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IRG
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IRG | § 83 a Auslieferungsunterlagen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.12.2022 (Änderung vom 19.12.2022)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 83 a Auslieferungsunterlagen (1) Die Auslieferung ist nur zulässig, wenn die in § 10 genannten Unterlagen oder ein Europäischer Haftbef...
IRG | § 90 v Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.7.2015 (Änderung vom 16.7.2015)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 90 v Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung (1) 1Die Staatsanwaltschaft darf die Übernahme der Überwachung nur bewilligen, wenn di...
IRG | § 51 Örtliche Zuständigkeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2017 (Änderung vom 13.4.2017)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 51 Örtliche Zuständigkeit (1) Die örtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Vollstreckbarkeit eines ausländischen Erkenntnis...
IRG | § 87 e Rechtsbeistand
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 13.12.2019 (Änderung vom 10.12.2019)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 87 e Rechtsbeistand Die Vorschrift des § 53 über den Rechtsbeistand gilt entsprechend.
IRG | Abschnitt 3 Durchlieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.8.2006 (Änderung vom 20.7.2006)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG Abschnitt 3 Durchlieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
IRG | § 87 d Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.10.2010 (Änderung vom 18.10.2010)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 87 d Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung Die Bewilligung eines zulässigen Ersuchens um Vollstreckung einer Geldsanktion kann nur abge...
IRG | § 90 q Unterlagen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.7.2015 (Änderung vom 16.7.2015)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 90 q Unterlagen (1) Die Überwachung einer Maßnahme nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses Überwachungsanordnung ist nur zulässig, wenn durc...
IRG | § 26 Haftprüfung
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 26 Haftprüfung (1) 1Befindet sich der Verfolgte in Auslieferungshaft, so entscheidet das Oberlandesgericht über deren Fortdauer, wenn d...
IRG | § 97 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 22.5.2017 (Änderung vom 5.1.2017)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG §97 (weggefallen)
IRG | § 36 Weiterlieferung
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 36 Weiterlieferung (1) Ist die Auslieferung durchgeführt und ersucht eine zuständige Stelle eines ausländischen Staates wegen der Tat, ...
IRG | Unterabschnitt 2 Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.7.2015 (Änderung vom 17.7.2015)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG Unterabschnitt 2 Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
IRG | § 87 n Vollstreckung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 27.11.2020 (Änderung vom 23.11.2020)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 87 n Vollstreckung (1) 1Die Bewilligungsbehörde führt als Vollstreckungsbehörde die Vollstreckung durch. 2Dies gilt nicht, wenn das Ger...
IRG | § 39 Beschlagnahme und Durchsuchung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2004 (Änderung vom 24.8.2004)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 39 Beschlagnahme und Durchsuchung (1) 1Gegenstände, deren Herausgabe an einen ausländischen Staat in Betracht kommt, können, auch schon...
IRG | § 84 i Spezialität
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.7.2015 (Änderung vom 17.7.2015)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 84 i Spezialität (1) Wurde eine verurteilte Person ohne ihr Einverständnis aus einem anderen Mitgliedstaat überstellt, darf sie wegen e...
IRG | § 18 Fahndungsmaßnahmen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2002 (Änderung vom 21.6.2002)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 18 Fahndungsmaßnahmen 1Liegt ein Auslieferungsersuchen vor und ist der Aufenthalt des Verfolgten nicht bekannt, so können die erforderli...
IRG | § 69 Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein deutsches Verfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 22.5.2017 (Änderung vom 5.1.2017)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 69 Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein deutsches Verfahren (1) Eine in einem ausländischen Staat in Untersuchungs- oder...
IRG | § 91 i Rechtsbehelfe; Aufschub der Übermittlung von Beweismitteln
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 22.5.2017 (Änderung vom 5.1.2017)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 91 i Rechtsbehelfe; Aufschub der Übermittlung von Beweismitteln (1) 1Erfolgt eine Vorlage nach § 61 Absatz 1 Satz 1 oder wird ein Antra...
IRG | § 68 Rücklieferung
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 68 Rücklieferung (1) 1Ein Verfolgter, der für ein im Geltungsbereich dieses Gesetzes gegen ihn geführtes Strafverfahren auf Ersuchen un...
IRG | § 98 Vorrang des Dreizehnten Teils
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.12.2020 (Änderung vom 23.11.2020)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 98 Vorrang des Dreizehnten Teils (1) Dieser Teil gilt für den Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit der Republik Island und dem...
IRG | § 87 h Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch oder auf Antrag des Betroffenen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 27.11.2020 (Änderung vom 23.11.2020)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG § 87 h Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch oder auf Antrag des Betroffenen (1) Über die Zulässigkeit und Begründetheit des Einspruch...
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Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
(IRG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
27.
Juni
1994
(
BGBl.
I
S. 1537
)
, letzte Änderung vom
19.
Dezember
2022
(
BGBl.
I
S. 2632
)
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