Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen (Gentechnik-Sicherheitsverordnung - GenTSV)
Artikel 1 der Verordnung zur Neuordnung des Rechts über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen. Gemäß Artikel 4 Absatz 1 Satz 1 dieser Verordnung tritt die Gentechnik-Sicherheitsverordnung am 1. März 2021 in Kraft.