Ablegung einer Prüfung nach § 26 a ...
ZertVerwV | Vorspann
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Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz
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Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz ZertVerwV Auf Grund des § 26 a Absatz 2 des Wohnungseigentumsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12...
ZertVerwV | Inhaltsübersicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.12.2021 (Änderung vom 2.12.2021)
Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz
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Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz
(Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung - ZertVerwV)
vom
2.
Dezember
2021
(
BGBl.
I
S. 5182
)
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