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Zweiter Teil Vorbereitung der Abstimmungen
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LWO | § 28 Einspruch gegen die Versagung des Wahlscheins und Beschwerde
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO § 28 Einspruch gegen die Versagung des Wahlscheins und Beschwerde 1Wird die Erteilung eines Wahlscheins versagt, so kann dagegen E...
LWO | § 12 Form und Inhalt des Wählerverzeichnisses
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.4.2013 (Änderung vom 4.3.2013)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO § 12 Form und Inhalt des Wählerverzeichnisses (1) 1Die Gemeinde legt vor jeder Abstimmung für jeden allgemeinen Stimmbezirk ein V...
LWO | § 32 Vorprüfung der Wahlkreisvorschläge durch den Wahlkreisleiter
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO § 32 Vorprüfung der Wahlkreisvorschläge durch den Wahlkreisleiter (1) 1Der Wahlkreisleiter vermerkt auf jedem Wahlkreisvorschlag ...
LWO | § 22 Voraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.4.2013 (Änderung vom 4.3.2013)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO § 22 Voraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen (1) Eine stimmberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetrage...
LWO | § 13 Eintragung der Stimmberechtigten in das Wählerverzeichnis
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.3.2023 (Änderung vom 27.1.2023)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO § 13 Eintragung der Stimmberechtigten in das Wählerverzeichnis (1) Von Amts wegen sind in das Wählerverzeichnis alle Stimmberecht...
LWO | Abschnitt 1 Stimmbezirke
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO Abschnitt 1 Stimmbezirke
LWO | § 39 Abstimmungsbekanntmachung der Gemeinde
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2019 (Änderung vom 24.7.2019)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO § 39 Abstimmungsbekanntmachung der Gemeinde (1) 1Die Gemeinde macht spätestens am sechsten Tag vor der Abstimmung nach dem Muster...
LWO | § 37 Abstimmungsräume
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.4.2018 (Änderung vom 23.2.2018)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO § 37 Abstimmungsräume (1) 1Die Gemeinde bestimmt für jeden Stimmbezirk einen Abstimmungsraum. 2Soweit möglich, stellen die Gemein...
LWO | § 25 Erteilung von Wahlscheinen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.3.2023 (Änderung vom 27.1.2023)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO § 25 Erteilung von Wahlscheinen (1) Wahlscheine dürfen nicht vor dem 41. Tag vor der Abstimmung erteilt werden. (2) 1Der Wahlsc...
LWO | § 23 Zuständige Behörde, Form des Wahlscheins
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.5.2019 (Änderung vom 26.3.2019)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO § 23 Zuständige Behörde, Form des Wahlscheins (1) Der Wahlschein wird von der Gemeinde erteilt, in deren Wählerverzeichnis die st...
LWO | § 38 Abstimmungszeit
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO § 38 Abstimmungszeit (1) Die Abstimmungen dauern von 8 bis 18 Uhr. (2) Die Wahlkreisleiter können im Einzelfall, wenn besondere...
LWO | § 19 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis und Beschwerde
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.3.2023 (Änderung vom 27.1.2023)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO § 19 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis und Beschwerde (1) Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, ka...
LWO | § 18 Einsicht in das Wählerverzeichnis
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO § 18 Einsicht in das Wählerverzeichnis (1) 1Die Gemeinde hält das Wählerverzeichnis mindestens am Ort der Gemeindeverwaltung währ...
LWO | Zweiter Teil Vorbereitung der Abstimmungen
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO Zweiter Teil Vorbereitung der Abstimmungen
LWO | § 20 Berichtigung des Wählerverzeichnisses
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO § 20 Berichtigung des Wählerverzeichnisses (1) 1Nach Beginn der Einsichtsfrist ist die Eintragung oder Streichung von Personen so...
LWO | § 30 Behandlung der Beteiligungsanzeigen
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
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Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO § 30 Behandlung der Beteiligungsanzeigen (1) 1Der Landeswahlleiter vermerkt auf jeder Beteiligungsanzeige den Tag des Eingangs un...
LWO | § 10 Allgemeine Stimmbezirke
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.4.2018 (Änderung vom 23.2.2018)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
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Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO § 10 Allgemeine Stimmbezirke (1) 1Gemeinden mit nicht mehr als 2 500 Stimmberechtigten bilden in der Regel einen Stimmbezirk. 2Gr...
LWO | § 21 Abschluss des Wählerverzeichnisses
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
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Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO § 21 Abschluss des Wählerverzeichnisses (1) 1Die Gemeinde schließt das Wählerverzeichnis spätestens am Tag vor der Abstimmung, je...
LWO | Abschnitt 3 Wahlscheine
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO Abschnitt 3 Wahlscheine
LWO | § 14 Zuständigkeiten für die Eintragung in das Wählerverzeichnis
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO § 14 Zuständigkeiten für die Eintragung in das Wählerverzeichnis Zuständig für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist in den ...
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Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(Landeswahlordnung - LWO)
vom
16.
Februar
2003
(
GVBl.
S. 62
)
, letzte Änderung vom
27.
Januar
2023
(
GVBl.
S. 43
)
(FN BayRS 111-1-1-I)
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