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BayEUG (179)
Erster Teil Grundlagen (7)
Zweiter Teil Die öffentlichen Schulen (121)
Abschnitt I Gliederung des Schulwesens (2)
Abschnitt II Schularten und Mittlerer Schulabschluss (25)
a) Allgemein bildende Schulen (6)
b) Berufliche Schulen (9)
Art. 11 Die Berufsschule (1)
Art. 12 (weggefallen) (1)
Art. 13 Die Berufsfachschule (1)
Art. 14 Die Wirtschaftsschule (1)
Art. 15 Die Fachschule (1)
Art. 16 Die Fachoberschule und die Berufsoberschule (1)
Art. 17 Die Fachakademie (1)
Art. 18 Erwerb der Fachhochschulreife oder der fachgebundenen Hochschulreife an beruflichen Schulen (1)
c) Förderschulen und Schulen für Kranke (7)
d) Mittlerer Schulabschluss (2)
Abschnitt III Errichtung und Auflösung von öffentlichen Schulen; Schulveranstaltungen; Zusammenarbeit; kooperatives Lernen (15)
Abschnitt IV Schulpflicht, Pflichtschulen, Sprengelpflicht, Gastschulverhältnisse, Wahl des schulischen Bildungswegs (12)
Abschnitt V Inhalte des Unterrichts (5)
Abschnitt VI Grundsätze des Schulbetriebs (8)
Abschnitt VII Schülerinnen und Schüler (2)
Abschnitt VIII Schulleiterin oder Schulleiter, Lehrerkonferenz, Lehrkräfte und sonstiges Personal (8)
Abschnitt IX Einrichtungen zur Mitgestaltung des schulischen Lebens (19)
Abschnitt X Schule und Erziehungsberechtigte, Schule und Arbeitgeber (5)
Abschnitt XI Besondere Einrichtungen und Schulgesundheit (4)
Abschnitt XII Schulversuche, MODUS-Schulen (4)
Abschnitt XIII Kommerzielle und politische Werbung, Verarbeitung personenbezogener Daten (4)
Abschnitt XIV Erziehungs-, Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen (5)
Abschnitt XV Schulordnung (2)
Dritter Teil Private Unterrichtseinrichtungen (22)
Vierter Teil Schülerheime (6)
Fünfter Teil Schulaufsicht, Schulverwaltung (11)
Sechster Teil Maßnahmen zur Durchsetzung der Schulpflicht, Ordnungswidrigkeiten (3)
Siebter Teil Staatsinstitute und Studienkollegs (3)
Achter Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen (5)
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b) Berufliche Schulen
BayEUG | Art. 18 Erwerb der Fachhochschulreife oder der fachgebundenen Hochschulreife an beruflichen Schulen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.4.2023 (Änderung vom 24.3.2023)
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
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BayEUG | Art. 14 Die Wirtschaftsschule
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2020 (Änderung vom 24.7.2020)
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BayEUG | Art. 16 Die Fachoberschule und die Berufsoberschule
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2017 (Änderung vom 24.5.2017)
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Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
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Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen BayEUG b) Berufliche Schulen
BayEUG | Art. 11 Die Berufsschule
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.5.2019 (Änderung vom 26.3.2019)
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
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Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen BayEUG Art. 11 Die Berufsschule (1) 1Die Berufsschule ist eine Schule mit Teilzeit- und Vollzeitunterricht im Rahmen der beruflichen Ausbi...
BayEUG | Art. 13 Die Berufsfachschule
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2022 (Änderung vom 5.7.2022)
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
(BayEUG)
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen BayEUG Art. 13 Die Berufsfachschule 1Die Berufsfachschule ist eine Schule, die, ohne eine Berufsausbildung vorauszusetzen, der Vorbereitung...
BayEUG | Art. 15 Die Fachschule
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.4.2023 (Änderung vom 24.3.2023)
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
(BayEUG)
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen BayEUG Art. 15 Die Fachschule 1Die Fachschule dient der vertieften beruflichen Fortbildung oder Umschulung und fördert die Allgemeinbildung...
BayEUG | Art. 12 (weggefallen)
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
(BayEUG)
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen BayEUG Art. 12 (weggefallen)
BayEUG | Art. 17 Die Fachakademie
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.4.2023 (Änderung vom 24.3.2023)
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
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Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen BayEUG Art. 17 Die Fachakademie (1) Die Fachakademie bereitet durch eine vertiefte berufliche und allgemeine Bildung auf den Eintritt in e...
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Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
(BayEUG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
31.
Mai
2000
(
GVBl.
S. 414
, ber.
S. 632
)
, letzte Änderung vom
24.
Juli
2023
(
GVBl.
S. 443
)
(FN BayRS 2230-1-1-K)
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