-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
zurück zum Seitenanfang
Gesamter Inhalt (134220)
Vorschriften (134220)
Internationale Übereinkünfte (3378)
Europarecht (12842)
Staats- und Verfassungsrecht (4701)
Verfassungsrecht (1154)
Verfassungen (637)
GG (219)
Genehmigungsschreiben zum GG (2)
Gesetz zum Zwei-plus-Vier-Vertrag (4)
WRV (6)
WRV (198)
Präambel (1)
ERSTER HAUPTTEIL Aufbau und Aufgaben des Reichs (116)
ZWEITER HAUPTTEIL Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen (63)
ERSTER ABSCHNITT Die Einzelperson (11)
ZWEITER ABSCHNITT Das Gemeinschaftsleben (17)
Artikel 119 (Schutz der Ehe und Familie) (1)
Artikel 120 (Erziehung des Nachwuchses) (1)
Artikel 121 (Uneheliche Kinder) (1)
Artikel 122 (Jugendschutz) (1)
Artikel 123 (Versammlungsfreiheit) (1)
Artikel 124 (Vereinigungsfreiheit) (1)
Artikel 125 (Wahlfreiheit und Wahlgeheimnis) (1)
Artikel 126 (Petitionsrecht) (1)
Artikel 127 (Selbstverwaltungsrecht) (1)
Artikel 128 (Gleicher Zugang zu öffentlichen Ämtern) (1)
Artikel 129 (Stellung der Beamten) (1)
Artikel 130 (Neutralitätsgrundsatz; Rechte der Beamten) (1)
Artikel 131 (Amtspflichtverletzung) (1)
Artikel 132 (Ehrenamt) (1)
Artikel 133 (Dienst- und Wehrpflicht) (1)
Artikel 134 (Öffentliche Lasten) (1)
DRITTER ABSCHNITT Religion und Religionsgesellschaften (8)
VIERTER ABSCHNITT Bildung und Schule (10)
FÜNFTER ABSCHNITT Das Wirtschaftsleben (16)
ÜBERGANGS- UND SCHLUßBESTIMMUNGEN (17)
Verfassung des Freistaates Bayern (208)
Hoheitsgebiet (40)
Staatsangehörigkeit (150)
Erlaß von Rechtsverordnungen (16)
Aufhebung von Besatzungsrecht (0)
Herstellung der Einheit Deutschlands (311)
Staatliche Organisation (2447)
Verfassungsschutz, Nachrichtendienst (462)
Bundespolizei (219)
Staatshaftung (17)
Vereinigung Europas (155)
Durchführung völkerrechtlicher und zwischenstaatlicher Vereinbarungen (120)
Einzelne staats- und verfassungsrechtliche Vorschriften zum Grundgesetz (127)
Verwaltung (29759)
Rechtspflege (13521)
Zivil- und Strafrecht (13997)
Verteidigung (1808)
Finanzwesen (11633)
Wirtschaftsrecht (17643)
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (18362)
Post- und Fernmeldewesen, Verkehrswesen, Wasserstraßen (6576)
Vorgang läuft - bitte warten Sie, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
Vorschriften
→
Staats- und Verfassungsrecht
→
Verfassungsrecht
→
Verfassungen
→
WRV
→
ZWEITER HAUPTTEIL Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen
→
ZWEITER ABSCHNITT Das Gemeinschaftsleben
WRV | Artikel 125 (Wahlfreiheit und Wahlgeheimnis)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 14.8.1919 (Änderung vom 11.8.1919)
Weimarer Reichsverfassung
Weimarer Reichsverfassung Artikel 125 (Wahlfreiheit und Wahlgeheimnis) 1Wahlfreiheit und Wahlgeheimnis sind gewährleistet. 2Das Nähere bestimmen die Wahlgesetze.
WRV | Artikel 133 (Dienst- und Wehrpflicht)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 14.8.1919 (Änderung vom 11.8.1919)
Weimarer Reichsverfassung
Weimarer Reichsverfassung Artikel 133 (Dienst- und Wehrpflicht) (1) Alle Staatsbürger sind verpflichtet, nach Maßgabe der Gesetze persönliche Dienste für den Staat und die Gemeinde zu leisten. (2) ...
WRV | Artikel 121 (Uneheliche Kinder)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 14.8.1919 (Änderung vom 11.8.1919)
Weimarer Reichsverfassung
Weimarer Reichsverfassung Artikel 121 (Uneheliche Kinder) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche, seelische und gesellschaftliche Entwicklung z...
WRV | Artikel 120 (Erziehung des Nachwuchses)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 14.8.1919 (Änderung vom 11.8.1919)
Weimarer Reichsverfassung
Weimarer Reichsverfassung Artikel 120 (Erziehung des Nachwuchses) Die Erziehung des Nachwuchses zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit ist oberste Pflicht und natürliches Recht ...
WRV | Artikel 127 (Selbstverwaltungsrecht)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 14.8.1919 (Änderung vom 11.8.1919)
Weimarer Reichsverfassung
Weimarer Reichsverfassung Artikel 127 (Selbstverwaltungsrecht) Gemeinden und Gemeindeverbände haben das Recht der Selbstverwaltung innerhalb der Schranken der Gesetze.
WRV | Artikel 134 (Öffentliche Lasten)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 14.8.1919 (Änderung vom 11.8.1919)
Weimarer Reichsverfassung
Weimarer Reichsverfassung Artikel 134 (Öffentliche Lasten) Alle Staatsbürger ohne Unterschied tragen im Verhältnis ihrer Mittel zu allen öffentlichen Lasten nach Maßgabe der Gesetze bei.
WRV | Artikel 131 (Amtspflichtverletzung)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 14.8.1919 (Änderung vom 11.8.1919)
Weimarer Reichsverfassung
Weimarer Reichsverfassung Artikel 131 (Amtspflichtverletzung) (1) 1Verletzt ein Beamter in Ausübung der ihm anvertrauten öffentlichen Gewalt die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so...
WRV | Artikel 126 (Petitionsrecht)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 14.8.1919 (Änderung vom 11.8.1919)
Weimarer Reichsverfassung
Weimarer Reichsverfassung Artikel 126 (Petitionsrecht) 1Jeder Deutsche hat das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständige Behörde oder an die Volksvertretung zu wenden. 2Die...
WRV | Artikel 124 (Vereinigungsfreiheit)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 14.8.1919 (Änderung vom 11.8.1919)
Weimarer Reichsverfassung
Weimarer Reichsverfassung Artikel 124 (Vereinigungsfreiheit) (1) 1Alle Deutschen haben das Recht, zu Zwecken, die den Strafgesetzen nicht zuwiderlaufen, Vereine oder Gesellschaften zu bilden. 2Dies R...
WRV | Artikel 128 (Gleicher Zugang zu öffentlichen Ämtern)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 14.8.1919 (Änderung vom 11.8.1919)
Weimarer Reichsverfassung
Weimarer Reichsverfassung Artikel 128 (Gleicher Zugang zu öffentlichen Ämtern) (1) Alle Staatsbürger ohne Unterschied sind nach Maßgabe der Gesetze und entsprechend ihrer Befähigung und ihren Leistun...
WRV | Artikel 129 (Stellung der Beamten)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 14.8.1919 (Änderung vom 11.8.1919)
Weimarer Reichsverfassung
Weimarer Reichsverfassung Artikel 129 (Stellung der Beamten) (1) 1Die Anstellung der Beamten erfolgt auf Lebenszeit, soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist. 2Ruhegehalt und Hinterbliebe...
WRV | Artikel 132 (Ehrenamt)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 14.8.1919 (Änderung vom 11.8.1919)
Weimarer Reichsverfassung
Weimarer Reichsverfassung Artikel 132 (Ehrenamt) Jeder Deutsche hat nach Maßgabe der Gesetze die Pflicht zur Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten.
WRV | Artikel 122 (Jugendschutz)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 14.8.1919 (Änderung vom 11.8.1919)
Weimarer Reichsverfassung
Weimarer Reichsverfassung Artikel 122 (Jugendschutz) (1) 1Die Jugend ist gegen Ausbeutung sowie gegen sittliche, geistige oder körperliche Verwahrlosung zu schützen. 2Staat und Gemeinde haben die erf...
WRV | Artikel 119 (Schutz der Ehe und Familie)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 14.8.1919 (Änderung vom 11.8.1919)
Weimarer Reichsverfassung
Weimarer Reichsverfassung Artikel 119 (Schutz der Ehe und Familie) (1) 1Die Ehe steht als Grundlage des Familienlebens und der Erhaltung und Vermehrung der Nation unter dem besonderen Schutz der Verf...
WRV | ZWEITER ABSCHNITT Das Gemeinschaftsleben
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 14.8.1919 (Änderung vom 11.8.1919)
Weimarer Reichsverfassung
Weimarer Reichsverfassung ZWEITER ABSCHNITT Das Gemeinschaftsleben
WRV | Artikel 123 (Versammlungsfreiheit)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 14.8.1919 (Änderung vom 11.8.1919)
Weimarer Reichsverfassung
Weimarer Reichsverfassung Artikel 123 (Versammlungsfreiheit) (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln. (2) Versammlun...
WRV | Artikel 130 (Neutralitätsgrundsatz; Rechte der Beamten)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 14.8.1919 (Änderung vom 11.8.1919)
Weimarer Reichsverfassung
Weimarer Reichsverfassung Artikel 130 (Neutralitätsgrundsatz; Rechte der Beamten) (1) Die Beamten sind Diener der Gesamtheit, nicht einer Partei. (2) Allen Beamten wird die Freiheit ihrer politisch...
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Weimarer Reichsverfassung
vom
11.
August
1919
(
RGBl.
S. 1383
)
*1
*1
Verkündet als „Die Verfassung des Deutschen Reiches“ am 14. August 1919. Die Absatzzähler und Satzzähler wurden redaktionell ergänzt.
Mehr...
Schließen
Weimarer Reichsverfassung
ZWEITER ABSCHNITT Das Gemeinschaftsleben
×
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
×