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SIEBENTER TEIL Gemeinsame Vorschriften (18)
ACHTER TEIL Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union (21)
NEUNTER TEIL Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (89)
ZEHNTER TEIL Sonstiger Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (24)
Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen (2)
Abschnitt 2 Europäische Ermittlungsanordnung (11)
Abschnitt 3 Besondere Formen der Rechtshilfe (10)
§ 92 Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union (1)
§ 92 a Inhalt des Ersuchens (1)
§ 92 b Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Informationen einschließlich personenbezogener Daten (1)
§ 92 c Datenübermittlung ohne Ersuchen (1)
§ 92 d Örtliche Zuständigkeit für Ersuchen um Überwachung des Telekommunikationsverkehrs ohne technische Hilfe; Verordnungsermächtigung (1)
§ 93 Gemeinsame Ermittlungsgruppen (1)
§ 94 Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung (1)
§ 95 Sicherungsunterlagen (1)
§ 96 Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung von Sicherstellungsmaßnahmen (1)
ELFTER TEIL Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EU) 2018/1805 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen (7)
ZWÖLFTER TEIL Schutz personenbezogener Daten im Rechtshilfeverkehr innerhalb der Europäischen Union und mit den Schengen-assoziierten Staaten (4)
DREIZEHNTER TEIL Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit der Republik Island und dem Königreich Norwegen (3)
VIERZEHNTER TEIL Schlussvorschriften (8)
RiVASt (441)
Zuständigkeitsvereinbarung 2004 (3)
Zuständigkeitsvereinbarung a.F. (3)
AmtsRechtshilfeVerwATRdSchr (30)
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Abschnitt 3 Besondere Formen der Rechtshilfe
IRG | § 92 d Örtliche Zuständigkeit für Ersuchen um Überwachung des Telekommunikationsverkehrs ohne technische Hilfe; Verordnungsermächtigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 22.5.2017 (Änderung vom 5.1.2017)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 92 d Örtliche Zuständigkeit für Ersuchen um Überwachung des Telekommunikationsverkehrs ohne technische Hilfe; Verordnungsermächtigung (1...
IRG | § 93 Gemeinsame Ermittlungsgruppen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 22.10.2009 (Änderung vom 2.10.2009)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 93 Gemeinsame Ermittlungsgruppen (1) Einem von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in eine gemeinsame Ermittlungsgruppe entsandt...
IRG | § 94 Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.12.2020 (Änderung vom 23.11.2020)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 94 Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung (1) Außerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung Sicherstellung und Ei...
IRG | Abschnitt 3 Besondere Formen der Rechtshilfe
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 22.5.2017 (Änderung vom 5.1.2017)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG Abschnitt 3 Besondere Formen der Rechtshilfe
IRG | § 92 b Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Informationen einschließlich personenbezogener Daten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 26.7.2012 (Änderung vom 21.7.2012)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 92 b Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Informationen einschließlich personenbezogener Daten 1Information...
IRG | § 96 Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung von Sicherstellungsmaßnahmen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.6.2008 (Änderung vom 6.6.2008)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 96 Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung von Sicherstellungsmaßnahmen 1Nach Maßgabe der §§ 94 und 95 zulässige Ersuchen eines Mitglied...
IRG | § 92 a Inhalt des Ersuchens
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 26.7.2012 (Änderung vom 21.7.2012)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 92 a Inhalt des Ersuchens Die Bewilligung eines Ersuchens im Sinne des § 92 Absatz 1 Satz 1 ist nur zulässig, wenn das Ersuchen folgende...
IRG | § 92 Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 26.7.2012 (Änderung vom 21.7.2012)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 92 Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union (1) 1Auf ein Ersuche...
IRG | § 92 c Datenübermittlung ohne Ersuchen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 26.7.2012 (Änderung vom 21.7.2012)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 92 c Datenübermittlung ohne Ersuchen (1) Soweit eine völkerrechtliche Vereinbarung dies vorsieht oder nach Maßgabe des Rahmenbeschlusse...
IRG | § 95 Sicherungsunterlagen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.7.2015 (Änderung vom 17.7.2015)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 95 Sicherungsunterlagen (1) Die Bewilligung von Ersuchen nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses Sicherstellung ist nur zulässig, wenn eine ...
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Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.
Juni
1994
(
BGBl.
I
S. 1537
)
, letzte Änderung vom
19.
Dezember
2022
(
BGBl.
I
S. 2632
)
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Abschnitt 3 Besondere Formen der Rechtshilfe
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