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B. Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen (83)
I. Allgemeine Vorschriften (4)
II. Zwangsvollstreckung in bewegliche körperliche Sachen (71)
1. Pfändung (26)
2. Verwertung (13)
3. Pfändung und Veräußerung in besonderen Fällen (26)
4. Auszahlung des Erlöses (3)
5. Rückgabe von Pfandstücken (2)
III. Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte (7)
C. Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen (7)
D. Zwangsvollstreckung zur Beseitigung des Widerstands des Schuldners gegen Handlungen, die er nach den §§ 887, 890 ZPO zu dulden hat, oder zur Beseitigung von Zuwiderhandlungen des Schuldners gegen eine Unterlassungsverpflichtung aus einer Anordnung nach § 1 GewSchG (§ 96 FamFG) (3)
E. Zwangsvollstreckung durch Abnahme der Vermögensauskunft gemäß § 802 c, der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 836 Absatz 3 oder § 883 Absatz 2 ZPO oder § 94 FamFG und durch Haft; Vorführung von Parteien und Zeugen (18)
F. Vollziehung von Arresten und einstweiligen Verfügungen (6)
G. Hinterlegung (2)
Dritter Abschnitt Vollstreckung gerichtlicher Anordnungen nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (2)
Vierter Abschnitt Wechsel- und Scheckprotest (28)
Fünfter Abschnitt Öffentliche Versteigerung und freihändiger Verkauf außerhalb der Zwangsvollstreckung (27)
Sechster Abschnitt Besondere Vorschriften über die Beitreibung nach dem Justizbeitreibungsgesetz und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren (5)
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II. Zwangsvollstreckung in bewegliche körperliche Sachen
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GVGA | § 86 Besondere Vorschriften über das Pfändungsprotokoll
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 22.12.2022)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher
(GVGA)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher GVGA § 86 Besondere Vorschriften über das Pfändungsprotokoll §§ 762, 763 ZPO(1) 1Das Pfändungsprotokoll muss enthalten: 1. ein genaues Verzeichnis der Pfand...
GVGA | f) Pfändung bereits gepfändeter Sachen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2013 (Änderung vom 1.9.2013)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher
(GVGA)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher GVGA f) Pfändung bereits gepfändeter Sachen
GVGA | 2. Verwertung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2013 (Änderung vom 1.9.2013)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher
(GVGA)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher GVGA 2. Verwertung
GVGA | § 103 Trennung der Früchte und Versteigerung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2013 (Änderung vom 1.9.2013)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher
(GVGA)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher GVGA § 103 Trennung der Früchte und Versteigerung § 824 ZPO(1) 1Die Früchte dürfen vor der Reife nicht vom Boden getrennt werden. 2Ihre Versteigerung ist ers...
GVGA | e) Pfändung und Versteigerung von Ersatzteilen eines Luftfahrzeugs, die sich in einem Ersatzteillager befinden
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2013 (Änderung vom 1.9.2013)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher
(GVGA)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher GVGA e) Pfändung und Versteigerung von Ersatzteilen eines Luftfahrzeugs, die sich in einem Ersatzteillager befinden
GVGA | § 78 Pfändung von Erzeugnissen, Bestandteilen und Zubehörstücken
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2013 (Änderung vom 1.9.2013)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher
(GVGA)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher GVGA § 78 Pfändung von Erzeugnissen, Bestandteilen und Zubehörstücken (1) 1Bewegliche Sachen, auf die sich bei Grundstücken die Hypothek erstreckt und die da...
GVGA | § 87 Widerspruch eines Dritten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2013 (Änderung vom 1.9.2013)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher
(GVGA)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher GVGA § 87 Widerspruch eines Dritten §§ 771 bis 774, 805, 815 ZPO(1) 1Wird ein Widerspruch dem Gerichtsvollzieher gegenüber von dem Dritten geltend gemacht od...
GVGA | § 70 Allgemeines
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2013 (Änderung vom 1.9.2013)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher
(GVGA)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher GVGA § 70 Allgemeines §§ 808, 809 ZPO; Artikel 13 GG(1) 1Der Pfändung unterliegen diejenigen beweglichen Sachen des Schuldners, die sich in seinem Gewahrsam ...
GVGA | § 71 Rechte Dritter an den im Gewahrsam des Schuldners befindlichen Gegenständen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2013 (Änderung vom 1.9.2013)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher
(GVGA)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher GVGA § 71 Rechte Dritter an den im Gewahrsam des Schuldners befindlichen Gegenständen (1) 1Der Gerichtsvollzieher prüft im Allgemeinen nicht, ob die im Gewah...
GVGA | § 90 Unterbringung anderer Pfandstücke
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2013 (Änderung vom 1.9.2013)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher
(GVGA)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher GVGA § 90 Unterbringung anderer Pfandstücke (1) 1Der Gerichtsvollzieher ist verpflichtet, für eine sichere Unterbringung und Verwahrung der Pfandstücke zu so...
GVGA | § 106 Hilfspfändung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2013 (Änderung vom 1.9.2013)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher
(GVGA)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher GVGA § 106 Hilfspfändung 1Papiere, die nur eine Forderung beweisen, aber nicht Träger des Rechts sind (zum Beispiel Sparbücher, Pfandscheine, Versicherungssch...
GVGA | § 118 Berechnung der auszuzahlenden Beträge
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.4.2019 (Änderung vom 19.12.2018)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher
(GVGA)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher GVGA § 118 Berechnung der auszuzahlenden Beträge (1) Der Gerichtsvollzieher muss in seinen Akten eine Abrechnung über die Geldbeträge aufstellen, die infolge...
GVGA | § 83 Pfändung von Sachen in einem Zolllager
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2013 (Änderung vom 1.9.2013)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher
(GVGA)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher GVGA § 83 Pfändung von Sachen in einem Zolllager 1Sollen Waren gepfändet werden, die in einem unter Mitverschluss der Zollbehörde stehenden Zolllager niederge...
GVGA | b) Öffentliche Versteigerung nach § 814 Absatz 2 Nummer 1 ZPO (Präsenzversteigerung)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2013 (Änderung vom 1.9.2013)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher
(GVGA)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher GVGA b) Öffentliche Versteigerung nach § 814 Absatz 2 Nummer 1 ZPO (Präsenzversteigerung)
GVGA | § 95 Versteigerungstermin
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2013 (Änderung vom 1.9.2013)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher
(GVGA)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher GVGA § 95 Versteigerungstermin § 816 Absatz 4, §§ 817, 817 a, 818 ZPO(1) 1Bei der Eröffnung des Termins sind zunächst die Versteigerungsbedingungen bekannt z...
GVGA | § 107 Entfernung des Kraftfahrzeugs aus dem Gewahrsam des Schuldners
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2013 (Änderung vom 1.9.2013)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher
(GVGA)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher GVGA § 107 Entfernung des Kraftfahrzeugs aus dem Gewahrsam des Schuldners (1) 1Bei der Pfändung eines Kraftfahrzeugs wird in der Regel davon auszugehen sein,...
GVGA | § 105 Veräußerung von Wertpapieren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2013 (Änderung vom 1.9.2013)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher
(GVGA)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher GVGA § 105 Veräußerung von Wertpapieren §§ 821 bis 823 ZPO(1) Die Veräußerung von Wertpapieren erfolgt, wenn sie einen Börsen- oder Marktpreis haben, durch f...
GVGA | § 77 Pfändung von Barmitteln aus dem Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse und/oder aus Miet- und Pachtzahlungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 22.12.2022)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher
(GVGA)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher GVGA § 77 Pfändung von Barmitteln aus dem Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse und/oder aus Miet- und Pachtzahlungen §§ 851 a, 851 b ZPO1Barmittel, die au...
GVGA | § 114 Anzeige des Erwerbers an die Zulassungsstelle
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2013 (Änderung vom 1.9.2013)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher
(GVGA)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher GVGA § 114 Anzeige des Erwerbers an die Zulassungsstelle Geht ein zugelassenes und nicht endgültig abgemeldetes Kraftfahrzeug im Wege der Zwangsvollstreckung ...
GVGA | § 104 Pfändung von Wertpapieren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2013 (Änderung vom 1.9.2013)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher
(GVGA)
Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher GVGA § 104 Pfändung von Wertpapieren (1) 1Bei der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen werden Wertpapiere wie bewegliche körperliche Sachen behandelt. 2...
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Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher
(GVGA)
vom
1.
September
2013
(
Die Justiz BW
S. 240
)
*1
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2022
(
Die Justiz BW
2023
S. 114
)
*1
Die GVGA gilt bundeseinheitlich in allen Ländern.
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II. Zwangsvollstreckung in bewegliche körperliche Sachen
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