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StHG | § 10 Geltungsbereich
Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik
Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik § 10 Geltungsbereich Ein Schadensersatzanspruch steht auch Angehörigen eines ausländischen Staates zu, die im Geltungsber...
StHG | § 9 Materielle Verantwortlichkeit der Mitarbeiter und Beauftragten staatlicher Organe und staatlicher Einrichtungen
Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik
Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik § 9 Materielle Verantwortlichkeit der Mitarbeiter und Beauftragten staatlicher Organe und staatlicher Einrichtungen (1) ...
StHG | § 2 Pflicht zur Abwendung des Schadens
Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik
Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik § 2 Pflicht zur Abwendung des Schadens 1Natürliche und juristische Personen haben alle ihnen möglichen und zumutbaren Maß...
StHG | § 3 Art und Umfang des Schadensersatzes
Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik
Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik § 3 Art und Umfang des Schadensersatzes (1) 1Der Schadensersatz ist in Geld zu leisten. 2Das ersatzpflichtige staatliche...
StHG | § 5 Zuständigkeit der staatlichen Organe und staatlichen Einrichtungen
Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik
Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik § 5 Zuständigkeit der staatlichen Organe und staatlichen Einrichtungen (1) Der Schadensersatz ist bei dem staatlichen Or...
StHG | § 12 Inkrafttreten
Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik
Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik § 12 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
StHG | § 7 (weggefallen)
Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik
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StHG | ZWEITER ABSCHNITT Verfahrensbestimmungen
Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik
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StHG | Inhaltsübersicht
Aktuelle Fassung: Änderung vom 12.5.1969
Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik
Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik ERSTER ABSCHNITT Voraussetzungen und Umfang der Haftung § 1 Voraussetzungen der Haftung § 2 Pflicht zur Abwendung...
StHG | § 8 Leistung des Schadensersatzes
Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik
Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik § 8 Leistung des Schadensersatzes Der Schadensersatz ist aus den Haushaltsmitteln oder den finanziellen Fonds des staatli...
StHG | § 1 Voraussetzungen der Haftung
Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik
Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik § 1 Voraussetzungen der Haftung (1) Für Schäden, die einer natürlichen oder einer juristischen Person hinsichtlich ihres...
StHG | § 4 Verjährung
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Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik § 4 Verjährung (1) Der Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb eines Jahres. (2) Die Verjährungsfrist beginnt mit de...
StHG | ERSTER ABSCHNITT Voraussetzungen und Umfang der Haftung
Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik
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StHG | § 6 Beschwerde
Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik
Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik § 6 Beschwerde (1) Gegen die Entscheidung über den Schadensersatzantrag ist innerhalb eines Monats nach Zustellung oder ...
StHG | § 6 a Zulässigkeit des Gerichtsweges
Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik
Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik § 6 a Zulässigkeit des Gerichtsweges 1Gegen die Entscheidung über Grund und Höhe des Schadensersatzanspruches (§ 5 Abs. 3...
StHG | DRITTER ABSCHNITT Schlußbestimmungen
Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik
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StHG | § 11 Durchführungsverordnungen
Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik
Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik § 11 Durchführungsverordnungen Durchführungsverordnungen zu diesem Gesetz erläßt der Ministerrat.
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Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik
(Staatshaftungsgesetz)
vom
12.
Mai
1969
(
GBl.
DDR I
S. 34
)
, letzte Änderung vom
31.
August
1990
(
BGBl.
II
S. 889
)
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