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GGO | § 31 Anträge aus der Mitte des Deutschen Bundestages
Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien
(GGO)
Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien GGO § 31 Anträge aus der Mitte des Deutschen Bundestages (1) 1Bei Anträgen aus der Mitte des Deutschen Bundestages prüft das zuständige Bundesministe...
GGO | § 65 Folgerungen aus dem Beschluss des Bundesrates
Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien
(GGO)
Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien GGO § 65 Folgerungen aus dem Beschluss des Bundesrates Hat der Bundesrat einer Rechtsverordnung nach Maßgabe von Änderungen zugestimmt, so wird wie fo...
Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß | § 6 Präsenzpflicht
Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß
Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß § 6 Präsenzpflicht (1) Die Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses und die Stellvertreter haben sicherzustellen, daß sie jederzeit durch den Präsidenten d...
GGO | § 38 Zusammenarbeit mit fremden Staaten und internationalen Organisationen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.6.2009 (Änderung vom 21.7.2009)
Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien
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Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien GGO § 38 Zusammenarbeit mit fremden Staaten und internationalen Organisationen*4 (1) Die obersten Bundesbehörden arbeiten mit den Behörden und den Ve...
VfGHG | Art. 2 Zuständigkeit
Gesetz über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof
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Gesetz über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof VfGHG Art. 2 Zuständigkeit Der Verfassungsgerichtshof ist zuständig zur Entscheidung 1. über Anklagen des Landtags gegen ein Mitglied der Staatsre...
BayLTGeschO | § 81 Berücksichtigungsbeschlüsse
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.11.2018 (Änderung vom 20.11.2018)
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
(BayLTGeschO)
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag BayLTGeschO § 81 Berücksichtigungsbeschlüsse (1) Eine Überweisung an die Staatsregierung „zur Berücksichtigung“ ist eine Aufforderung des Landtags zu eine...
GeschOBT | Anlage 3
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 15.12.2022)
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Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages Anlage 3 Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages § 1 Anwendungsbereich (1) 1Diese Geheimschutzordnung gilt für Verschlußsachen (VS), die innerhalb de...
BVerfGG | § 46 a (Ausschluss von der Parteienfinanzierung)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 29.7.2017 (Änderung vom 18.7.2017)
Gesetz über das Bundesverfassungsgericht
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Gesetz über das Bundesverfassungsgericht BVerfGG § 46 a (Ausschluss von der Parteienfinanzierung) (1) 1Erweist sich der Antrag auf Entscheidung gemäß Artikel 21 Absatz 3 des Grundgesetzes als begründ...
GOBR | § 45 h Beschlussfassung
Geschäftsordnung des Bundesrates
Geschäftsordnung des Bundesrates § 45 h Beschlussfassung (1) Zur Stimmabgabe in der Europakammer sind die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Europakammer berechtigt. (2) 1Die Europakam...
BVerfGG | § 72 (Inhalt der Entscheidung)
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Gesetz über das Bundesverfassungsgericht BVerfGG § 72 (Inhalt der Entscheidung) (1) Das Bundesverfassungsgericht kann in seiner Entscheidung erkennen auf 1. die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit ein...
GGO | § 64 Vorlagen an den Bundesrat
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.6.2009 (Änderung vom 21.7.2009)
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Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien GGO § 64 Vorlagen an den Bundesrat (1) Rechtsverordnungen der Bundesregierung, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, werden dem Bundesrat durc...
BayLTGeschO | § 5 Bildung
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Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag BayLTGeschO § 5 Bildung (1) 1Fraktionen sind Vereinigungen von Mitgliedern des Landtags einer Partei, welche bei der vorausgegangenen Landtagswahl mindest...
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag a.F. | § 85 Berücksichtigungsbeschlüsse
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Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag - alte Fassung - § 85 Berücksichtigungsbeschlüsse (1) Eine Überweisung an die Staatsregierung „zur Berücksichtigung“ ist eine Aufforderung des Landtags zu...
GGO | § 32 Unterrichtung des Deutschen Bundestages über Änderungen der Haushaltsentwicklung
Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien
(GGO)
Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien GGO § 32 Unterrichtung des Deutschen Bundestages über Änderungen der Haushaltsentwicklung 1Wenn erhebliche Änderungen der Haushaltsentwicklung eingetr...
BayLTGeschO | § 94 Verfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.11.2018 (Änderung vom 20.11.2018)
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Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag BayLTGeschO § 94 Verfahren 1Über die Gültigkeit der Wahl und eventuelle Wahlbeanstandungen beschließt die Vollversammlung nach Vorprüfung im Ausschuss für ...
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag a.F. | § 58 Änderungsanträge
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Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag - alte Fassung - § 58 Änderungsanträge (1) Änderungen zu Gesetzentwürfen in Zweiter Lesung können beantragt werden, solange die Beratung eines Gesetzentwu...
Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß | § 19 Änderung der Geschäftsordnung und Abweichungen von der Geschäftsordnung
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Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß § 19 Änderung der Geschäftsordnung und Abweichungen von der Geschäftsordnung Ist die Feststellung nach Artikel 115 e Abs. 1 des Grundgesetzes getroffen, k...
BayLTGeschO | 5. Abschnitt Vollversammlung
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(BayLTGeschO)
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GGO | § 2 Gleichstellung von Frauen und Männern
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(GGO)
Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien GGO § 2 Gleichstellung von Frauen und Männern Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist durchgängiges Leitprinzip und soll bei allen politischen, ...
Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß | § 5 Rechte der Vertreter
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Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß § 5 Rechte der Vertreter (1) Die Stellvertreter haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses; Stimm- und Antrag...
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