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175 a Strafbefehl nach Eröffnung des Hauptverfahrens (1)
176 Anträge (1)
177 Fassung des Strafbefehlsentwurfs (1)
178 Prüfung durch den Richter (1)
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9. Abschnitt Erteilung von Auskünften, Überlassung von Kopien und Gewährung von Akteneinsicht (9)
10. Abschnitt Einholung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (2)
11. Abschnitt Strafsachen gegen Mitglieder des Deutschen Bundestages, der gesetzgebenden Körperschaften der Länder sowie des Europäischen Parlaments (5)
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1. Verfahren bei Strafbefehlen
RiStBV | 175 a Strafbefehl nach Eröffnung des Hauptverfahrens
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 175 a Strafbefehl nach Eröffnung des Hauptverfahrens Ein Antrag auf Erlass eines Strafbefehls nach Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 4...
RiStBV | 178 Prüfung durch den Richter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 178 Prüfung durch den Richter (1) Hat der Richter Bedenken, ohne Hauptverhandlung zu entscheiden, oder will er von der rechtlichen B...
RiStBV | 1. Verfahren bei Strafbefehlen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 1. Verfahren bei Strafbefehlen
RiStBV | 176 Anträge
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 176 Anträge (1) 1Zur Vereinfachung und Beschleunigung des Geschäftsgangs hat der Staatsanwalt, wenn nicht besondere Umstände ein abw...
RiStBV | 175 Allgemeines
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 175 Allgemeines (1) Erwägt der Staatsanwalt, den Erlass eines Strafbefehls zu beantragen, vermerkt er den Abschluss der Ermittlungen...
RiStBV | 177 Fassung des Strafbefehlsentwurfs
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 177 Fassung des Strafbefehlsentwurfs (1) 1Der Strafbefehlsentwurf muss klar, übersichtlich und leicht verständlich sein. 2Er darf si...
RiStBV | 179 Zustellung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 179 Zustellung (1) 1Der Strafbefehl muss dem Angeklagten, oder in den Fällen des § 145 a StPO seinem Verteidiger, förmlich zugestell...
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Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
vom
28.
März
2023
(
BAnz AT
19. 06. 2023
B1
)
*1
*1
Ziffer I der Bekanntmachung der Neufassung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren. Gemäß Ziffer II dieser Bekanntmachung treten die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren am 30. März 2023 in Kraft.
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Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
1. Verfahren bei Strafbefehlen
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