-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
zurück zum Seitenanfang
Gesamter Inhalt (134232)
Vorschriften (134232)
Internationale Übereinkünfte (3378)
Europarecht (12842)
Staats- und Verfassungsrecht (4706)
Verwaltung (29770)
Allgemeine innere Verwaltung (8374)
Polizei-, Sicherheits- und Ordnungsrecht (1474)
Besondere Verwaltungszweige der inneren Verwaltung (13305)
Kulturelle Angelegenheiten (2443)
Raumordnung, Landesplanung, Bodenverteilung, Wohnungs-/Grundstückswesen, Kleingärten (960)
Vertriebene, Flüchtlinge, Evakuierte, politische Häftlinge und Vermisste (121)
Wiedergutmachung staatlichen Unrechts (566)
Ausländerrecht (993)
AsylG (146)
AsylZBV (8)
AKNV (17)
AZR-Gesetz (73)
Kapitel 1 Registerbehörde und Zweck des Registers (2)
Kapitel 2 Allgemeiner Datenbestand des Registers (47)
Kapitel 3 Visadatei (7)
Kapitel 4 Rechte der betroffenen Person (3)
Kapitel 5 Berichtigung von Daten, Löschung von Daten und Einschränkung der Verarbeitung (5)
Kapitel 6 Weitere Behörden (2)
Kapitel 7 Schlußvorschriften (6)
AZRG-DV (32)
AufenthG (225)
AufenthV (174)
IntV (35)
IntTestV (16)
BeschV (61)
DeuFöV (38)
UkraineAufenthÜV (6)
FreizügG/EU (24)
AVV zum FreizügG/EU (18)
VWDG (18)
VWDG-DV (22)
EESDG (6)
ETIASDG (5)
AGAufenthG (7)
ZustVAuslR (10)
AVAuslG (6)
BayIntG (20)
AufnG (13)
HFKomV (13)
Auswärtiger Dienst (103)
Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, Kommunalrecht (1045)
Statistik (386)
Rechtspflege (13521)
Zivil- und Strafrecht (13999)
Verteidigung (1808)
Finanzwesen (11633)
Wirtschaftsrecht (17643)
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (18362)
Post- und Fernmeldewesen, Verkehrswesen, Wasserstraßen (6570)
Vorgang läuft - bitte warten Sie, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
Vorschriften
→
Verwaltung
→
Ausländerrecht
→
AZR-Gesetz
1
–
20
von
73
AZR-Gesetz | § 25 Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 26.11.2019 (Änderung vom 20.11.2019)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 25 Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen (1) An nichtöffentliche Stellen im Geltungsbereich dieses ...
AZR-Gesetz | § 18 f Datenübermittlung an die Familienkasse Direktion der Bundesagentur für Arbeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.4.2023 (Änderung vom 20.4.2023)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 18 f Datenübermittlung an die Familienkasse Direktion der Bundesagentur für Arbeit (1) An die Familienkasse Direktion der Bundesagentur für Arbeit werden zu...
AZR-Gesetz | § 13 Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2022 (Änderung vom 9.7.2021)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 13 Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung (1) 1Die Registerbehörde hat über die von ihr auf Grund der Übermittlungsersuchen vorgenommenen Abrufe, die Ab...
AZR-Gesetz | § 2 Anlaß der Speicherung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.7.2021 (Änderung vom 9.7.2021)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 2 Anlaß der Speicherung (1) Die Speicherung von Daten eines Ausländers ist zulässig, wenn er seinen Aufenthalt nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich di...
AZR-Gesetz | § 14 Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2022 (Änderung vom 9.7.2021)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 14 Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen (1) An alle öffentlichen Stellen werden zu Ausländern, die keine freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger s...
AZR-Gesetz | § 23 Statistische Aufbereitung der Daten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.7.2021 (Änderung vom 9.7.2021)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 23 Statistische Aufbereitung der Daten (1) 1Das Statistische Bundesamt erstellt jährlich nach dem Stand vom 31. Dezember eine Bundesstatistik über die Auslä...
AZR-Gesetz | § 16 Datenübermittlung an Gerichte
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2022 (Änderung vom 9.7.2021)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 16 Datenübermittlung an Gerichte (1) An Gerichte werden zum Zwecke der Rechtspflege zu Ausländern, die keine freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger sind, a...
AZR-Gesetz | Kapitel 7 Schlußvorschriften
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister Kapitel 7 Schlußvorschriften
AZR-Gesetz | § 36 Löschung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.7.2021 (Änderung vom 9.7.2021)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 36 Löschung (1) 1Die Registerbehörde hat Daten spätestens mit Fristablauf zu löschen. 2Bei der Datenübermittlung teilt die übermittelnde Stelle für sie gelt...
AZR-Gesetz | § 34 Auskunft an die betroffene Person
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2022 (Änderung vom 19.4.2021)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 34 Auskunft an die betroffene Person (1) In dem Antrag auf Auskunft nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 muss die betroffene Person ihre Grundperson...
AZR-Gesetz | § 37 Einschränkung der Verarbeitung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 26.11.2019 (Änderung vom 20.11.2019)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 37 Einschränkung der Verarbeitung (1) Ergänzend zu Artikel 18 der Verordnung (EU) 2016/679 schränkt die Registerbehörde die Verarbeitung personenbezogener D...
AZR-Gesetz | ABSCHNITT 1 Anlaß der Speicherung, Inhalt
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister ABSCHNITT 1 Anlaß der Speicherung, Inhalt
AZR-Gesetz | § 44 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.8.2007 (Änderung vom 19.8.2007)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 44 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren Von den in diesem Gesetz getroffenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens der Länder kann mit Ausnahme von § 5 Abs. ...
AZR-Gesetz | § 24 a Verarbeiten personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2022 (Änderung vom 9.7.2021)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 24 a Verarbeiten personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke (1) 1Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darf die nach § 3 Absatz 1 Nummer 1, ...
AZR-Gesetz | § 18 c Datenübermittlung an die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2022 (Änderung vom 9.7.2021)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 18 c Datenübermittlung an die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden An die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden ...
AZR-Gesetz | § 3 Allgemeiner Inhalt
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.5.2023 (Änderung vom 19.12.2022)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 3 Allgemeiner Inhalt (1) Folgende Daten werden gespeichert: 1. die Bezeichnung der Stelle, die Daten übermittelt hat, und deren Geschäftszeichen, 2. das ...
AZR-Gesetz | § 21 a Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt im Rahmen des Registrier- und Asylverfahrens
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.5.2020 (Änderung vom 4.8.2019)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 21 a Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt im Rahmen des Registrier- und Asylverfahrens 1Nach der Erhebung von Daten nach § 16 Absatz 1 Satz 1 des As...
AZR-Gesetz | § 6 a Übermittlung der Daten nach dem Identifikationsnummerngesetz
Zukünftige Fassung: in Kraft ab 1.1.3000 (Änderung vom 9.7.2021)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 6 a Übermittlung der Daten nach dem Identifikationsnummerngesetz*5*6 (1) 1Die Registermodernisierungsbehörde übermittelt nach einem automatisierten Datenabr...
AZR-Gesetz | § 10 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.5.2023 (Änderung vom 19.12.2022)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 10 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung (1) 1Die Übermittlung von Daten an eine öffentliche Stelle ist nur zulässig, wenn die Kenntnis der Date...
AZR-Gesetz | § 22 Abruf im automatisierten Verfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.12.2022 (Änderung vom 19.12.2022)
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Gesetz über das Ausländerzentralregister § 22 Abruf im automatisierten Verfahren (1) 1Zum Abruf von Daten der betroffenen Person im automatisierten Verfahren können zugelassen werden: 1. die Ausländ...
1
–
20
von
73
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Gesetz über das Ausländerzentralregister
(AZR-Gesetz)
vom
2.
September
1994
(
BGBl.
I
S. 2265
)
, letzte Änderung vom
20.
April
2023
(
BGBl.
I
Nr. 106
)
Mehr...
Schließen
Gesetz über das Ausländerzentralregister
Inhaltsübersicht
×
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
×