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PBefG | IV. Auslandsverkehr
Personenbeförderungsgesetz
(PBefG)
Personenbeförderungsgesetz PBefG IV. Auslandsverkehr
GGVSee | § 3 Zulassung zur Beförderung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 9.2.2016)
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen
(GGVSee)
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen GGVSee § 3 Zulassung zur Beförderung (1) Gefährliche Güter dürfen zur Beförderung auf Seeschiffen im Geltungsbereich dieser Verordnu...
Bay ÖPNVG | Art. 29 Grundsatz
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.3.2023 (Änderung vom 27.2.2023)
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern
(BayÖPNVG)
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern BayÖPNVG Art. 29 Grundsatz (1) 1Der Freistaat Bayern trägt die Kostendeckungsfehlbeträge für gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen des Sch...
GGVSEB | § 8 Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2021 (Änderung vom 26.3.2021)
Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern
(GGVSEB)
Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern GGVSEB § 8 Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Mat...
GGAV | Ausnahme 14
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2017 (Änderung vom 17.3.2017)
Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter
(GGAV)
Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter GGAV Ausnahme 14 – offen –
GüKGrKabotageV | § 10 Erteilung der Drittstaatengenehmigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 11.3.2015 (Änderung vom 9.3.2015)
Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr
(GüKGrKabotageV)
Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr GüKGrKabotageV § 10 Erteilung der Drittstaatengenehmigung (1) 1Die Drittstaatengenehmigung wird einem Unternehmer e...
GüKG | § 5 Erlaubnispflicht und Gemeinschaftslizenz
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.5.2017 (Änderung vom 16.5.2017)
Güterkraftverkehrsgesetz
(GüKG)
Güterkraftverkehrsgesetz GüKG § 5 Erlaubnispflicht und Gemeinschaftslizenz Die Gemeinschaftslizenz nach Artikel 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 gilt für Unternehmer, deren Unternehmenssitz i...
GGVSEB | § 31 a Pflichten des Triebfahrzeugführers im Eisenbahnverkehr
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2017 (Änderung vom 17.3.2017)
Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern
(GGVSEB)
Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern GGVSEB § 31 a Pflichten des Triebfahrzeugführers im ...
GüKGrKabotageV | § 17 Nachweis über die Durchführung von grenzüberschreitendem gewerblichem kombiniertem Verkehr
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.1.2012 (Änderung vom 28.12.2011)
Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr
(GüKGrKabotageV)
Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr GüKGrKabotageV § 17 Nachweis über die Durchführung von grenzüberschreitendem gewerblichem kombiniertem Verkehr (1) ...
Bay ÖPNVG | Art. 23 Höhe der Investitionshilfen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.3.2023 (Änderung vom 27.2.2023)
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern
(BayÖPNVG)
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern BayÖPNVG Art. 23 Höhe der Investitionshilfen (1) Für Vorhaben des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs mit zuwendungsfähigen Kosten ü...
PBefG | § 30 a Entschädigungsverfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 13.3.2020 (Änderung vom 3.3.2020)
Personenbeförderungsgesetz
(PBefG)
Personenbeförderungsgesetz PBefG § 30 a Entschädigungsverfahren Soweit der Unternehmer nach § 28 Absatz 3 a oder auf Grund eines Planfeststellungsbeschlusses oder einer Plangenehmigung verpflichtet is...
BOKraft | 2. TITEL Taxenverkehr
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
(BOKraft)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr BOKraft 2. TITEL Taxenverkehr
PBefG | § 28 a Veränderungssperre; Vorkaufsrecht
Personenbeförderungsgesetz
(PBefG)
Personenbeförderungsgesetz PBefG § 28 a Veränderungssperre; Vorkaufsrecht (1) 1Sobald der Plan ausgelegt oder andere Gelegenheit gegeben ist, den Plan einzusehen, dürfen auf den vom Plan betroffenen ...
PBefG | § 19 Tod des Unternehmers
Personenbeförderungsgesetz
(PBefG)
Personenbeförderungsgesetz PBefG § 19 Tod des Unternehmers (1) Nach dem Tode des Unternehmers kann der Erbe den Betrieb vorläufig weiterführen oder diese Befugnis auf einen Dritten übertragen; das gl...
GGAV | Vorspann
Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter
(GGAV)
Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter GGAV Auf Grund des § 3 Abs. 1 und § 6 in Verbindung mit § 7 a nach Anhörung der dort genannten Sicherheitsbehörde...
GGKontrollV | § 4 Kontrollen in den Unternehmen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2015 (Änderung vom 26.2.2015)
Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen
(GGKontrollV)
Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen GGKontrollV § 4 Kontrollen in den Unternehmen (1) Die nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Beförderung g...
Bay ÖPNVG | Art. 17 Schienennahverkehrsplan
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.3.2023 (Änderung vom 27.2.2023)
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern
(BayÖPNVG)
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern BayÖPNVG Art. 17 Schienennahverkehrsplan (1) 1Die Vorgaben für die Planung, Organisation und Sicherstellung des Schienenpersonennahverkehrs s...
EGBusDV | § 2 Zuständige Behörden
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 8.9.2015 (Änderung vom 31.8.2015)
Verordnung zur Durchführung von Verordnungen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft über den Personenverkehr mit Kraftomnibussen
(EGBusDV)
Verordnung zur Durchführung von Verordnungen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft über den Personenverkehr mit Kraftomnibussen EGBusDV § 2 Zuständige Behörden (1) 1Für die Erteilung der Gemeins...
Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen | § 13 Fundsachen
Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen § 13 Fundsachen 1Fundsachen sind gemäß § 978 BGB unverzüglich d...
PBefG | § 49 Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2021 (Änderung vom 16.4.2021)
Personenbeförderungsgesetz
(PBefG)
Personenbeförderungsgesetz PBefG § 49 Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen (1) 1Verkehr mit Mietomnibussen ist die Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen, die nur im ganzen zur Beförder...
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