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InsO
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450
InsO | ZWEITER ABSCHNITT Annahme und Bestätigung des Plans
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO ZWEITER ABSCHNITT Annahme und Bestätigung des Plans
InsO | § 134 Unentgeltliche Leistung
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 134 Unentgeltliche Leistung (1) Anfechtbar ist eine unentgeltliche Leistung des Schuldners, es sei denn, sie ist früher als vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolve...
InsO | § 185 Besondere Zuständigkeiten
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 185 Besondere Zuständigkeiten 1Ist für die Feststellung einer Forderung der Rechtsweg zum ordentlichen Gericht nicht gegeben, so ist die Feststellung bei dem zuständigen andere...
InsO | DRITTER ABSCHNITT Insolvenzanfechtung
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO DRITTER ABSCHNITT Insolvenzanfechtung
InsO | § 294 Gleichbehandlung der Gläubiger
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2014 (Änderung vom 15.7.2013)
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 294 Gleichbehandlung der Gläubiger (1) Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger in das Vermögen des Schuldners sind in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolv...
InsO | § 224 Rechte der Insolvenzgläubiger
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 224 Rechte der Insolvenzgläubiger Für die nicht nachrangigen Gläubiger ist im gestaltenden Teil des Insolvenzplans anzugeben, um welchen Bruchteil die Forderungen gekürzt, für ...
InsO | § 282 Verwertung von Sicherungsgut
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 282 Verwertung von Sicherungsgut (1) 1Das Recht des Insolvenzverwalters zur Verwertung von Gegenständen, an denen Absonderungsrechte bestehen, steht dem Schuldner zu. 2Kosten ...
InsO | ZWEITER TEIL Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO ZWEITER TEIL Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
InsO | § 191 Berücksichtigung aufschiebend bedingter Forderungen
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 191 Berücksichtigung aufschiebend bedingter Forderungen (1) 1Eine aufschiebend bedingte Forderung wird bei einer Abschlagsverteilung mit ihrem vollen Betrag berücksichtigt. 2D...
InsO | § 159 Verwertung der Insolvenzmasse
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 159 Verwertung der Insolvenzmasse Nach dem Berichtstermin hat der Insolvenzverwalter unverzüglich das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwerten, soweit die Beschlüsse ...
InsO | § 200 Aufhebung des Insolvenzverfahrens
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2007 (Änderung vom 13.4.2007)
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 200 Aufhebung des Insolvenzverfahrens (1) Sobald die Schlußverteilung vollzogen ist, beschließt das Insolvenzgericht die Aufhebung des Insolvenzverfahrens. (2) 1Der Beschluß...
InsO | § 27 Eröffnungsbeschluß
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2024 (Änderung vom 10.8.2021)
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 27 Eröffnungsbeschluß (1) 1Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, so ernennt das Insolvenzgericht einen Insolvenzverwalter. 2§ 270 bleibt unberührt. (2) Der Eröffnungsbeschlu...
InsO | § 281 Unterrichtung der Gläubiger
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 281 Unterrichtung der Gläubiger (1) 1Das Verzeichnis der Massegegenstände, das Gläubigerverzeichnis und die Vermögensübersicht (§§ 151 bis 153) hat der Schuldner zu erstellen....
InsO | § 71 Haftung der Mitglieder des Gläubigerausschusses
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 71 Haftung der Mitglieder des Gläubigerausschusses 1Die Mitglieder des Gläubigerausschusses sind den absonderungsberechtigten Gläubigern und den Insolvenzgläubigern zum Schaden...
InsO | § 220 Darstellender Teil
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2021 (Änderung vom 22.12.2020)
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 220 Darstellender Teil (1) Im darstellenden Teil des Insolvenzplans wird beschrieben, welche Maßnahmen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen worden sind oder no...
InsO | ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften
InsO | § 88 Vollstreckung vor Verfahrenseröffnung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2014 (Änderung vom 15.7.2013)
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 88 Vollstreckung vor Verfahrenseröffnung (1) Hat ein Insolvenzgläubiger im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag durch Zwa...
InsO | § 207 Einstellung mangels Masse
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2001 (Änderung vom 26.10.2001)
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 207 Einstellung mangels Masse (1) 1Stellt sich nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens heraus, daß die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decke...
InsO | § 303 a Eintragung in das Schuldnerverzeichnis
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 26.6.2017 (Änderung vom 5.6.2017)
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 303 a Eintragung in das Schuldnerverzeichnis 1Das Insolvenzgericht ordnet die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis nach § 882 b der Zivilprozessordnung an. 2Eingetragen werde...
InsO | § 135 Gesellschafterdarlehen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2008 (Änderung vom 23.10.2008)
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 135 Gesellschafterdarlehen (1) Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die für die Forderung eines Gesellschafters auf Rückgewähr eines Darlehens im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 5 od...
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Insolvenzordnung
(InsO)
vom
5.
Oktober
1994
(
BGBl.
I
S. 2866
)
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 411
)
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Insolvenzordnung
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