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Kapitel 2 Allgemeiner Datenbestand des Registers
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ABSCHNITT 3 Datenübermittlung durch die Registerbehörde, Dritte, an die Daten übermittelt werden
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AZR-Gesetz | § 25 Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 26.11.2019 (Änderung vom 20.11.2019)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 25 Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen (1) An nichtöffentliche Stellen im Geltungsbereich dieses ...
AZR-Gesetz | § 18 f Datenübermittlung an die Familienkasse Direktion der Bundesagentur für Arbeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.4.2023 (Änderung vom 20.4.2023)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 18 f Datenübermittlung an die Familienkasse Direktion der Bundesagentur für Arbeit (1) An die Familienkasse Direktion der Bundesagentur für Arbeit werden zu...
AZR-Gesetz | § 13 Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2022 (Änderung vom 9.7.2021)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 13 Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung (1) 1Die Registerbehörde hat über die von ihr auf Grund der Übermittlungsersuchen vorgenommenen Abrufe, die Ab...
AZR-Gesetz | § 14 Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2022 (Änderung vom 9.7.2021)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 14 Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen (1) An alle öffentlichen Stellen werden zu Ausländern, die keine freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger s...
AZR-Gesetz | § 23 Statistische Aufbereitung der Daten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.7.2021 (Änderung vom 9.7.2021)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 23 Statistische Aufbereitung der Daten (1) 1Das Statistische Bundesamt erstellt jährlich nach dem Stand vom 31. Dezember eine Bundesstatistik über die Auslä...
AZR-Gesetz | § 16 Datenübermittlung an Gerichte
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2022 (Änderung vom 9.7.2021)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 16 Datenübermittlung an Gerichte (1) An Gerichte werden zum Zwecke der Rechtspflege zu Ausländern, die keine freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger sind, a...
AZR-Gesetz | § 24 a Verarbeiten personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2022 (Änderung vom 9.7.2021)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 24 a Verarbeiten personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke (1) 1Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darf die nach § 3 Absatz 1 Nummer 1, ...
AZR-Gesetz | § 18 c Datenübermittlung an die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2022 (Änderung vom 9.7.2021)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 18 c Datenübermittlung an die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden An die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden ...
AZR-Gesetz | § 21 a Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt im Rahmen des Registrier- und Asylverfahrens
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.5.2020 (Änderung vom 4.8.2019)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 21 a Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt im Rahmen des Registrier- und Asylverfahrens 1Nach der Erhebung von Daten nach § 16 Absatz 1 Satz 1 des As...
AZR-Gesetz | § 10 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.5.2023 (Änderung vom 19.12.2022)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 10 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung (1) 1Die Übermittlung von Daten an eine öffentliche Stelle ist nur zulässig, wenn die Kenntnis der Date...
AZR-Gesetz | § 22 Abruf im automatisierten Verfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.12.2022 (Änderung vom 19.12.2022)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 22 Abruf im automatisierten Verfahren (1) 1Zum Abruf von Daten der betroffenen Person im automatisierten Verfahren können zugelassen werden: 1. die Ausländ...
AZR-Gesetz | § 21 Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren und im beschleunigten Fachkräfteverfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2020 (Änderung vom 3.12.2020)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 21 Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen i...
AZR-Gesetz | § 18 Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2022 (Änderung vom 9.7.2021)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 18 Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung (1) 1An die Bundesagentur für Arbeit werden für die Erfüllung ihrer...
AZR-Gesetz | § 18 d Datenübermittlung an die Jugendämter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2022 (Änderung vom 9.7.2021)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 18 d Datenübermittlung an die Jugendämter An die Jugendämter werden zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch zu Ausländern, die kei...
AZR-Gesetz | § 11 Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2022 (Änderung vom 9.7.2021)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 11 Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten (1) 1Die ersuchende Stelle darf die in § 3 Absatz 1 Nummer 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 7 und 7 ...
AZR-Gesetz | UNTERABSCHNITT 2 Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2005 (Änderung vom 30.7.2004)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister UNTERABSCHNITT 2 Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen
AZR-Gesetz | § 20 Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 26.11.2019 (Änderung vom 20.11.2019)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 20 Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst (1) 1An die Verfassungsschutzbehörde...
AZR-Gesetz | § 23 a Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit für Zwecke der Beschäftigungsstatistik
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2022 (Änderung vom 9.7.2021)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 23 a Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit für Zwecke der Beschäftigungsstatistik 1Die Registerbehörde übermittelt der Bundesagentur für Arbeit z...
AZR-Gesetz | § 17 a Datenübermittlung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2022 (Änderung vom 9.7.2021)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 17 a Datenübermittlung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen An die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen werden zur Erfüllu...
AZR-Gesetz | § 18 a Datenübermittlung an die Träger der Sozialhilfe und die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Stellen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2022 (Änderung vom 9.7.2021)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 18 a Datenübermittlung an die Träger der Sozialhilfe und die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Stellen 1An die Träger der So...
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Gesetz über das Ausländerzentralregister
(AZR-Gesetz)
vom
2.
September
1994
(
BGBl.
I
S. 2265
)
, letzte Änderung vom
20.
April
2023
(
BGBl.
I
Nr. 106
)
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ABSCHNITT 3 Datenübermittlung durch die Registerbehörde, Dritte, an die Daten übermittelt werden
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