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WEG
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WEG | § 48 Übergangsvorschriften
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.11.2022 (Änderung vom 7.11.2022)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 48 Übergangsvorschriften (1) 1§ 5 Absatz 4, § 7 Absatz 2 und § 10 Absatz 3 in der vom 1. Dezember 2020 an geltenden Fassung gelten auch f...
WEG | § 45 Fristen der Anfechtungsklage
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 16.10.2020)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 45 Fristen der Anfechtungsklage 1Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb zweier M...
WEG | § 9 a Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2024 (Änderung vom 22.12.2023)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 9 a Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (1) 1Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen,...
WEG | § 13 Rechte des Wohnungseigentümers aus dem Sondereigentum
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 16.10.2020)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 13 Rechte des Wohnungseigentümers aus dem Sondereigentum (1) Jeder Wohnungseigentümer kann, soweit nicht das Gesetz entgegensteht, mit se...
WEG | § 38 Eintritt in das Rechtsverhältnis
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 38 Eintritt in das Rechtsverhältnis (1) Wird das Dauerwohnrecht veräußert, so tritt der Erwerber an Stelle des Veräußerers in die sich wä...
WEG | § 31 Begriffsbestimmungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 31 Begriffsbestimmungen (1) 1Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, b...
WEG | § 19 Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 16.10.2020)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 19 Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss (1) Soweit die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und die Benutzung des...
WEG | § 34 Ansprüche des Eigentümers und der Dauerwohnberechtigten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 34 Ansprüche des Eigentümers und der Dauerwohnberechtigten (1) Auf die Ersatzansprüche des Eigentümers wegen Veränderungen oder Verschlec...
WEG | § 39 Zwangsversteigerung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 39 Zwangsversteigerung (1) Als Inhalt des Dauerwohnrechts kann vereinbart werden, dass das Dauerwohnrecht im Fall der Zwangsversteigerung...
WEG | § 24 Einberufung, Vorsitz, Niederschrift
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 24 Einberufung, Vorsitz, Niederschrift (1) Die Versammlung der Wohnungseigentümer wird von dem Verwalter mindestens einmal im Jahr einber...
WEG | § 25 Beschlussfassung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 25 Beschlussfassung (1) Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. (2) 1Jeder Wohnungseigentümer hat ei...
WEG | § 32 Voraussetzungen der Eintragung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 32 Voraussetzungen der Eintragung (1) Das Dauerwohnrecht soll nur bestellt werden, wenn die Wohnung in sich abgeschlossen ist. (2) 1Zur...
WEG | § 44 Beschlussklagen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 16.10.2020)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 44 Beschlussklagen (1) 1Das Gericht kann auf Klage eines Wohnungseigentümers einen Beschluss für ungültig erklären (Anfechtungsklage) ode...
WEG | § 12 Veräußerungsbeschränkung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 12 Veräußerungsbeschränkung (1) Als Inhalt des Sondereigentums kann vereinbart werden, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines...
WEG | Inhaltsübersicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 22.12.2023 (Änderung vom 22.12.2023)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht Teil 1 Wohnungseigentum Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen § 1 Begriffsbestimmungen Abschnitt 2 Begründung des Wohnungseigentums § 2 ...
WEG | § 46 Veräußerung ohne erforderliche Zustimmung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 46 Veräußerung ohne erforderliche Zustimmung 1Fehlt eine nach § 12 erforderliche Zustimmung, so sind die Veräußerung und das zugrundeliege...
WEG | § 5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 12.1.2021)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums (1) 1Gegenstand des Sondereigentums sind die gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 bestimmten Räume sowie...
WEG | § 26 a Zertifizierter Verwalter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 16.10.2020)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 26 a Zertifizierter Verwalter (1) Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch ein...
WEG | § 28 Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 16.10.2020)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 28 Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht (1) 1Die Wohnungseigentümer beschließen über die Vorschüsse zur Kostentragung und ...
WEG | § 18 Verwaltung und Benutzung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2020 (Änderung vom 16.10.2020)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht WEG § 18 Verwaltung und Benutzung (1) Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. (2) Je...
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Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(Wohnungseigentumsgesetz - WEG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
12.
Januar
2021
(
BGBl.
I
S. 34
)
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 411
)
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