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OSZEVorrImmunVO
OSZEVorrImmunVO | Artikel 2 (OSZE-Institutionen und Anwendung der Bestimmungen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.2.2016 (Änderung vom 4.2.2016)
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OSZEVorrImmunVO | Anlage A
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.2.2016 (Änderung vom 4.2.2016)
Verordnung über Vorrechte und Immunitäten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
Verordnung über Vorrechte und Immunitäten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) Anlage A KSZE-Personalausweis Vorname:Familienname:Geburtsdatum:Staatsangehörigkeit:Inhabe...
OSZEVorrImmunVO | Rechtsfähigkeit der KSZE-Institutionen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.2.2016 (Änderung vom 4.2.2016)
Verordnung über Vorrechte und Immunitäten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
Verordnung über Vorrechte und Immunitäten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) Bestimmungen über die Rechtsfähigkeit der KSZE-Institutionen sowie über Vorrechte und Imm...
OSZEVorrImmunVO | Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.2.2016 (Änderung vom 4.2.2016)
Verordnung über Vorrechte und Immunitäten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
Verordnung über Vorrechte und Immunitäten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verk...
OSZEVorrImmunVO | Artikel 1 (Annahme der Bestimmungen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.2.2016 (Änderung vom 4.2.2016)
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OSZEVorrImmunVO | Interpretative Erklärungen gemäß Punkt 79 (Kapitel 6) der Schlussempfehlungen der Helsinki-Konsultationen
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OSZEVorrImmunVO | Inhaltsübersicht
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OSZEVorrImmunVO | Vorspann
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Verordnung über Vorrechte und Immunitäten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
vom
4.
Februar
2016
(
BGBl.
II
S. 138
)
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