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ERSTER ABSCHNITT Voraussetzungen und Umfang der Haftung
StHG | § 2 Pflicht zur Abwendung des Schadens
Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik
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Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik
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Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik
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StHG | ERSTER ABSCHNITT Voraussetzungen und Umfang der Haftung
Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik
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Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik
(Staatshaftungsgesetz)
vom
12.
Mai
1969
(
GBl.
DDR I
S. 34
)
, letzte Änderung vom
31.
August
1990
(
BGBl.
II
S. 889
)
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