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NEUNTER TEIL Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
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IRG | § 90 v Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.7.2015 (Änderung vom 16.7.2015)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 90 v Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung (1) 1Die Staatsanwaltschaft darf die Übernahme der Überwachung nur bewilligen, wenn di...
IRG | § 87 e Rechtsbeistand
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 13.12.2019 (Änderung vom 10.12.2019)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 87 e Rechtsbeistand Die Vorschrift des § 53 über den Rechtsbeistand gilt entsprechend.
IRG | § 87 d Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.10.2010 (Änderung vom 18.10.2010)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 87 d Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung Die Bewilligung eines zulässigen Ersuchens um Vollstreckung einer Geldsanktion kann nur abge...
IRG | § 90 q Unterlagen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.7.2015 (Änderung vom 16.7.2015)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 90 q Unterlagen (1) Die Überwachung einer Maßnahme nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses Überwachungsanordnung ist nur zulässig, wenn durc...
IRG | Unterabschnitt 2 Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.7.2015 (Änderung vom 17.7.2015)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG Unterabschnitt 2 Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
IRG | § 87 n Vollstreckung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 27.11.2020 (Änderung vom 23.11.2020)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 87 n Vollstreckung (1) 1Die Bewilligungsbehörde führt als Vollstreckungsbehörde die Vollstreckung durch. 2Dies gilt nicht, wenn das Ger...
IRG | § 84 i Spezialität
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.7.2015 (Änderung vom 17.7.2015)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 84 i Spezialität (1) Wurde eine verurteilte Person ohne ihr Einverständnis aus einem anderen Mitgliedstaat überstellt, darf sie wegen e...
IRG | § 87 h Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch oder auf Antrag des Betroffenen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 27.11.2020 (Änderung vom 23.11.2020)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 87 h Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch oder auf Antrag des Betroffenen (1) Über die Zulässigkeit und Begründetheit des Einspruch...
IRG | § 90 y Abgabe der Überwachung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.7.2015 (Änderung vom 16.7.2015)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 90 y Abgabe der Überwachung (1) 1Das gemäß § 126 der Strafprozessordnung zuständige Gericht kann von einem deutschen Gericht erlassene ...
IRG | § 86 Vorrang
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.10.2010 (Änderung vom 18.10.2010)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 86 Vorrang (1) Soweit dieser Abschnitt keine besonderen Regelungen enthält, finden die übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes auf Ersuche...
IRG | § 88 f Aufteilung der Erträge
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 22.10.2009 (Änderung vom 2.10.2009)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 88 f Aufteilung der Erträge 1Der Ertrag aus der Vollstreckung ist mit der zuständigen Behörde des ersuchenden Mitgliedstaates hälftig zu...
IRG | § 87 i Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 27.11.2020 (Änderung vom 23.11.2020)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 87 i Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung (1) Ist die Entscheidung des anderen Mitgliedstaates ein...
IRG | § 84 m Durchbeförderungsverfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.7.2015 (Änderung vom 17.7.2015)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 84 m Durchbeförderungsverfahren (1) 1Für das Durchbeförderungsverfahren gelten die §§ 44 und 45 Absatz 1, 2, 4 bis 7 entsprechend. 2Ein...
IRG | § 90 l Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.7.2015 (Änderung vom 17.7.2015)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 90 l Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung (1) 1In Abweichung von § 71 kann die Vollstreckungsbehörde nach Maßgabe des Rahmenbe...
IRG | § 84 Grundsatz
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.7.2015 (Änderung vom 17.7.2015)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 84 Grundsatz (1) Nach diesem Unterabschnitt richtet sich die Vollstreckungshilfe für einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union...
IRG | § 89 Sicherstellungsmaßnahmen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2017 (Änderung vom 13.4.2017)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 89 Sicherstellungsmaßnahmen Auf Ersuchen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union um eine Sicherstellungsmaßnahme nach den §§ 111 b ...
IRG | § 84 f Gerichtliches Verfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.7.2015 (Änderung vom 17.7.2015)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 84 f Gerichtliches Verfahren (1) 1Das nach § 50 Satz 1 und § 51 zuständige Landgericht entscheidet auf Antrag der Staatsanwaltschaft na...
IRG | § 90 t Gerichtliches Verfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.7.2015 (Änderung vom 16.7.2015)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 90 t Gerichtliches Verfahren (1) 1Das Amtsgericht entscheidet auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach § 90 s Absatz 3 Satz 1 oder auf An...
IRG | § 87 j Rechtsbeschwerde
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 27.11.2020 (Änderung vom 23.11.2020)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 87 j Rechtsbeschwerde (1) 1Gegen den Beschluss des Amtsgerichts nach § 87 h Absatz 3 und § 87 i Absatz 4 ist die Rechtsbeschwerde zuläs...
IRG | § 88 e Vollstreckung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 22.10.2009 (Änderung vom 2.10.2009)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 88 e Vollstreckung (1) § 57 Absatz 1 gilt mit der Maßgabe, dass sich die Zuständigkeit für die Vollstreckung einer ausländischen Anordn...
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(IRG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.
Juni
1994
(
BGBl.
I
S. 1537
)
, letzte Änderung vom
19.
Dezember
2022
(
BGBl.
I
S. 2632
)
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