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Zweiter Teil Pflichten bei der Berufsausübung
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BORA | § 34 Weitere Mitglieder der Rechtsanwaltskammer, ausländische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.6.2023 (Änderung vom 5.12.2022)
Berufsordnung für Rechtsanwälte
(BORA)
Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA § 34 Weitere Mitglieder der Rechtsanwaltskammer, ausländische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (1) Für europäische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Sinne...
BORA | § 25 Beanstandungen gegenüber Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.6.2023 (Änderung vom 5.12.2022)
Berufsordnung für Rechtsanwälte
(BORA)
Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA § 25 Beanstandungen gegenüber Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten Wollen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte andere Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte darauf hi...
BORA | Siebter Abschnitt Besondere Berufspflichten im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr
Berufsordnung für Rechtsanwälte
(BORA)
Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA Siebter Abschnitt Besondere Berufspflichten im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr
BORA | § 7 a Mediation
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.6.2023 (Änderung vom 5.12.2022)
Berufsordnung für Rechtsanwälte
(BORA)
Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA § 7 a Mediation Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich als Mediatorin oder Mediator bezeichnen, haben die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 Mediationsgesetz i...
BORA | Neunter Abschnitt Anwendungsbereich
Berufsordnung für Rechtsanwälte
(BORA)
Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA Neunter Abschnitt Anwendungsbereich
BORA | § 11 Mandatsbearbeitung und Unterrichtung der Mandantschaft
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.6.2023 (Änderung vom 5.12.2022)
Berufsordnung für Rechtsanwälte
(BORA)
Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA § 11 Mandatsbearbeitung und Unterrichtung der Mandantschaft (1) 1Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind verpflichtet, das Mandat in angemessener Zeit zu bearbei...
BORA | § 3 Interessenwiderstreit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.6.2023 (Änderung vom 5.12.2022)
Berufsordnung für Rechtsanwälte
(BORA)
Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA § 3 Interessenwiderstreit (1) 1Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen keine widerstreitenden Interessen vertreten. 2Sie dürfen in einem laufenden Mandat auch ...
BORA | § 14 Zustellungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.6.2023 (Änderung vom 5.12.2022)
Berufsordnung für Rechtsanwälte
(BORA)
Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA § 14 Zustellungen 1Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben ordnungsgemäße Zustellungen von Gerichten, Behörden und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten entgegenz...
BORA | Erster Abschnitt Allgemeine Berufs- und Grundpflichten
Berufsordnung für Rechtsanwälte
(BORA)
Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA Erster Abschnitt Allgemeine Berufs- und Grundpflichten
BORA | § 31 Maßnahmen zur Einhaltung des Berufsrechts
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.10.2023 (Änderung vom 8.5.2023)
Berufsordnung für Rechtsanwälte
(BORA)
Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA § 31 Maßnahmen zur Einhaltung des Berufsrechts (1) Berufsausübungsgesellschaften haben laufend ihre konkreten Risiken für Berufsrechtsverstöße zu ermitteln und zu...
BORA | Sechster Abschnitt Besondere Berufspflichten gegenüber der Rechtsanwaltskammer, deren Mitgliedern und gegenüber Mitarbeitenden
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.6.2023 (Änderung vom 5.12.2022)
Berufsordnung für Rechtsanwälte
(BORA)
Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA Sechster Abschnitt Besondere Berufspflichten gegenüber der Rechtsanwaltskammer, deren Mitgliedern und gegenüber Mitarbeitenden
BORA | § 29 a Zwischenanwaltliche Korrespondenz im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.6.2023 (Änderung vom 5.12.2022)
Berufsordnung für Rechtsanwälte
(BORA)
Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA § 29 a Zwischenanwaltliche Korrespondenz im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind verpflichtet, nach Rücksprache mit ihrer M...
BORA | § 6 Werbung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.6.2023 (Änderung vom 5.12.2022)
Berufsordnung für Rechtsanwälte
(BORA)
Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA § 6 Werbung (1) Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen über ihre Dienstleistung und ihre Person informieren, soweit die Angaben sachlich unterrichten und beru...
BORA | § 21 Vergütungsvereinbarung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.6.2023 (Änderung vom 5.12.2022)
Berufsordnung für Rechtsanwälte
(BORA)
Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA § 21 Vergütungsvereinbarung (1) Das Verbot, geringere als die gesetzlichen Gebühren zu fordern oder zu vereinbaren, gilt auch im Verhältnis zu Dritten, die es ans...
BORA | Vierter Abschnitt Besondere Berufspflichten gegenüber Gerichten und Behörden
Berufsordnung für Rechtsanwälte
(BORA)
Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA Vierter Abschnitt Besondere Berufspflichten gegenüber Gerichten und Behörden
BORA | § 13 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.6.2023 (Änderung vom 5.12.2022)
Berufsordnung für Rechtsanwälte
(BORA)
Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA §13 (weggefallen)*3 *3 Amtliche Fußnote: Aufgehoben durch Entscheidung des BVerfG v. 14. 12. 1999, BGBl. 2000 I, 54 = BRAK-Mitt. 2000, 36.
BORA | Zweiter Abschnitt Besondere Berufspflichten im Zusammenhang mit der Werbung
Berufsordnung für Rechtsanwälte
(BORA)
Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA Zweiter Abschnitt Besondere Berufspflichten im Zusammenhang mit der Werbung
BORA | § 23 Abrechnungsverhalten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.6.2023 (Änderung vom 5.12.2022)
Berufsordnung für Rechtsanwälte
(BORA)
Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA § 23 Abrechnungsverhalten Spätestens mit Beendigung des Mandats haben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gegenüber den Mandantinnen und Mandanten und/oder Dritten...
BORA | § 30 Geltung der Berufsordnung bei beruflicher Zusammenarbeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.10.2023 (Änderung vom 8.5.2023)
Berufsordnung für Rechtsanwälte
(BORA)
Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA § 30 Geltung der Berufsordnung bei beruflicher Zusammenarbeit (1) weggefallen (2) Bei beruflicher Zusammenarbeit gleich in welcher Form hat jede Rechtsanwältin ...
BORA | Zweiter Teil Pflichten bei der Berufsausübung
Berufsordnung für Rechtsanwälte
(BORA)
Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA Zweiter Teil Pflichten bei der Berufsausübung
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Berufsordnung für Rechtsanwälte
(BORA)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
5.
Dezember
2022
(
BRAK-Mitt.
2023
S. 100
)
, letzte Änderung vom
8.
Mai
2023
(
BRAK-Mitt.
S. 245
)
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