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Gesetz zu den Übereinkommen vom 19. Dezember 1996 über den Beitritt des Königreichs Dänemark, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zum Schengener Durchführungsübereinkommen und zu dem Übereinkommen vom 18. Mai 1999 über die Assoziierung der Republik Island und des Königreichs Norwegen (3)
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Grenzerleichterungen
Grenzerleichterungen | 5. Fahndungsabfragen
Erleichtertes Kontrollverfahren beim Grenzübertritt
Erleichtertes Kontrollverfahren beim Grenzübertritt 5. Fahndungsabfragen 5.1 Ersuchen auf Grenzerleichterung sollen Namen, Vornamen, Geburtsdaten und Geburtsorte der Betroffenen nennen. Die Grenzsch...
Grenzerleichterungen | 12. Schlußbestimmungen
Erleichtertes Kontrollverfahren beim Grenzübertritt
Erleichtertes Kontrollverfahren beim Grenzübertritt 12. Schlußbestimmungen 12.1 Grenzerleichterungen bedeuten stets eine Bevorzugung gegenüber anderen Reisenden. Kann aufgrund ausnahmsweise bestehen...
Grenzerleichterungen | Inhaltsübersicht
Aktuelle Fassung: Änderung vom 1.1.1999
Erleichtertes Kontrollverfahren beim Grenzübertritt
Erleichtertes Kontrollverfahren beim Grenzübertritt Vorspann 1. Begriffsbestimmung 2. Zuständigkeit 3. Vorabzustimmung 4. Beteiligung 5. Fahndungsabfragen 6. Grenzübertrittsdokume...
Grenzerleichterungen | 10. Mitführen von Schußwaffen
Erleichtertes Kontrollverfahren beim Grenzübertritt
Erleichtertes Kontrollverfahren beim Grenzübertritt 10. Mitführen von Schußwaffen 10.1 Sowohl die Personen, denen Grenzerleichterung gewährt wird, wie auch ihre Begleitung haben die Vorschriften des...
Grenzerleichterungen | 3. Vorabzustimmung
Erleichtertes Kontrollverfahren beim Grenzübertritt
Erleichtertes Kontrollverfahren beim Grenzübertritt 3. Vorabzustimmung 3.1 Die Zustimmung der Grenzschutzdirektion gilt als erteilt, wenn ihr das Ersuchen einer obersten Bundes- oder Landesbehörde o...
Grenzerleichterungen | 7. Bevorrechtigte Personen
Erleichtertes Kontrollverfahren beim Grenzübertritt
Erleichtertes Kontrollverfahren beim Grenzübertritt 7. Bevorrechtigte Personen 7.1 Von der grenzpolizeilichen Kontrolle werden freigestellt: – Ausländische Staatsoberhäupter, Regierungschefs und M...
Grenzerleichterungen | 9. Diplomaten und andere bevorrechtigte Personen
Erleichtertes Kontrollverfahren beim Grenzübertritt
Erleichtertes Kontrollverfahren beim Grenzübertritt 9. Diplomaten und andere bevorrechtigte Personen Bei Diplomaten und anderen bevorrechtigten Personen sind das Rundschreiben des Bundesministeriums d...
Grenzerleichterungen | 2. Zuständigkeit
Erleichtertes Kontrollverfahren beim Grenzübertritt
Erleichtertes Kontrollverfahren beim Grenzübertritt 2. Zuständigkeit 2.1 Über Grenzerleichterungen entscheidet die Grenzschutzdirektion im Auftrag des Bundesministeriums des Innern. 2.2 Ankündigun...
Grenzerleichterungen | 4. Beteiligung
Erleichtertes Kontrollverfahren beim Grenzübertritt
Erleichtertes Kontrollverfahren beim Grenzübertritt 4. Beteiligung 4.1 Die örtlichen Grenzpolizeidienststellen unterrichten die jeweils örtlich zuständigen Zolldienststellen über genehmigte Grenzerl...
Grenzerleichterungen | 6. Grenzübertrittsdokumente
Erleichtertes Kontrollverfahren beim Grenzübertritt
Erleichtertes Kontrollverfahren beim Grenzübertritt 6. Grenzübertrittsdokumente 6.1 Außer bei Personen, die aufgrund des § 2 des Ausländergesetzes in Verbindung mit den jeweiligen Vorschriften eine ...
Grenzerleichterungen | 11. Grenzüberschreitende Veranstaltungen
Erleichtertes Kontrollverfahren beim Grenzübertritt
Erleichtertes Kontrollverfahren beim Grenzübertritt 11. Grenzüberschreitende Veranstaltungen Bei grenzüberschreitenden Veranstaltungen, z. B. bei Laufwettbewerben und Radrennen, werden Grenzerleichter...
Grenzerleichterungen | Vorspann
Erleichtertes Kontrollverfahren beim Grenzübertritt
Erleichtertes Kontrollverfahren beim Grenzübertritt Az.: BGS II 2 – 645 354/2
Grenzerleichterungen | 1. Begriffsbestimmung
Erleichtertes Kontrollverfahren beim Grenzübertritt
Erleichtertes Kontrollverfahren beim Grenzübertritt 1. Begriffsbestimmung Grenzerleichterung im Sinne dieser Regelung ist jede Maßnahme, die eine erleichterte Form der grenzpolizeilichen Kontrolle bis...
Grenzerleichterungen | 8. Uniformträger
Erleichtertes Kontrollverfahren beim Grenzübertritt
Erleichtertes Kontrollverfahren beim Grenzübertritt 8. Uniformträger 8.1 Angehörige ausländischer Streitkräfte dürfen die Grenze nur dann in Uniform passieren, wenn eine Erlaubnis des Bundesminister...
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Erleichtertes Kontrollverfahren beim Grenzübertritt
(Grenzerleichterungen)
Erl. BMI vom
28.
November
1996
(
Rundschreiben
S. 1 ff.
)
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