-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
zurück zum Seitenanfang
Gesamter Inhalt (134232)
Vorschriften (134232)
Internationale Übereinkünfte (3378)
Europarecht (12842)
Staats- und Verfassungsrecht (4706)
Verfassungsrecht (1154)
Staatliche Organisation (2452)
Staatsorgane (1525)
BPräsWahlG (18)
GeschOBT (160)
Indemnität und Immunität der Abgeordneten (10)
Hausordnung des Deutschen Bundestages (12)
GGO Vermittlungsausschuß (15)
GGArt115dGeschO (8)
Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß (23)
AbgG (88)
PUAG (37)
Parlamentsbeteiligungsgesetz (10)
LobbyRG (11)
GOBR (79)
Bundesministergesetz (31)
Geschäftsordnung der Bundesregierung (39)
ParlStG (14)
GGO (113)
BVerfGG (165)
BVerfGGehaltsG (9)
BayLTGeschO (260)
Teil I Tagung, Konstituierung, Auflösung und Abberufung (4)
Teil II Mitglieder des Landtags, Organe und Gremien (52)
Teil III Wahlen, Bestellungen (9)
Teil IV Beratungsgegenstände (65)
1. Abschnitt Gesetzesvorlagen aus der Mitte des Landtags und der Staatsregierung (9)
2. Abschnitt Volksbegehren (2)
3. Abschnitt Staatsverträge (2)
4. Abschnitt Anträge (7)
5. Abschnitt Aktuelle Stunde (3)
6. Abschnitt Interpellationen, Schriftliche Anfragen, Anfragen zum Plenum sowie Unmittelbare Auskunftsverlangen (10)
7. Abschnitt Eingaben und Beschwerden (9)
8. Abschnitt Angelegenheiten der Europäischen Union (5)
9. Abschnitt Anklagen gegen Mitglieder der Staatsregierung oder des Landtags (4)
10. Abschnitt Verfassungsstreitigkeiten mit anderen Staatsorganen, abstrakte Normenkontrolle (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 a GG) und Kompetenzfreigabeverfahren (Art. 93 Abs. 2 GG) (4)
11. Abschnitt Beteiligung an verfassungsgerichtlichen Verfahren (3)
12. Abschnitt Immunitätsangelegenheiten und Genehmigung zur Zeugenvernehmung (4)
13. Abschnitt Wahlprüfung (2)
Teil V Verfahren der Vollversammlung (46)
Teil VI Verfahren der Ausschüsse (48)
Teil VII Landtag und Staatsregierung (8)
Teil VIII Drucksachen, Niederschrift der Verhandlungen und Ausfertigung der Beschlüsse (11)
Teil IX Akteneinsicht und Aktenabgabe, Behandlung von Verschlusssachen (5)
Teil X Landtagsamt (2)
Teil XI Schlussbestimmungen (5)
Anlage 1 (1)
Anlage 2 (1)
Anlage 3 zu § 92 (1)
Anlage 4 zu § 49 Abs. 3 Satz 2 Spiegelstrich 5 (1)
EntschädKostpauschMdLBek BY (3)
MGKörpImmBek BY (16)
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag a.F. (188)
BayAbgG (79)
DurchgMdLBek BY (3)
BayFraktG (13)
UABayLTG BY (23)
KonsultVer (4)
StRGVV (18)
LandEntwUmwZustG BY (3)
VfGHG (73)
Wahlrecht (716)
Parteien (60)
Symbole, Auszeichnungen, Feiertage (97)
Verkündungswesen (47)
Zuständigkeit der Behörden (0)
Gremienbesetzung (7)
Verfassungsschutz, Nachrichtendienst (462)
Bundespolizei (219)
Staatshaftung (17)
Vereinigung Europas (155)
Durchführung völkerrechtlicher und zwischenstaatlicher Vereinbarungen (120)
Einzelne staats- und verfassungsrechtliche Vorschriften zum Grundgesetz (127)
Verwaltung (29770)
Rechtspflege (13521)
Zivil- und Strafrecht (13999)
Verteidigung (1808)
Finanzwesen (11633)
Wirtschaftsrecht (17643)
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (18362)
Post- und Fernmeldewesen, Verkehrswesen, Wasserstraßen (6570)
Vorgang läuft - bitte warten Sie, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
Vorschriften
→
Staats- und Verfassungsrecht
→
Staatliche Organisation
→
Staatsorgane
→
BayLTGeschO
→
Teil IV Beratungsgegenstände
1
–
20
von
65
BayLTGeschO | § 53 Dritte Lesung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 21.3.2019 (Änderung vom 21.3.2019)
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
(BayLTGeschO)
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag BayLTGeschO § 53 Dritte Lesung (1) Eine Dritte Lesung erfolgt auf Grund der Beschlüsse der Zweiten Lesung. (2) 1Sie schließt sich unmittelbar der Zweite...
BayLTGeschO | § 58 Behandlung
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
(BayLTGeschO)
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag BayLTGeschO § 58 Behandlung 1Staatsverträge werden in zwei Lesungen behandelt. 2Die Vorschriften der §§ 51 und 52 finden mit der Maßgabe Anwendung, dass ke...
BayLTGeschO | § 75 Unmittelbare Auskunftsverlangen
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
(BayLTGeschO)
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag BayLTGeschO § 75 Unmittelbare Auskunftsverlangen Die Mitglieder des Landtags können jederzeit, auch außerhalb der Tagung, sich an die Staatsregierung mit d...
BayLTGeschO | 7. Abschnitt Eingaben und Beschwerden
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
(BayLTGeschO)
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag BayLTGeschO 7. Abschnitt Eingaben und Beschwerden
BayLTGeschO | § 76 Zuleitung und Vorprüfung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.5.2009 (Änderung vom 12.5.2009)
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
(BayLTGeschO)
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag BayLTGeschO § 76 Zuleitung und Vorprüfung (1) 1Eingaben und Beschwerden (Petitionen) werden dem zuständigen Fachausschuss bzw. dem Ausschuss für Eingaben ...
BayLTGeschO | § 63 Zurückziehung und Wiedereinbringung
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
(BayLTGeschO)
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag BayLTGeschO § 63 Zurückziehung und Wiedereinbringung (1) 1Anträge können bis zum Beginn der Abstimmung zurückgezogen werden. 2Zurückgezogene Anträge könne...
BayLTGeschO | § 56 Schlussabstimmung
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
(BayLTGeschO)
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag BayLTGeschO § 56 Schlussabstimmung 1Nach Beendigung der abschließenden Lesung wird über die Annahme oder Ablehnung der Gesetzesvorlage abgestimmt (Schlussa...
BayLTGeschO | 2. Abschnitt Volksbegehren
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
(BayLTGeschO)
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag BayLTGeschO 2. Abschnitt Volksbegehren
BayLTGeschO | § 50 Beratung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.5.2009 (Änderung vom 14.8.2009)
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
(BayLTGeschO)
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag BayLTGeschO § 50 Beratung 1Gesetzesvorlagen werden in zwei Lesungen beraten, wenn nicht eine Dritte Lesung beantragt wird. 2Antragsberechtigt sind der Älte...
BayLTGeschO | § 82 Berichte der Ausschüsse an das Plenum
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.5.2009 (Änderung vom 12.5.2009)
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
(BayLTGeschO)
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag BayLTGeschO § 82 Berichte der Ausschüsse an das Plenum 1Über die Behandlung der Petitionen wird der Vollversammlung jeweils für die Hälfte der Wahldauer de...
BayLTGeschO | § 55 Rückverweisungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.11.2018 (Änderung vom 20.11.2018)
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
(BayLTGeschO)
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag BayLTGeschO § 55 Rückverweisungen 1Der Landtag kann in jedem Zeitpunkt der Lesungen die Vorlage zur weiteren Vorberatung an die Ausschüsse zurückverweisen....
BayLTGeschO | § 86 Zurücknahme der Anklage
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.5.2009 (Änderung vom 12.5.2009)
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
(BayLTGeschO)
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag BayLTGeschO § 86 Zurücknahme der Anklage (1) 1Der Landtag kann die Anklage bis zur Verkündung des Urteils zurücknehmen. 2Die Zurücknahme erfordert die Zus...
BayLTGeschO | § 94 Verfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.11.2018 (Änderung vom 20.11.2018)
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
(BayLTGeschO)
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag BayLTGeschO § 94 Verfahren 1Über die Gültigkeit der Wahl und eventuelle Wahlbeanstandungen beschließt die Vollversammlung nach Vorprüfung im Ausschuss für ...
BayLTGeschO | § 69 Anträge zu Interpellationen
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
(BayLTGeschO)
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag BayLTGeschO § 69 Anträge zu Interpellationen 1Anträge zu Interpellationen können nur lauten, dass die Antwort der Staatsregierung der Meinung des Landtags ...
BayLTGeschO | 8. Abschnitt Angelegenheiten der Europäischen Union
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.12.2014 (Änderung vom 10.12.2014)
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
(BayLTGeschO)
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag BayLTGeschO 8. Abschnitt Angelegenheiten der Europäischen Union
BayLTGeschO | § 93 a Genehmigung zur Zeugenvernehmung nach § 50 Abs. 3 StPO und § 382 Abs. 3 ZPO
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.11.2018 (Änderung vom 20.11.2018)
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
(BayLTGeschO)
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag BayLTGeschO § 93 a Genehmigung zur Zeugenvernehmung nach § 50 Abs. 3 StPO und § 382 Abs. 3 ZPO 1Über die Genehmigung zu einer Abweichung von § 50 Abs. 1 St...
BayLTGeschO | § 88 Vertretung
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
(BayLTGeschO)
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag BayLTGeschO § 88 Vertretung 1Beschließt der Landtag, den Verfassungsstreit zu erheben, so bestimmt er aus der Mitte der Mehrheit diejenigen Mitglieder des ...
BayLTGeschO | § 61 Anträge gemäß Art. 44 BV
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
(BayLTGeschO)
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag BayLTGeschO § 61 Anträge gemäß Art. 44 BV 1Anträge auf Erörterung der Frage, ob der Landtag die Voraussetzungen des Art. 44 Abs. 3 Satz 2 BV als gegeben er...
BayLTGeschO | 9. Abschnitt Anklagen gegen Mitglieder der Staatsregierung oder des Landtags
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.12.2014 (Änderung vom 10.12.2014)
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
(BayLTGeschO)
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag BayLTGeschO 9. Abschnitt Anklagen gegen Mitglieder der Staatsregierung oder des Landtags
BayLTGeschO | § 83 Mitteilung an die Antragstellerin oder den Antragsteller
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 13.7.2011 (Änderung vom 13.7.2011)
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
(BayLTGeschO)
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag BayLTGeschO § 83 Mitteilung an die Antragstellerin oder den Antragsteller 1Der Beschwerdeführerin oder dem Beschwerdeführer, bei einer Sammelpetition der E...
1
–
20
von
65
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
(BayLTGeschO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.
August
2009
(
GVBl.
S. 420
)
, letzte Änderung vom
15.
November
2023
(
GVBl.
S. 622
)
(FN BayRS 1100-3-I)
Mehr...
Schließen
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
Teil IV Beratungsgegenstände
×
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
×