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Abschnitt I Förderungsfähige Ausbildung
BAföG | § 5 Ausbildung im Ausland
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 22.7.2022 (Änderung vom 15.7.2022)
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung
(BAföG)
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung BAföG § 5 Ausbildung im Ausland (1) Der ständige Wohnsitz im Sinne dieses Gesetzes ist an dem Ort begründet, der nicht nur vorübergehend Mittel...
BAföG | § 3 Fernunterricht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.10.2010 (Änderung vom 7.12.2010)
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung
(BAföG)
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung BAföG § 3 Fernunterricht (1) Ausbildungsförderung wird für die Teilnahme an Fernunterrichtslehrgängen geleistet, soweit sie unter denselben Zug...
BAföG | § 6 Förderung der Deutschen im Ausland
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 23.12.2014)
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung
(BAföG)
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung BAföG § 6 Förderung der Deutschen im Ausland 1Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die ihren ständigen Wohnsitz in einem ausländischen Staat ha...
BAföG | § 4 Ausbildung im Inland
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung
(BAföG)
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung BAföG § 4 Ausbildung im Inland Ausbildungsförderung wird vorbehaltlich der §§ 5 und 6 für die Ausbildung im Inland geleistet.
BAföG | Abschnitt I Förderungsfähige Ausbildung
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung
(BAföG)
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung BAföG Abschnitt I Förderungsfähige Ausbildung
BAföG | § 2 Ausbildungsstätten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 16.12.2022)
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung
(BAföG)
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung BAföG § 2 Ausbildungsstätten (1) 1Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von 1. weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Ber...
BAföG | § 5 a Unberücksichtigte Ausbildungszeiten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 23.12.2014)
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung
(BAföG)
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung BAföG § 5 a Unberücksichtigte Ausbildungszeiten 1Bei der Leistung von Ausbildungsförderung für eine Ausbildung im Inland bleibt die Zeit einer A...
BAföG | § 7 Erstausbildung, weitere Ausbildung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 22.7.2022 (Änderung vom 15.7.2022)
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung
(BAföG)
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung BAföG § 7 Erstausbildung, weitere Ausbildung (1) 1Ausbildungsförderung wird für die weiterführende allgemeinbildende und zumindest für drei Sch...
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Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung
(Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
7.
Dezember
2010
(
BGBl.
I
S. 1952
, ber. 2012
I
S. 197
)
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 408
)
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