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Erstes Buch Allgemeine Vorschriften (263)
Zweites Buch Verfahren im ersten Rechtszug (209)
Drittes Buch Rechtsmittel (73)
Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens (19)
§ 359 Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten (1)
§ 360 Keine Hemmung der Vollstreckung (1)
§ 361 Wiederaufnahme nach Vollstreckung oder Tod des Verurteilten (1)
§ 362 Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten (1)
§ 363 Unzulässigkeit (1)
§ 364 Behauptung einer Straftat (1)
§ 364 a Bestellung eines Verteidigers für das Wiederaufnahmeverfahren (1)
§ 364 b Bestellung eines Verteidigers für die Vorbereitung des Wiederaufnahmeverfahrens (1)
§ 365 Geltung der allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel für den Antrag (1)
§ 366 Inhalt und Form des Antrags (1)
§ 367 Zuständigkeit des Gerichts; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (1)
§ 368 Verwerfung wegen Unzulässigkeit (1)
§ 369 Beweisaufnahme (1)
§ 370 Entscheidung über die Begründetheit (1)
§ 371 Freisprechung ohne erneute Hauptverhandlung (1)
§ 372 Sofortige Beschwerde (1)
§ 373 Urteil nach erneuter Hauptverhandlung; Verbot der Schlechterstellung (1)
§ 373 a Verfahren bei Strafbefehl (1)
Fünftes Buch Beteiligung des Verletzten am Verfahren (55)
Sechstes Buch Besondere Arten des Verfahrens (50)
Siebentes Buch Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens (67)
Achtes Buch Schutz und Verwendung von Daten (33)
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Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
StPO | § 373 Urteil nach erneuter Hauptverhandlung; Verbot der Schlechterstellung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.7.2015 (Änderung vom 17.7.2015)
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO § 373 Urteil nach erneuter Hauptverhandlung; Verbot der Schlechterstellung (1) In der erneuten Hauptverhandlung ist entweder das frühere Urteil aufrechtzuerhalten oder unter s...
StPO | § 369 Beweisaufnahme
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.7.2015 (Änderung vom 17.7.2015)
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO § 369 Beweisaufnahme (1) Wird der Antrag für zulässig befunden, so beauftragt das Gericht mit der Aufnahme der angetretenen Beweise, soweit dies erforderlich ist, einen Richte...
StPO | § 363 Unzulässigkeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.7.2015 (Änderung vom 17.7.2015)
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO § 363 Unzulässigkeit (1) Eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu dem Zweck, eine andere Strafbemessung auf Grund desselben Strafgesetzes herbeizuführen, ist nicht zulässig. (2)...
StPO | § 370 Entscheidung über die Begründetheit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.7.2015 (Änderung vom 17.7.2015)
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO § 370 Entscheidung über die Begründetheit (1) Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird ohne mündliche Verhandlung als unbegründet verworfen, wenn die darin aufgestell...
StPO | § 364 Behauptung einer Straftat
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.7.2015 (Änderung vom 17.7.2015)
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO § 364 Behauptung einer Straftat 1Ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, der auf die Behauptung einer Straftat gegründet werden soll, ist nur dann zulässig, wenn wegen di...
StPO | § 371 Freisprechung ohne erneute Hauptverhandlung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.7.2015 (Änderung vom 17.7.2015)
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO § 371 Freisprechung ohne erneute Hauptverhandlung (1) Ist der Verurteilte bereits verstorben, so hat ohne Erneuerung der Hauptverhandlung das Gericht nach Aufnahme des etwa no...
StPO | § 372 Sofortige Beschwerde
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.7.2015 (Änderung vom 17.7.2015)
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO § 372 Sofortige Beschwerde 1Alle Entscheidungen, die aus Anlaß eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens von dem Gericht im ersten Rechtszug erlassen werden, können mit s...
StPO | § 359 Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.7.2015 (Änderung vom 17.7.2015)
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO § 359 Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig, 1. we...
StPO | § 368 Verwerfung wegen Unzulässigkeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.7.2015 (Änderung vom 17.7.2015)
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO § 368 Verwerfung wegen Unzulässigkeit (1) Ist der Antrag nicht in der vorgeschriebenen Form angebracht oder ist darin kein gesetzlicher Grund der Wiederaufnahme geltend gemach...
StPO | § 364 b Bestellung eines Verteidigers für die Vorbereitung des Wiederaufnahmeverfahrens
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.7.2015 (Änderung vom 17.7.2015)
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO § 364 b Bestellung eines Verteidigers für die Vorbereitung des Wiederaufnahmeverfahrens (1) 1Das für die Entscheidungen im Wiederaufnahmeverfahren zuständige Gericht bestellt ...
StPO | § 365 Geltung der allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel für den Antrag
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.7.2015 (Änderung vom 17.7.2015)
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO § 365 Geltung der allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel für den Antrag Die allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel gelten auch für den Antrag auf Wiederaufnahme des Ver...
StPO | § 373 a Verfahren bei Strafbefehl
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.7.2015 (Änderung vom 17.7.2015)
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO § 373 a Verfahren bei Strafbefehl (1) Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftigen Strafbefehl abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Verurteilten ist auch zulässig, wen...
StPO | § 361 Wiederaufnahme nach Vollstreckung oder Tod des Verurteilten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.7.2015 (Änderung vom 17.7.2015)
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO § 361 Wiederaufnahme nach Vollstreckung oder Tod des Verurteilten (1) Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird weder durch die erfolgte Strafvollstreckung noch durch ...
StPO | Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.7.2015 (Änderung vom 17.7.2015)
Strafprozeßordnung
(StPO)
Drittes Buch Rechtsmittel Strafprozeßordnung StPO Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
StPO | § 362 Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 31.10.2023 (Änderung vom 31.10.2023)
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO § 362 Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten ist zulässig, 1. ...
StPO | § 366 Inhalt und Form des Antrags
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.7.2015 (Änderung vom 17.7.2015)
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO § 366 Inhalt und Form des Antrags (1) In dem Antrag müssen der gesetzliche Grund der Wiederaufnahme des Verfahrens sowie die Beweismittel angegeben werden. (2) Von dem Angek...
StPO | § 364 a Bestellung eines Verteidigers für das Wiederaufnahmeverfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.7.2015 (Änderung vom 17.7.2015)
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO § 364 a Bestellung eines Verteidigers für das Wiederaufnahmeverfahren Das für die Entscheidungen im Wiederaufnahmeverfahren zuständige Gericht bestellt dem Verurteilten, der ke...
StPO | § 367 Zuständigkeit des Gerichts; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.7.2015 (Änderung vom 17.7.2015)
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO § 367 Zuständigkeit des Gerichts; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (1) 1Die Zuständigkeit des Gerichts für die Entscheidungen im Wiederaufnahmeverfahren und über den An...
StPO | § 360 Keine Hemmung der Vollstreckung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.7.2015 (Änderung vom 17.7.2015)
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO § 360 Keine Hemmung der Vollstreckung (1) Durch den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird die Vollstreckung des Urteils nicht gehemmt. (2) Das Gericht kann jedoch ei...
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Strafprozeßordnung
(StPO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
7.
April
1987
(
BGBl.
I
S. 1074
, ber.
S. 1319
)
, letzte Änderung vom
27.
März
2024
(
BGBl.
I
Nr. 109
)
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