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1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften (5)
2. Abschnitt Koordinierung und Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit in besonderen Lagen (6)
3. Abschnitt Überwachung (14)
4. Abschnitt Verhütung übertragbarer Krankheiten (14)
5. Abschnitt Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (13)
6. Abschnitt Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen (5)
7. Abschnitt Wasser (6)
8. Abschnitt Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln (3)
9. Abschnitt Tätigkeiten mit Krankheitserregern (13)
§ 44 Erlaubnispflicht für Tätigkeiten mit Krankheitserregern (1)
§ 45 Ausnahmen (1)
§ 46 Tätigkeit unter Aufsicht (1)
§ 47 Versagungsgründe, Voraussetzungen für die Erlaubnis (1)
§ 48 Rücknahme und Widerruf (1)
§ 49 Anzeigepflichten (1)
§ 50 Veränderungsanzeige (1)
§ 50 a Laborcontainment und Ausrottung des Poliovirus; Verordnungsermächtigung (1)
§ 51 Aufsicht (1)
§ 52 Abgabe (1)
§ 53 Anforderungen an Räume und Einrichtungen, Gefahrenvorsorge (1)
§ 53 a Verfahren über eine einheitliche Stelle, Entscheidungsfrist (1)
10. Abschnitt Vollzug des Gesetzes und zuständige Behörden (4)
11. Abschnitt Angleichung an Gemeinschaftsrecht (2)
12. Abschnitt Entschädigung in besonderen Fällen (13)
13. Abschnitt Rechtsweg und Kosten (6)
14. Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften (6)
15. Abschnitt Übergangsvorschriften (2)
Anlage zu § 5 b Absatz 4 (1)
ReiseverkEpidLageAnO (7)
SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung a.F. (14)
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9. Abschnitt Tätigkeiten mit Krankheitserregern
IfSG | § 49 Anzeigepflichten
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(IfSG)
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen IfSG § 49 Anzeigepflichten (1) 1Wer Tätigkeiten im Sinne von § 44 erstmalig aufnehmen will, hat dies der zuständigen Behörd...
IfSG | § 50 a Laborcontainment und Ausrottung des Poliovirus; Verordnungsermächtigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.7.2017 (Änderung vom 17.7.2017)
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(IfSG)
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen IfSG § 50 a Laborcontainment und Ausrottung des Poliovirus; Verordnungsermächtigung (1) 1Natürliche oder juristische Person...
IfSG | § 52 Abgabe
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.7.2017 (Änderung vom 17.7.2017)
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(IfSG)
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen IfSG § 52 Abgabe 1Krankheitserreger sowie Material, das Krankheitserreger enthält, dürfen nur an denjenigen abgegeben werden...
IfSG | § 53 a Verfahren über eine einheitliche Stelle, Entscheidungsfrist
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.12.2009 (Änderung vom 17.7.2009)
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(IfSG)
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen IfSG § 53 a Verfahren über eine einheitliche Stelle, Entscheidungsfrist (1) Verwaltungsverfahren nach diesem Abschnitt könn...
IfSG | § 48 Rücknahme und Widerruf
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(IfSG)
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen IfSG § 48 Rücknahme und Widerruf Die Erlaubnis nach § 44 kann außer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes ...
IfSG | § 50 Veränderungsanzeige
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(IfSG)
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen IfSG § 50 Veränderungsanzeige 1Wer eine in § 44 genannte Tätigkeit ausübt, hat jede wesentliche Veränderung der Beschaffenhe...
IfSG | 9. Abschnitt Tätigkeiten mit Krankheitserregern
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(IfSG)
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen IfSG 9. Abschnitt Tätigkeiten mit Krankheitserregern
IfSG | § 51 Aufsicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.7.2017 (Änderung vom 17.7.2017)
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(IfSG)
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen IfSG § 51 Aufsicht 1Wer eine in § 44 genannte Tätigkeit ausübt oder Polioviren oder Material, das möglicherweise Polioviren ...
IfSG | § 46 Tätigkeit unter Aufsicht
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(IfSG)
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen IfSG § 46 Tätigkeit unter Aufsicht Der Erlaubnis nach § 44 bedarf nicht, wer unter Aufsicht desjenigen, der eine Erlaubnis b...
IfSG | § 45 Ausnahmen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.1.2022 (Änderung vom 27.9.2021)
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(IfSG)
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen IfSG § 45 Ausnahmen (1) Einer Erlaubnis nach § 44 bedürfen nicht Personen, die zur selbständigen Ausübung des Berufs als Ar...
IfSG | § 47 Versagungsgründe, Voraussetzungen für die Erlaubnis
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(IfSG)
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen IfSG § 47 Versagungsgründe, Voraussetzungen für die Erlaubnis (1) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn der Antragsteller 1....
IfSG | § 44 Erlaubnispflicht für Tätigkeiten mit Krankheitserregern
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(IfSG)
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen IfSG § 44 Erlaubnispflicht für Tätigkeiten mit Krankheitserregern Wer Krankheitserreger in den Geltungsbereich dieses Gesetz...
IfSG | § 53 Anforderungen an Räume und Einrichtungen, Gefahrenvorsorge
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.7.2016 (Änderung vom 8.7.2016)
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(IfSG)
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen IfSG § 53 Anforderungen an Räume und Einrichtungen, Gefahrenvorsorge (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsv...
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Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(Infektionsschutzgesetz - IfSG)
vom
20.
Juli
2000
(
BGBl.
I
S. 1045
)
, letzte Änderung vom
12.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 359
)
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9. Abschnitt Tätigkeiten mit Krankheitserregern
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