-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
zurück zum Seitenanfang
Gesamter Inhalt (134220)
Vorschriften (134220)
Internationale Übereinkünfte (3378)
Europarecht (12842)
Staats- und Verfassungsrecht (4701)
Verwaltung (29759)
Allgemeine innere Verwaltung (8363)
Polizei-, Sicherheits- und Ordnungsrecht (1474)
Besondere Verwaltungszweige der inneren Verwaltung (13305)
Kulturelle Angelegenheiten (2443)
Raumordnung, Landesplanung, Bodenverteilung, Wohnungs-/Grundstückswesen, Kleingärten (960)
Vertriebene, Flüchtlinge, Evakuierte, politische Häftlinge und Vermisste (121)
Wiedergutmachung staatlichen Unrechts (566)
Ausländerrecht (993)
Auswärtiger Dienst (103)
Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, Kommunalrecht (1045)
Gemeinden, Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften, Kommunale Neugliederung (772)
Kommunale Zusammenarbeit (74)
Bezirke (154)
BezO (144)
ERSTER TEIL Wesen und Aufgaben des Bezirks (27)
ZWEITER TEIL Verfassung und Verwaltung des Bezirks (47)
DRITTER TEIL Bezirkswirtschaft (48)
VIERTER TEIL Staatliche Aufsicht und Rechtsmittel (15)
FÜNFTER TEIL Übergangs- und Schlußvorschriften (6)
Bezirkswahlgesetz (10)
Stiftungswesen (45)
Statistik (386)
Rechtspflege (13521)
Zivil- und Strafrecht (13997)
Verteidigung (1808)
Finanzwesen (11633)
Wirtschaftsrecht (17643)
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (18362)
Post- und Fernmeldewesen, Verkehrswesen, Wasserstraßen (6576)
Vorgang läuft - bitte warten Sie, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
Vorschriften
→
Verwaltung
→
Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, Kommunalrecht
→
Bezirke
→
BezO
1
–
20
von
144
BezO | Art. 18 Inhalt von Satzungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2002
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO Art. 18 Inhalt von Satzungen (1) 1In den Satzungen können die Bezirke insbesondere die Benutzung ihres Eigentums und ihrer öffentlichen Einrichtungen rege...
BezO | Art. 70 Begriff; Verwaltung
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO Art. 70 Begriff; Verwaltung (1) Vermögenswerte, die der Bezirk von Dritten unter der Auflage entgegennimmt, sie zu einem bestimmten öffentlichen Zweck zu ...
BezO | Art. 60 Nachtragshaushaltssatzungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.10.2023 (Änderung vom 24.7.2023)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO Art. 60 Nachtragshaushaltssatzungen (1) 1Die Haushaltssatzung kann nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch Nachtragshaushaltssatzung geändert werden....
BezO | Art. 84 a Konsolidierter Jahresabschluss
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2007 (Änderung vom 8.12.2006)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO Art. 84 a Konsolidierter Jahresabschluss (1) Mit dem Jahresabschluss des Bezirks sind die Jahresabschlüsse 1. der außerhalb der allgemeinen Verwaltung ge...
BezO | Art. 39 Teilnahmepflicht; Ordnungsgeld gegen Säumige
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.10.2023 (Änderung vom 24.7.2023)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO Art. 39 Teilnahmepflicht; Ordnungsgeld gegen Säumige (1) 1Die Bezirksrätinnen und Bezirksräte sind verpflichtet, an den Sitzungen und Abstimmungen teilzun...
BezO | 3. ABSCHNITT Bezirksgebiet
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO 3. ABSCHNITT Bezirksgebiet
BezO | c) Die Bezirkstagspräsidentinnen und Bezirkstagspräsidenten sowie ihre Stellvertretung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.10.2023 (Änderung vom 24.7.2023)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO c) Die Bezirkstagspräsidentinnen und Bezirkstagspräsidenten sowie ihre Stellvertretung
BezO | Art. 35 b Erledigung von Bezirksaufgaben durch die Regierung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.10.2023 (Änderung vom 24.7.2023)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO Art. 35 b Erledigung von Bezirksaufgaben durch die Regierung (1) 1Der Bezirkstag kann durch Beschluß im Benehmen mit der Regierung die Erfüllung von Verwa...
BezO | 4. ABSCHNITT Verwaltungsgrundsätze und Verwaltungsaufgaben
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO 4. ABSCHNITT Verwaltungsgrundsätze und Verwaltungsaufgaben
BezO | Art. 103 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.10.2023 (Änderung vom 24.7.2023)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO Art. 103 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Art. 101 dieses Gesetzes tritt am 1. Juni 1953, die übrigen Bestimmungen treten am 1. Dezember 1954 in Kraft....
BezO | Art. 101 b Übergangsregelung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.10.2023 (Änderung vom 24.7.2023)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO Art. 101 b Übergangsregelung (1) Für Bezirksrätinnen und Bezirksräte, die ihr Amt am 14. Oktober 2023 ausüben, ist Art. 23 Abs. 4 bis zum Ende ihrer laufe...
BezO | Art. 57 Erlaß der Haushaltssatzung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.4.2018 (Änderung vom 22.3.2018)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO Art. 57 Erlaß der Haushaltssatzung (1) Der Bezirkstag beschließt über die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung. (2) Die Haushalts...
BezO | Art. 89 Abschlussprüfung bei Eigenbetrieben und Kommunalunternehmen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.4.2018 (Änderung vom 22.3.2018)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO Art. 89 Abschlussprüfung bei Eigenbetrieben und Kommunalunternehmen (1) Der Jahresabschluß und der Lagebericht eines Eigenbetriebs und eines Kommunalunter...
BezO | Art. 102 Einschränkung von Grundrechten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2020 (Änderung vom 24.7.2020)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO Art. 102 Einschränkung von Grundrechten Auf Grund dieses Gesetzes können die Grundrechte auf Freiheit der Person und der Unverletzlichkeit der Wohnung eing...
BezO | Art. 50 Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO Art. 50 Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises Im übertragenen Wirkungskreis haben die Bezirke die staatlichen Verwaltungsaufgaben zu erfüllen, die ihne...
BezO | Art. 69 Insolvenzverfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.3.2012 (Änderung vom 16.2.2012)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO Art. 69 Insolvenzverfahren Über das Vermögen des Bezirks findet ein Insolvenzverfahren nicht statt.
BezO | Art. 36 Regierungspräsidentin und Regierungspräsident sowie Bezirkstag
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.10.2023 (Änderung vom 24.7.2023)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO Art. 36 Regierungspräsidentin und Regierungspräsident sowie Bezirkstag (1) Die Regierungspräsidentin oder der Regierungspräsident wird im Benehmen mit dem...
BezO | 1. ABSCHNITT Haushaltswirtschaft
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO 1. ABSCHNITT Haushaltswirtschaft
BezO | Art. 56 Haushaltsplan
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.10.2023 (Änderung vom 24.7.2023)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO Art. 56 Haushaltsplan (1) 1Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Bezirks voraussichtlich 1. anfallenden Ertr...
BezO | Art. 46 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.4.2018 (Änderung vom 22.3.2018)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(BezO)
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern BezO Art.46 (weggefallen)
1
–
20
von
144
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
(Bezirksordnung - BezO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
22.
August
1998
(
GVBl.
S. 850
)
, letzte Änderung vom
24.
Juli
2023
(
GVBl.
S. 385
)
(FN BayRS 2020-4-2-I)
Mehr...
Schließen
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern
Inhaltsübersicht
×
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
×