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1. ABSCHNITT Begriff, Benennung und Hoheitszeichen (4)
2. ABSCHNITT Wirkungskreis (4)
3. ABSCHNITT Bezirksgebiet (5)
4. ABSCHNITT Bezirksangehörige (7)
5. ABSCHNITT Bezirkshoheit (6)
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ERSTER TEIL Wesen und Aufgaben des Bezirks
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BezO | Art. 18 Inhalt von Satzungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2002
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO Art. 18 Inhalt von Satzungen (1) 1In den Satzungen können die Bezirke insbesondere die Benutzung ihres Eigentums und ihrer öffentlichen Einrichtungen rege...
BezO | 3. ABSCHNITT Bezirksgebiet
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO 3. ABSCHNITT Bezirksgebiet
BezO | Art. 4 Wirkungskreis im allgemeinen
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO Art. 4 Wirkungskreis im allgemeinen (1) Den Bezirken steht die Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu, die sich auf das Gebiet des Bezirks beschränken und übe...
BezO | Art. 17 Bezirksrecht
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO Art. 17 Bezirksrecht 1Die Bezirke können zur Regelung ihrer Angelegenheiten Satzungen erlassen. 2Satzungen zur Regelung übertragener Angelegenheiten, beweh...
BezO | Art. 20 Verwaltungsverfügungen; Zwangsmaßnahmen
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO Art. 20 Verwaltungsverfügungen; Zwangsmaßnahmen (1) Die Bezirke können im eigenen und übertragenen Wirkungskreis die zur Durchführung von Gesetzen, Rechts...
BezO | Art. 10 Gebühren
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO Art. 10 Gebühren Für Änderungen nach Art. 8 und Rechtshandlungen, die aus Anlaß solcher Änderungen erforderlich sind, werden landesrechtlich geregelte Abga...
BezO | Art. 13 Ehrenamtliche Tätigkeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.10.2023 (Änderung vom 24.7.2023)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO Art. 13 Ehrenamtliche Tätigkeit (1) 1Die Bezirksbürgerinnen und Bezirksbürger sind zur Übernahme von Ehrenämtern des Bezirks verpflichtet. 2Sie können nur...
BezO | Art. 14 a Entschädigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.10.2023 (Änderung vom 24.7.2023)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO Art. 14 a Entschädigung (1) 1Ehrenamtlich tätige Personen haben Anspruch auf angemessene Entschädigung. 2Das Nähere wird durch Satzung bestimmt. 3Auf die ...
BezO | 4. ABSCHNITT Bezirksangehörige
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO 4. ABSCHNITT Bezirksangehörige
BezO | Art. 6 Übertragene Angelegenheiten
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO Art. 6 Übertragene Angelegenheiten (1) Der übertragene Wirkungskreis der Bezirke umfaßt alle Angelegenheiten, die das Gesetz den Bezirken zur Besorgung im...
BezO | Art. 2 Name; Sitz der Bezirksverwaltung
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO Art. 2 Name; Sitz der Bezirksverwaltung Der Name der Bezirke und der Sitz der Bezirksverwaltung werden durch Gesetz bestimmt.
BezO | Art. 15 Benutzung öffentlicher Einrichtungen; Tragung der Bezirkslasten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2017 (Änderung vom 13.12.2016)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO Art. 15 Benutzung öffentlicher Einrichtungen; Tragung der Bezirkslasten (1) Alle Bezirksangehörigen sind nach den bestehenden allgemeinen Vorschriften ber...
BezO | 2. ABSCHNITT Wirkungskreis
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO 2. ABSCHNITT Wirkungskreis
BezO | Art. 9 Folgen der Änderungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.5.2019 (Änderung vom 26.3.2019)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO Art. 9 Folgen der Änderungen (1) 1Das Recht des aufnehmenden Bezirks erstreckt sich auf das aufgenommene Gebiet, wenn nicht in der Vorschrift über die Geb...
BezO | 5. ABSCHNITT Bezirkshoheit
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO 5. ABSCHNITT Bezirkshoheit
BezO | Art. 19 Inkrafttreten; Ausfertigung und Bekanntmachung
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO Art. 19 Inkrafttreten; Ausfertigung und Bekanntmachung (1) 1Satzungen treten eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2In der Satzung kann ein ander...
BezO | ERSTER TEIL Wesen und Aufgaben des Bezirks
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO ERSTER TEIL Wesen und Aufgaben des Bezirks
BezO | Art. 5 Eigene Angelegenheiten
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO Art. 5 Eigene Angelegenheiten (1) Der eigene Wirkungskreis der Bezirke umfaßt die Angelegenheiten der durch das Gebiet des Bezirks begrenzten überörtliche...
BezO | Art. 12 Wahlrecht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.10.2023 (Änderung vom 24.7.2023)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO Art. 12 Wahlrecht Die Bezirksbürgerinnen und Bezirksbürger wählen den Bezirkstag.
BezO | Art. 7 Gebietsumfang
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO Art. 7 Gebietsumfang Die Gesamtfläche der dem Bezirk zugeteilten Landkreise und kreisfreien Gemeinden bildet das Bezirksgebiet.
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Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(Bezirksordnung - BezO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
22.
August
1998
(
GVBl.
S. 850
)
, letzte Änderung vom
24.
Juli
2023
(
GVBl.
S. 385
)
(FN BayRS 2020-4-2-I)
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