-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
zurück zum Seitenanfang
Gesamter Inhalt (134227)
Vorschriften (134227)
Internationale Übereinkünfte (3378)
Europarecht (12842)
Staats- und Verfassungsrecht (4706)
Verfassungsrecht (1154)
Staatliche Organisation (2452)
Staatsorgane (1525)
Wahlrecht (716)
Bundeswahlgesetz (70)
BWO (109)
Wahlprüfungsgesetz (22)
EuWG (37)
EuWO (106)
EuAbgG (22)
WStatG (11)
LWO (110)
Vorspann (1)
Erster Teil Wahlorgane (10)
Zweiter Teil Vorbereitung der Abstimmungen (36)
Dritter Teil Durchführung der Abstimmung (18)
Vierter Teil Ermittlung und Feststellung der Abstimmungsergebnisse (18)
Fünfter Teil Sonderbestimmungen für Volksbegehren (13)
Sechster Teil Nachwahl, Wiederholungswahl (3)
Siebter Teil Schlussbestimmungen (9)
Anlage 1 bis 21 (1)
LWO a.F. (106)
LWG (115)
WahlWbgÖffStrBek BY (8)
Parteien (60)
Symbole, Auszeichnungen, Feiertage (97)
Verkündungswesen (47)
Zuständigkeit der Behörden (0)
Gremienbesetzung (7)
Verfassungsschutz, Nachrichtendienst (462)
Bundespolizei (219)
Staatshaftung (17)
Vereinigung Europas (155)
Durchführung völkerrechtlicher und zwischenstaatlicher Vereinbarungen (120)
Einzelne staats- und verfassungsrechtliche Vorschriften zum Grundgesetz (127)
Verwaltung (29759)
Rechtspflege (13521)
Zivil- und Strafrecht (13999)
Verteidigung (1808)
Finanzwesen (11633)
Wirtschaftsrecht (17643)
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (18362)
Post- und Fernmeldewesen, Verkehrswesen, Wasserstraßen (6576)
Vorgang läuft - bitte warten Sie, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
Vorschriften
→
Staats- und Verfassungsrecht
→
Staatliche Organisation
→
Wahlrecht
→
LWO
1
–
20
von
110
LWO | § 28 Einspruch gegen die Versagung des Wahlscheins und Beschwerde
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO § 28 Einspruch gegen die Versagung des Wahlscheins und Beschwerde 1Wird die Erteilung eines Wahlscheins versagt, so kann dagegen E...
LWO | § 48 Stimmabgabe mit Wahlschein
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO § 48 Stimmabgabe mit Wahlschein (1) 1Der Inhaber eines Wahlscheins weist sich aus und übergibt den Wahlschein dem Wahlvorsteher z...
LWO | § 67 Übergabe und Verwahrung der Abstimmungsunterlagen
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO § 67 Übergabe und Verwahrung der Abstimmungsunterlagen (1) 1Hat der Wahlvorstand seine Aufgaben erledigt, so verpackt der Wahlvor...
LWO | Vierter Teil Ermittlung und Feststellung der Abstimmungsergebnisse
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO Vierter Teil Ermittlung und Feststellung der Abstimmungsergebnisse
LWO | § 12 Form und Inhalt des Wählerverzeichnisses
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.4.2013 (Änderung vom 4.3.2013)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO § 12 Form und Inhalt des Wählerverzeichnisses (1) 1Die Gemeinde legt vor jeder Abstimmung für jeden allgemeinen Stimmbezirk ein V...
LWO | § 32 Vorprüfung der Wahlkreisvorschläge durch den Wahlkreisleiter
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO § 32 Vorprüfung der Wahlkreisvorschläge durch den Wahlkreisleiter (1) 1Der Wahlkreisleiter vermerkt auf jedem Wahlkreisvorschlag ...
LWO | § 42 Wahlurnen
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO § 42 Wahlurnen (1) Die Gemeinde sorgt für die erforderlichen Wahlurnen. (2) 1Die Wahlurne muss mit einem Deckel versehen sein. ...
LWO | § 40 Ausstattung des Wahlvorstands
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.4.2018 (Änderung vom 23.2.2018)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO § 40 Ausstattung des Wahlvorstands Die Gemeinde übergibt dem Wahlvorsteher eines jeden Stimmbezirks vor Beginn der Abstimmung 1. ...
LWO | § 22 Voraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.4.2013 (Änderung vom 4.3.2013)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO § 22 Voraussetzungen für die Erteilung von Wahlscheinen (1) Eine stimmberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetrage...
LWO | § 13 Eintragung der Stimmberechtigten in das Wählerverzeichnis
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.3.2023 (Änderung vom 27.1.2023)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO § 13 Eintragung der Stimmberechtigten in das Wählerverzeichnis (1) Von Amts wegen sind in das Wählerverzeichnis alle Stimmberecht...
LWO | Abschnitt 1 Stimmbezirke
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO Abschnitt 1 Stimmbezirke
LWO | § 73 Ordnen und Zusammenstellen der Unterschriftenbogen
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO § 73 Ordnen und Zusammenstellen der Unterschriftenbogen (1) 1Die Unterschriftenbogen und -hefte sind innerhalb der Regierungsbezi...
LWO | Siebter Teil Schlussbestimmungen
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO Siebter Teil Schlussbestimmungen
LWO | § 39 Abstimmungsbekanntmachung der Gemeinde
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2019 (Änderung vom 24.7.2019)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO § 39 Abstimmungsbekanntmachung der Gemeinde (1) 1Die Gemeinde macht spätestens am sechsten Tag vor der Abstimmung nach dem Muster...
LWO | § 5 Wahlvorsteher und Wahlvorstand
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.4.2018 (Änderung vom 23.2.2018)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO § 5 Wahlvorsteher und Wahlvorstand (1) Vor jeder Landtagswahl und vor jedem Volksentscheid ernennt die Gemeinde, nach Möglichkeit...
LWO | § 58 Erste Schnellmeldung bei der Landtagswahl
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO § 58 Erste Schnellmeldung bei der Landtagswahl (1) 1Sobald die Zahlen nach §§ 56 und 57 festgestellt sind, meldet sie der Wahlvor...
LWO | § 37 Abstimmungsräume
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.4.2018 (Änderung vom 23.2.2018)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO § 37 Abstimmungsräume (1) 1Die Gemeinde bestimmt für jeden Stimmbezirk einen Abstimmungsraum. 2Soweit möglich, stellen die Gemein...
LWO | § 76 Wählerverzeichnis
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.3.2007 (Änderung vom 7.2.2007)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO § 76 Wählerverzeichnis (1) 1Die Gemeinden, in denen Eintragungslisten aufgelegt werden sollen, legen für jeden Eintragungsbezirk ...
LWO | § 63 Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses im Stimmbezirk
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO § 63 Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses im Stimmbezirk 1Im Anschluss an die Feststellungen nach § 61 gibt der Wahlvorsteher da...
LWO | Dritter Teil Durchführung der Abstimmung
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(LWO)
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide LWO Dritter Teil Durchführung der Abstimmung
1
–
20
von
110
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
(Landeswahlordnung - LWO)
vom
16.
Februar
2003
(
GVBl.
S. 62
)
, letzte Änderung vom
27.
Januar
2023
(
GVBl.
S. 43
)
(FN BayRS 111-1-1-I)
Mehr...
Schließen
Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
Inhaltsübersicht
×
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
×