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3. Fälle des § 4 Absatz 1 bis 3 BKAG (4)
4. Leichenschau und Leichenöffnung (7)
5. Fahndung (6)
6. Vernehmung des Beschuldigten (3)
7. Untersuchungshaft, einstweilige Unterbringung und sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung (16)
8. Beobachtung in einem psychiatrischen Krankenhaus (4)
9. Zeugen (6)
10. Sachverständige (5)
11. Akten über Vorstrafen (2)
11 a. Durchsuchung und Beschlagnahme (2)
12. Behandlung der amtlich verwahrten Gegenstände (4)
13. Beschlagnahme von Postsendungen (7)
13 a. Beschlagnahme und Vermögensarrest zur Sicherung der Einziehung und der Wertersatzeinziehung, Insolvenzverfahren (2)
14. Auskunft über die Telekommunikation (3)
15. Öffentliches Interesse bei Privatklagesachen (3)
16. Einstellung des Verfahrens (21)
17. Verteidiger (4)
18. Abschluss der Ermittlungen (2)
2. Abschnitt Anklage (6)
3. Abschnitt Hauptverfahren (39)
4. Abschnitt Rechtsmittel (31)
5. Abschnitt Wiederaufnahme des Verfahrens (3)
6. Abschnitt Beteiligung des Verletzten (§ 373 b StPO) am Verfahren (10)
7. Abschnitt Besondere Verfahrensarten (12)
8. Abschnitt Verfahren gegen Sprachunkundige (2)
9. Abschnitt Erteilung von Auskünften, Überlassung von Kopien und Gewährung von Akteneinsicht (9)
10. Abschnitt Einholung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (2)
11. Abschnitt Strafsachen gegen Mitglieder des Deutschen Bundestages, der gesetzgebenden Körperschaften der Länder sowie des Europäischen Parlaments (5)
12. Abschnitt Behandlung der von der deutschen Gerichtsbarkeit befreiten Personen (8)
13. Abschnitt (weggefallen) (1)
14. Abschnitt Verfahren nach Feststellung der Entschädigungspflicht nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (2)
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Richtlinien für das Strafverfahren
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Allgemeiner Teil
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1. Abschnitt Vorverfahren
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RiStBV | 65 Belehrung des Zeugen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 65 Belehrung des Zeugen 1Die Belehrung des Zeugen über sein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO und sein Auskunftsverweigerungsr...
RiStBV | 9 Benachrichtigung des Anzeigenden
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 9 Benachrichtigung des Anzeigenden (1) Wird ein Ermittlungsverfahren auf Grund einer Anzeige eingeleitet, wird der Eingang der Anzei...
RiStBV | 61 Allgemeines
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 61 Allgemeines (1) Der für die Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus geltende Grundsatz...
RiStBV | 30 Allgemeines
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 30 Allgemeines (1) 1Wird dem Staatsanwalt ein Sachverhalt bekannt, der den Verdacht einer der in § 4 Absatz 1 Satz 1 BKAG bezeichnet...
RiStBV | 28 Regelung zu § 36 BKAG
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 28 Regelung zu § 36 BKAG (1) Unterrichtet das Bundeskriminalamt die Generalstaatsanwälte nach § 36 BKAG darüber, dass es angezeigt e...
RiStBV | 87 Verweisung auf die Privatklage
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 87 Verweisung auf die Privatklage (1) 1Die Entscheidung über die Verweisung auf den Privatklageweg trifft der Staatsanwalt. 2Besteht...
RiStBV | 19 a Vernehmung des Verletzten als Zeuge
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 19 a Vernehmung des Verletzten als Zeuge (1) 1Ist erkennbar, dass mit der Vernehmung als Zeuge für den Verletzten eine erhebliche ps...
RiStBV | 97 Einstellung nach § 153 c Absatz 5 StPO
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 97 Einstellung nach § 153 c Absatz 5 StPO 1In den Fällen des § 153 c Absatz 5 StPO klärt der Staatsanwalt alle für die Entscheidung d...
RiStBV | 24 Verkehr mit ausländischen Vertretungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 24 Verkehr mit ausländischen Vertretungen Für den Verkehr mit ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen in der Bun...
RiStBV | 1. Abschnitt Vorverfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 1. Abschnitt Vorverfahren
RiStBV | 102 Einstellung zugunsten des Verletzten einer Nötigung oder Erpressung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 102 Einstellung zugunsten des Verletzten einer Nötigung oder Erpressung (1) Eine Einstellung nach § 154 c StPO soll grundsätzlich nu...
RiStBV | 50 Untersuchungshaft bei Soldaten der Bundeswehr
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 50 Untersuchungshaft bei Soldaten der Bundeswehr Kann den Erfordernissen der Untersuchungshaft während des Vollzuges von Freiheitsstr...
RiStBV | 38 Feuerbestattung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 38 Feuerbestattung 1Aus dem Bestattungsschein muss sich ergeben, ob auch die Feuerbestattung genehmigt wird. 2Bestehen gegen diese Be...
RiStBV | 85 Telekommunikation
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 85 Telekommunikation 1Das Gericht und unter den Voraussetzungen des § 100 e Absatz 1 Satz 2 und 3 StPO auch die Staatsanwaltschaft kö...
RiStBV | 58 Unterbringung von Untersuchungsgefangenen in einem Krankenhaus
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 58 Unterbringung von Untersuchungsgefangenen in einem Krankenhaus (1) 1Muss ein Untersuchungsgefangener in einem Krankenhaus außerha...
RiStBV | 68 Behördliches Zeugnis
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 68 Behördliches Zeugnis 1Die Vernehmung von Zeugen kann entbehrlich sein, wenn zum Beweis einer Tatsache die Verlesung einer der in §...
RiStBV | 63 Strafverfahren gegen Hirnverletzte
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 63 Strafverfahren gegen Hirnverletzte (1) In Strafverfahren gegen Hirnverletzte empfiehlt es sich in der Regel, einen Facharzt für N...
RiStBV | 27 Verfahren bei Abgabe und Übernahme
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 27 Verfahren bei Abgabe und Übernahme (1) Ist die Führung eines Sammelverfahrens geboten, soll der Staatsanwalt bei ihm anhängige Ei...
RiStBV | 4 a Keine unnötige Bloßstellung des Beschuldigten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 4 a Keine unnötige Bloßstellung des Beschuldigten 1Der Staatsanwalt vermeidet alles, was zu einer nicht durch den Zweck des Ermittlun...
RiStBV | 25 Sammelverfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 25 Sammelverfahren 1Im Interesse einer zügigen und wirksamen Strafverfolgung ist die Führung einheitlicher Ermittlungen als Sammelver...
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Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
vom
28.
März
2023
(
BAnz AT
19. 06. 2023
B1
)
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*1
Ziffer I der Bekanntmachung der Neufassung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren. Gemäß Ziffer II dieser Bekanntmachung treten die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren am 30. März 2023 in Kraft.
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Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
1. Abschnitt Vorverfahren
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